Eine ältere Frau läuft neben einem jüngeren Mann und Frau. Der Mann hält die Hand eines kleinen Kindes und er trägt ein Neugeborenes. Neben der Frau läuft ein älterer Mann her. Hinter ihnen steht ein Krankenhaus.

Krankenhausreform des Bundes in Hessen

Sehr geehrte Damen und Herren,

sowohl im Notfall als auch bei Erkrankungen wollen wir eins: gut versorgt sein. Wir möchten darauf vertrauen können, dass medizinische Hilfe für uns da ist und wir auf erfahrene Ärztinnen und Ärzte, qualifizierte Pflegekräfte und modernste medizinische Ausstattung bauen können. Dieses Vertrauen zu erhalten und unsere Krankenhausversorgung zukunftsfest und stabil auszugestalten, ist Ziel der Krankenhausreform des Bundes und seiner Umsetzung in Hessen.

Vor allen Dingen ist es eine Aufgabe, die wir in Hessen von Anfang an nicht nur als Mammutaufgabe, sondern vor allem als Gemeinschaftsaufgabe verstanden haben. Bereits bei der Umsetzung des neuen Krankenhausplans für Hessen 2024 und 2025 haben sich unzählige Expertinnen und Experten partnerschaftlich und mit hohem Engagement eingebracht. Diesen gemeinsamen Weg haben wir in Vorbereitung auf die Umsetzungsphase der Krankenhausreform konsequent fortgesetzt. In unseren sechs regionalen Versorgungskonferenzen haben Krankenhäuser, Verantwortliche aus den Regionen und weitere Partner gemeinsam beraten, wie eine gute und verlässliche Versorgung zukunftsfest für die Menschen gemacht werden kann. Für dieses Engagement möchte ich gerne von Herzen Danke sagen. Danke an alle, die diesen Weg bislang mit uns gegangen sind und ihn weiter mit uns gehen. Sie alle haben mit großer Fachkenntnis, aber insbesondere auch mit viel Herzblut an der Umsetzung der Bundesreform in Hessen mitgewirkt. Dieses gemeinsame Verantwortungsgefühl ist für eine gute Gesundheitsversorgung mehr als beachtlich und zeichnet den hessischen Weg im Gesundheitswesen aus.

Mit den vorläufigen Zuweisungen der Leistungsgruppen erreichen wir eine weitere und ganz wichtige Etappe. Jetzt wird konkret, welche medizinischen Leistungen die einzelnen Krankenhäuser künftig anbieten sollen. Dabei geht es nicht darum, dass jedes Krankenhaus alles anbietet. Es geht darum, dass dort behandelt wird, wo die notwendigen Voraussetzungen, die Erfahrung und die Qualität für die Behandlung vorhanden sind. Gleichzeitig bleibt für uns eine verlässliche Grund- und Notfallversorgung in allen Regionen – von Bad Karlshafen als nördlichste bis Neckarsteinach als südlichste Kommune Hessens – von zentraler Bedeutung. Unsere Krankenhäuser werden die vorläufigen Entscheidungen nun prüfen und sich im anschließenden Anhörungsverfahren einbringen, bevor die endgültigen Zuweisungen erfolgen.

Solche Veränderungen werfen immer auch Fragen auf. Gerade, wenn Veränderungen im Gesundheitssystem anstehen, geht es weniger um Strukturen oder Zahlen. Vielmehr geht es immer um etwas sehr Persönliches: um unsere Gesundheit, um unsere Familien und Kinder und um das Gefühl, im Ernstfall auch gut versorgt zu werden. Die Krankenhausreform ist eine große Aufgabe. Sie bietet uns aber vor allem auch die Chance, Bewährtes zu erhalten, Stärken zu stärken und die medizinische Versorgung gezielt weiterzuentwickeln.

Gemeinsam können wir jetzt eine Krankenhauslandschaft zukunftsfähig aufstellen, die den Menschen Sicherheit gibt und auch für kommende Generationen eine gute Versorgung gewährleistet. Hessen wird diesen Weg mit seinen Partnern gemeinschaftlich weitergehen und seinem Leitmotiv treu bleiben: Nah im Notfall und planbar zum Spezialisten!

Ihre

Diana Stolz

Hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Die linke Hälfte bildet eine Karte von Hessen ab sowie die Standorte der Krankenhäuser. Rechts ist eine Person abgebildet und wie viele spezialisierte Krankenhäuser es zu welchem Bereich gibt.

Was bedeutet die Krankenhausreform für mich?

Die medizinische Versorgung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Viele Behandlungen, für die früher ein Krankenhausaufenthalt notwendig war, können heute ambulant - also beim Haus- oder Facharzt - erfolgen. Gleichzeitig werden medizinische Eingriffe immer spezialisierter, die Bevölkerung älter und Fachkräfte zunehmend knapp. Deshalb muss sich auch die Krankenhauslandschaft weiterentwickeln. Die 2024 beschlossene Krankenhausreform des Bundes setzt mit der verbindlichen Einführung von Leistungsgruppen dafür einen klar vorgegebenen Rahmen, den es in Hessen engagiert und zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger umzusetzen gilt. 

Hessen nutzt den Wandel, um die Krankenhausversorgung zukunftsfest aufzustellen. Das Land hat sich aktiv, intensiv und gemeinsam mit seinen Partnern gründlich vorbereitet, damit Hessens Kliniken frühzeitig Planungs- und Rechtssicherheit haben und die Bürgerinnen und Bürger auf in Zukunft gut versorgt sind. Grundlage für diesen Transformationsprozess des Versorgungssystems ist der 260 Seiten umfassende hessische Krankenhausplan, der 2025 vorgestellt wurde und an dem alle relevanten Verbände und Organisationen beteiligt waren. 

Die Krankenhausreform ist also keine Stichtagsreform, sondern ein langfristig angelegter Veränderungsprozess, der bereits vor Jahren gestartet ist. Gleichwohl geht Hessen bei der Umsetzung der Krankenhausreform jetzt mit der Zuteilung sogenannter Leistungsgruppen in eine entscheidende Phase. Leistungsgruppen legen fest, welche medizinischen Behandlungen ein Krankenhaus künftig anbieten soll.

Das Gesundheitsministerium hat die rund 1.800 Anträge der Krankenhäuser auf Zuweisung der künftigen Leistungsgruppen intensiv geprüft und so eine Grundlage für eine leistungsfähige und verlässliche Krankenhausplanung erarbeitet. Damit schafft das Land frühzeitig Orientierung. Gleichzeitig haben die Krankenhäuser nun im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit Stellung zu nehmen, so dass diese für die endgültige Zuweisung im Dezember berücksichtigt werden kann.

Hessen gestaltet die flächendeckende und zukunftsfeste Versorgung in Hessen nach dem Leitmotiv „Nah im Notfall und planbar zum Spezialisten“.  Dies gilt zunächst für die Notfallversorgung in Hessen, für die klare Vorgaben festgeschrieben wurden. Im Regelfall soll beispielsweise die Notfallversorgung überall in Hessen in 30 Minuten erreichbar bleiben. 

Gleichzeitig soll nicht jede Klinik künftig weiter alles anbieten. Bei Facheingriffen beim Spezialisten werden die Leistungen also ganz bewusst stärker als bisher gebündelt, was zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität führen wird. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich sicher sein, dass sie in dem Krankenhaus behandelt werden, in dem es das nötige Fachwissen, die Erfahrung und auch die notwendigen Gerätschaften gibt, die sie für ihre Heilung brauchen. Beispiel: Ein Krankenhaus, das heute sowohl künstliche Hüftgelenke einsetzt als auch Augen-Operationen durchführt, kann sich künftig beispielsweise auf den Einsatz künstlicher Hüftgelenke spezialisieren. Augen-Operationen werden dann an einem anderen Haus gebündelt, das darauf besonders spezialisiert ist. So werden medizinische Erfahrung, fachärztliche Expertise und modernste Ausstattung gezielt gestärkt. Hessen ist ein starkes Bundesland mit einem starken Versorgungssystem. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gut versorgt bleiben.

Es geht uns nicht um die Schließung von Einrichtungen. Die Krankenhausreform ist kein pauschales Programm zur Schließung von Krankenhäusern. Sie ordnet vielmehr neu, welches Krankenhaus künftig welche Behandlung anbietet. Gleichwohl wird es an Standorten sukzessive zu Veränderungen durch Bündelungen oder auch neuen Versorgungsmodellen wie der Weiterentwicklung zu einer Medizinischen Versorgungsklinik (MVK) kommen. Viele Krankenhäuser haben sich bereits auf den Weg gemacht. Das Land wird alle entsprechenden Einrichtungen eng begleiten.

Das hessische Gesundheitsministerium hat die rund 1.800 Anträge nach den bundeseinheitlichen Leistungsgruppen und nach Prüfung des Medizinischen Dienstes Hessen (MDH) begutachtet und beschieden. Für jeden einzelnen Krankenhausstandort musste für jede gewünschte Leistungsgruppe ein separater Antrag gestellt werden - unabhängig davon, ob die Leistung dort bisher schon erbracht wurde. Jetzt werden die Kliniken ihre vorläufigen Zuweisungen im Rahmen der Krankenhausreform digital erhalten.

Bezüglich dieser Liste haben die Krankenhäuser nunmehr im Rahmen der Anhörung Gelegenheit um Stellung zu nehmen, so dass diese für die endgültige Zuweisung im Dezember berücksichtigt werden kann. 2027 steht dann endgültig fest, welche medizinischen Behandlungen wo vorgenommen werden können.

Investitionen in die Krankenhausversorgung

Die Krankenhäuser werden in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“ gefördert. Ihre Betriebskosten, das heißt, die Kosten, die aufgrund der Behandlung von Patientinnen und Patienten entstehen, finanzieren die Krankenkassen – die Bundesländer tragen die Investitionskosten der Krankenhäuser. Hessen hat in dieser Legislatur mehr als eine Milliarde Euro investiert. Hessen nimmt seit Jahren bei der Investitionsförderung seiner Krankenhäuser im Bundesvergleich eine Spitzenposition ein. Die jährlich veröffentlichte Bestandsaufnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaf (DKG 2025) zeigt die gemäß den Haushaltsansätzen der Länder bereitgestellten Investitionsfördermittel auf Landesebene in Relation zu bestimmten Bezugsgrößen wie beispielsweise die Anzahl der Betten und der Behandlungsfälle oder die Krankenhauskosten (Krankenhaus-Investitionsquote).  Bei den Fördermitteln je Krankenhausbett liegt Hessen aktuell auf Platz eins und bei der Krankenhaus-Investitionsquote auf Platz zwei. Die Bestandsaufnahme der DKG zeigt damit die großen Anstrengungen Hessens bei der Investitionsförderung seiner Krankenhäuser.

Grafik über die Entwicklung der Pauschalinvestitionsfördermittel in Million von 2016 bis 2026. 2016 waren es 143 Million Euro. 2026 sind es 390 Million Euro.

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