Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, brauchen eine sicheren Umgebung, in der sie aufwachsen können. Während die Unterbringung in einem Heim oder in einer Pflegefamilie zeitlich befristete Möglichkeiten der Unterbringung darstellen, ist eine Adoption mit einer dauerhaften Weggabe bzw. Aufnahme des Kindes verbunden. Bei einer Adoption erlangt das Adoptivkind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes, insbesondere was Unterhalts- und Erbansprüche anbelangt.
Dabei ist das Wohl des Kindes immer der Leitgedanke einer Adoption. Dazu gibt es in allen hessischen Kommunen Adoptionsvermittlungsstellen, die Eltern und künftige Adoptiveltern beraten und unterstützen. Die gemeinsame Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle (GZA) des Landes Hessen und Rheinland-Pfalz unterstützt bei dieser Aufgabe die Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen und freien Träger, vor allem bei internationalen Adoptionen und schwierigen Einzelfällen.