Adoption

Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, brauchen eine sichere Umgebung, in der sie aufwachsen können. Während die Unterbringung in einem Heim oder in einer Pflegefamilie zeitlich befristete Möglichkeiten der Unterbringung darstellen, ist eine Adoption mit einer dauerhaften Weggabe bzw. Aufnahme des Kindes verbunden. Bei einer Adoption erlangt das Adoptivkind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes, insbesondere was Unterhalts- und Erbansprüche anbelangt. Ziel der Adoption ist es, für das Kind eine dauerhafte familiäre Perspektive zu schaffen.

Das Wohl des Kindes ist stets  der Leitgedanke einer jeden Adoption. In allen hessischen Kommunen gibt es Adoptionsvermittlungsstellen, die Kinder und Jugendliche,  Eltern und künftige Adoptiveltern bei allen Fragen der Adoption beraten und unterstützen. Die gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) des Landes Hessen und Rheinland-Pfalz unterstützt und berät die örtlichen  Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen und freien Träger in fachlichen und rechtlichen Fragen und nimmt besondere Aufgaben wahr, insbesondere ist sie für  internationale Adoptionen zuständig und trägt zur Qualitätssicherung der Adoptionsvermittlung bei. 

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