Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Land setzt Krankenhausreform des Bundes um

Die Krankenhausreform des Bundes ordnet neu, welches Krankenhaus künftig welche Behandlungen anbietet. Hessen geht jetzt in die entscheidende Phase. Das Gesundheitsministerium hat mit der vorläufigen Festlegung, welche Behandlungen die Krankenhäuser künftig anbieten dürfen, eine Grundlage für eine leistungsfähige und verlässliche Versorgungslandschaft geschaffen: Die Versorgung in Hessen bleibt dabei flächendeckend im Notfall nah, während die Qualität von planbaren Eingriffen bei Spezialisten gesteigert wird.

Gesundheitsministerin Diana Stolz erklärte: „Hessen setzt die gesetzlichen Vorgaben der Krankenhausreform des Bundes mit Augenmaß verantwortungsvoll, transparent und gemeinsam mit seinen Partnern im Gesundheitswesen um. Unser Ziel ist die bestmögliche Versorgung für die Menschen in Hessen. Die Grund- und Notfallversorgung bleibt in allen Regionen Hessens verlässlich gewährleistet. Die Menschen können sich weiter darauf verlassen, im Notfall schnell medizinische Hilfe zu erhalten. Bessere Versorgung bedeutet aber auch, dass sich Krankenhäuser auf bestimmte Leistungen spezialisieren und Doppelstrukturen minimiert werden. Nicht viele Häuser machen alles ein bisschen, sondern wir stärken unsere Krankenhäuser gezielt und sorgen für hochqualifizierte Einrichtungen. So gewährleisten wir besser, dass Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung erfahren. So werden medizinische Erfahrung, fachärztliche Expertise und modernste Ausstattung gezielt gestärkt. Dies führt zu mehr Qualität, höherer Patientensicherheit und besseren Behandlungsergebnissen. Letztendlich kann das Leben retten. Die Reform steht damit für Versorgung mit mehr Qualität und nicht für weniger Leistung - nah im Notfall und planbar zum Spezialisten. Dieser Maxime bleiben wir treu.“

Versorgung für die Menschen besser gestalten

Bei der Gestaltung der neuen Versorgungslandschaft in Hessen wird der Krankenhaustransformationsfonds helfen, den der Bund, die Länder und die Krankenhausträger gemeinsam stemmen. 950 Millionen Euro aus dem Sondervermögen gehen in Hessen in diesen Fonds, der insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro umfasst. Das Geld soll bis 2035 gezielt für strukturelle Veränderungen und nicht für laufende Kosten eingesetzt werden. Es wird der Krankenversorgung in ganz Hessen zugutekommen - sowohl in der Stadt als auch auf dem Land und damit auch den kommunalen Krankenhausträgern.

„Wir haben diesen Reformprozess von Anfang an konstruktiv als agiler Gesundheitsgestalter begleitet, weil wir vor dem medizinischen Fortschritt nicht die Augen verschließen können – und weil der demografische Wandel ebenso wie der zunehmende Fachpersonalmangel Faktoren sind, die wir dabei berücksichtigen müssen. Uns geht es dabei darum, die Versorgung für die Menschen in Hessen besser zu gestalten und langfristig zu sichern. Als Hessische Krankenhausgesellschaft waren wir bereits in die Erarbeitung des zugrundeliegenden neuen Hessischen Krankenhausplans frühzeitig und intensiv eingebunden. Wir begrüßen, dass Hessen hier eigene, durchdachte Wege geht, auch mit Blick auf mitunter wenig flexible bundesrechtliche Vorgaben. Entscheidend ist, diesen Weg jetzt gemeinsam mit dem Land fortzusetzen, damit die Krankenhausreform in Hessen für die Patientinnen und Patienten wie auch für alle Kliniken fair, verlässlich und zukunftsfest werden kann“, sagt Prof. Dr. Christian Höftberger, Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG).

Leistungsgruppen ordnen Hessens Krankenhauslandschaft neu

Eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung muss berücksichtigen, wie viele Behandlungen künftig voraussichtlich benötigt werden. Der Versorgungsbedarf wird deshalb nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt, das mit den wesentlichen Akteuren des Gesundheitsbereichs im 260 Seiten umfassenden Hessischen Krankenhausplan festgelegt wurde. Dabei werden auch Entwicklungen berücksichtigt, die den künftigen Behandlungsbedarf verändern - insbesondere der demografische Wandel und die zunehmende Verlagerung bislang stationärer Behandlungen in den ambulanten Bereich. Das Land stellt dem prognostizierten Bedarf anschließend das geprüfte Angebot der Krankenhäuser gegenüber. So wird für jede Leistungsgruppe sichtbar, ob Angebot und Bedarf zueinander passen.

Jedes Plankrankenhaus in Hessen konnte für jede der bundesweit vorgegebenen Leistungsgruppen einen Antrag stellen. Leistungsgruppen legen fest, welche medizinischen Behandlungen ein Krankenhaus künftig anbieten darf. Um eine Zuteilung zu erhalten, musste ein Krankenhaus bestimmte Anforderungen an Fachpersonal, Ausstattung und Qualität erfüllen. Der Medizinische Dienst Hessen hatte alle Anträge im Hinblick darauf geprüft, ob erforderliche bundesrechtlich definierte Qualitätsvorhaben erfüllt sind. Im Ergebnis kommt es für den Großteil der hessischen Krankenhäuser bis auf die Ausweitung oder Konzentrierung auf bestimmte Leistungsgruppen, also die Festlegung auf medizinische Schwerpunkte, nur zu kleinen Änderungen. So gibt es keine Veränderung in der Anzahl der Notfallstandorte und auch keine Veränderung in der Geburtshilfe und der Kinder- und Jugendmedizin.

Die linke Hälfte bildet eine Karte von Hessen ab sowie die Standorte der Krankenhäuser. Rechts ist eine Person abgebildet und wie viele spezialisierte Krankenhäuser es zu welchem Bereich gibt.

Spezialisierungen erhöhen Patientensicherheit

Neben der Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung werden spezialisierte Behandlungen künftig stärker an jenen Standorten gebündelt, welche die notwendige Erfahrung und Expertise zur Behandlung für kleinere Patientengruppen mit ganz bestimmten Bedarfen vorhalten. Eine stärkere Spezialisierung und Konzentration bei hochkomplexen Behandlungen ist wichtig. Ein Krankenhaus, das komplexe Eingriffe häufiger durchführt, verfügt über eine höhere medizinische Erfahrung und eine größere Routine. Die Spezialisierung sorgt damit für eine höhere Patientensicherheit.

  • Bauspeicheldrüseneingriffe (Pankreaseingriffe): Aktuell bieten 23 Krankenhäuser in Hessen diese hochkomplexen Operationen an. Künftig soll die gleiche Leistung in Hessen von 15 spezialisierten und den am besten geeignetsten Krankenhäusern erbracht werden.
  • Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom) wurde bisher von 28 unterschiedlichen Kliniken behandelt. Künftig soll dies von 15 übernommen werden.
  • Künstliches Kniegelenk (Endoprothetik): 66 hessische Krankenhäuser bieten aktuell Operationen an. Künftig sollen dies 50 Kliniken anbieten dürfen.
  • Brustkrebs (Senologie): Die Umsetzung der Krankenhausreform sieht eine Spezialisierung von 29 auf 24 Brustkrebs-Kliniken vor.
  • Eingriffe am Nervensystem, Gehirn und Rückenmark (Neurochirugie): 17 Kliniken sind aktuell mit den hochkomplexen Eingriffen betraut. Sie sollen auf rund 13 höher spezialisierte Krankenhäuser konzentriert werden.

Diese Beispiele zeigen, wie die Krankenhausreform die medizinische Versorgung gezielt weiterentwickelt. Spezialisierte Leistungen werden stärker gebündelt, gleichzeitig bleibt die bewährte Versorgungslandschaft in den kommenden Jahren nahezu unverändert erhalten. Für eine stärkere Spezialisierung in Hessens Krankenhauslandschaft gibt es bewusst und für einen Teil der hessischen Kliniken befristete Ausnahmeregelungen für bestimmte medizinische Eingriffe (Leistungsgruppen). Dies führt u.a. dazu, dass Kliniken in einer Phase der Übergangszeit bestimmte Strukturen weiterentwickeln, Kompetenzen bündeln, Übergänge schaffen oder auch die notwendigen Voraussetzungen für eine dauerhafte Zuweisung erfüllen können. So entsteht in Hessen schrittweise eine Versorgungslandschaft, in der spezialisierte Leistungen dort konzentriert werden, wo die erforderliche Qualität und Erfahrung dauerhaft gewährleistet werden kann.

Strukturen gemeinsam mit Partnern weiterentwickeln

Einige Krankenhäuser haben bereits begonnen, ihre Strukturen gemeinsam mit Partnern weiterzuentwickeln. Dabei entstehen neue Kooperationen und Versorgungsmodelle, die medizinische Angebote vor Ort langfristig sichern und weiterentwickeln können, wie etwa auch die Weiterentwicklung zu einer Medizinischen Versorgungsklinik (MVK). Viele Träger haben diesen Veränderungsprozess bereits aktiv angestoßen und stellen ihre Häuser damit frühzeitig für die Zukunft auf.

So hat in Kassel die St. Vinzenz Gruppe Fulda bereits zum 1. Januar 2025 das Elisabeth-Krankenhaus Kassel übernommen und führt es mit dem Marienkrankenhaus Kassel zusammen.  DerLandkreis Waldeck-Frankenberg und die Stadt Korbach haben die Fusion des Kreiskrankenhauses Frankenberg mit dem Stadtkrankenhaus Korbach beschlossen. Die Transformation zum gemeinsamen „Klinikum Waldeck-Frankenberg“ ist damit erfolgreich angelaufen. Die neue „Hinterland Klinik“ im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf plant in eine Medizinische Versorgungsklinik (MVK) überführt zu werden, um so dauerhaft eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung sicherzustellen. Das Klinikum Darmstadt und das Elisabethenstift Darmstadt haben sich durch Fusion im Januar 2026 zu einem gemeinsamen Großkrankenhaus, die „Südhessen Kliniken“ zusammengeschlossen. Diese Beispiele zeigen, wie moderne Versorgung aktiv gestaltet werden kann. Das Land wird die hessischen Kliniken im Rahmen des Transformationsprozesses eng begleiten und unterstützen. In allen Regionen Hessens soll die Versorgung gesichert und zukunftsfest ausgerichtet werden.

Eine Milliarde Euro in der laufenden Legislaturperiode

Hessen nimmt seit Jahren bei der Investitionsförderung seiner Krankenhäuser im Bundesvergleich eine Spitzenposition ein. Die jährlich veröffentlichte Bestandsaufnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaf (DKG 2025) zeigt die gemäß den Haushaltsansätzen der Länder bereitgestellten Investitionsfördermittel auf Landesebene in Relation zu bestimmten Bezugsgrößen wie beispielsweise die Anzahl der Betten und der Behandlungsfälle oder die Krankenhauskosten (Krankenhaus-Investitionsquote).  Bei den Fördermitteln je Krankenhausbett liegt Hessen aktuell auf Platz eins und bei der Krankenhaus-Investitionsquote auf Platz zwei. Die Bestandsaufnahme der DKG zeigt damit die großen Anstrengungen Hessens bei der Investitionsförderung seiner Krankenhäuser. Allein in der laufenden Legislaturperiode wurde über die Investitionspauschale und über Förderprogramme insgesamt mehr als eine Milliarde Euro an Fördermitteln bewilligt. Darüber hinaus wird Hessen die Kofinanzierung des Transformationsfonds sicherstellen. Dieser ist das finanzielle Fundament für den Umbau der hessischen Krankenhauslandschaft und unterstützt Kliniken dabei, neue Strukturen aufzubauen, Leistungen zu bündeln und die Versorgung in Hessen zukunftsfest aufzustellen.

Regionale Versorgungsstrukturen im Blick

Mit der Krankenhausreform des Bundes und dem damit verbundenen Transformationsprozess hat die Arbeit der Gesundheitskoordinatorinnen und -koordinatoren in den Kommunen zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Als zentrale Ansprechpersonen vor Ort kennen sie die regionalen Versorgungsstrukturen und -bedarfe, begleiten die Entwicklungen in ihrer Region und fördern die Vernetzung der beteiligten Akteure. Zugleich bilden sie eine wichtige Schnittstelle zwischen den Kommunen, den regionalen Akteuren der Gesundheitsversorgung sowie dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Damit tragen sie wesentlich dazu bei, den Transformationsprozess im Zuge der Krankenhausreform unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten zu begleiten und mitzugestalten. Um die Landkreise und kreisfreien Städte bei diesen Aufgaben weiterhin zu unterstützen und die bereits etablierten Strukturen der Gesundheitskoordination zu erhalten, wird das Land Hessen die Förderung bis 2030 fortführen.

Versorgungskonferenzen in allen Regionen Hessens

Mit dem jetzt anstehenden digitalen Versand der vorläufigen Feststellungsbescheide wird für die Krankenhäuser frühzeitig Orientierung im gesetzlich geregelten Verfahren geschaffen. Gleichzeitig sorgen die vorläufigen Zuweisungen für Planungssicherheit der Krankenhäuser in Hessen und eine stabile und zukunftsfähige Entwicklung der Versorgung in Hessen. Das Gesundheitsministerium informierte in den vergangenen Jahren fortlaufend und transparent zur Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes in Hessen, unter anderem im Gesundheitsausschuss des Hessischen Landtages (GFA), über zahlreiche Pressemitteilungen und im Rahmen von Öffentlichkeitsterminen. Der Umsetzung ging zudem ein breiter Beteiligungsprozess mit Hessens Kliniken voraus. Bereits im vergangenen Jahr hat das Land in allen sechs regionalen Versorgungskonferenzen Hessens den Dialog mit Krankenhäusern, kommunalen Trägern, der Hessischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, den Landesverbänden der Krankenkassen sowie weiteren Akteuren gesucht und über die Reform des Bundes und seine Umsetzung in Hessen informiert. Der Hessische KrankenhausplanÖffnet sich in einem neuen Fenster wurde in mehr als 20 Sitzungen gemeinsam mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft, den Verbänden der Krankenkassen in Hessen und der Ersatzkassen, dem Landesausschuss Hessen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Landesärztekammer Hessen, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Kommunalen Spitzenverbände und vielen weiteren Partnern erarbeitet und Ende 2025 veröffentlicht. Er ist die Grundlage für die jetzt erfolgte vorläufige Krankenhausplanung.

Die vorläufigen Feststellungsbescheide sind ein Zwischenschritt. Die betroffenen Krankenhäuser erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Anschluss werden die endgültigen Bescheide erlassen. Das Land wird die Umsetzung der Reform weiterhin gemeinsam mit seinen Partnern transparent gestalten und die Öffentlichkeit fortlaufend informieren. Der Veröffentlichung waren ebenfalls zahlreiche Informationsveranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern vorgeschaltet.

Das Gesundheitsministerium beginnt ab heute mit dem Versand der Zuweisungen an die hessischen Krankenhausträger. Sobald der Versand abgeschlossen ist, wird eine Gesamtliste aller Zuweisungen auf der Homepage www.familie.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht.

Fragen & Antworten

Die medizinische Versorgung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Viele Behandlungen, für die früher ein Krankenhausaufenthalt notwendig war, können heute ambulant - also beim Haus- oder Facharzt - erfolgen. Gleichzeitig werden medizinische Eingriffe immer spezialisierter, die Bevölkerung älter und Fachkräfte zunehmend knapp. Deshalb ​muss sich auch die Krankenhauslandschaft weiterentwickeln. Die 2024 beschlossene Krankenhausreform des Bundes setzt mit der verbindlichen Einführung von Leistungsgruppen dafür einen klar vorgegebenen Rahmen, den es in Hessen engagiert und zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger umzusetzen gilt.

Hessen nutzt den Wandel, um die Krankenhausversorgung zukunftsfest aufzustellen. Das Land hat sich aktiv, intensiv und gemeinsam mit seinen Partnern gründlich vorbereitet, damit Hessens Kliniken frühzeitig Planungs- und Rechtssicherheit haben und die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft gut versorgt sind. Grundlage für diesen Transformationsprozess des Versorgungssystems ist der 260 Seiten umfassende hessische Krankenhausplan, der 2025 vorgestellt wurde und an dem alle relevanten Verbände und Organisationen beteiligt waren.

Die Krankenhausreform ist also keine Stichtagsreform, sondern ein langfristig angelegter Veränderungsprozess, der bereits vor Jahren gestartet ist. Gleichwohl geht Hessen bei der Umsetzung der Krankenhausreform jetzt mit der Zuteilung sogenannter Leistungsgruppen in eine entscheidende Phase. Leistungsgruppen legen fest, welche medizinischen Behandlungen ein Krankenhaus künftig anbieten soll.

Das Gesundheitsministerium hat die rund 1.800 Anträge der Krankenhäuser auf Zuweisung der künftigen Leistungsgruppen intensiv geprüft und so eine Grundlage für eine leistungsfähige und verlässliche Krankenhausplanung erarbeitet. Damit schafft das Land frühzeitig Orientierung. Gleichzeitig haben die Krankenhäuser nun im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit Stellung zu nehmen, so dass diese für die endgültige Zuweisung im Dezember berücksichtigt werden kann. 

Hessen gestaltet die flächendeckende und zukunftsfeste Versorgung in Hessen nach dem Leitmotiv „Nah im Notfall und planbar zum Spezialisten“.  Dies gilt zunächst für die Notfallversorgung in Hessen, für die klare Vorgaben festgeschrieben wurden. Im Regelfall soll beispielsweise die Notfallversorgung überall in Hessen in 30 Minuten erreichbar bleiben.

Gleichzeitig soll nicht jede Klinik künftig weiter alles anbieten. Bei Facheingriffen beim Spezialisten werden die Leistungen also ganz bewusst stärker als bisher gebündelt, was zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität führen wird. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich sicher sein, dass sie in dem Krankenhaus behandelt werden, in dem es das nötige Fachwissen, die Erfahrung und auch die notwendigen Gerätschaften gibt, die sie für ihre Heilung brauchen. Beispiel: Ein Krankenhaus, das heute sowohl künstliche Hüftgelenke einsetzt als auch Augen-Operationen durchführt, kann sich künftig beispielsweise auf den Einsatz künstlicher Hüftgelenke spezialisieren. Augen-Operationen werden dann an einem anderen Haus gebündelt, das darauf besonders spezialisiert ist. So werden medizinische Erfahrung, fachärztliche Expertise und modernste Ausstattung gezielt gestärkt. Hessen ist ein starkes Bundesland mit einem starken Versorgungssystem. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gut versorgt bleiben.

Es geht nicht um die Schließung von Einrichtungen. Die Krankenhausreform ist kein pauschales Programm zur Schließung von Krankenhäusern. Sie ordnet vielmehr neu, welches Krankenhaus künftig welche Behandlung anbietet. Gleichwohl wird es an Standorten sukzessive zu Veränderungen durch Bündelungen oder auch neuen Versorgungsmodellen wie der Weiterentwicklung zu einer Medizinischen Versorgungsklinik​ (MVK) kommen. Viele Krankenhäuser haben sich bereits auf den Weg gemacht. Das Land wird alle entsprechenden Einrichtungen eng begleiten. 

Das hessische Gesundheitsministerium hat die rund 1.800 Anträge nach den bundeseinheitlichen Leistungsgruppen und nach Prüfung des Medizinischen Dienstes Hessen (MDH) begutachtet und beschieden. Für jeden einzelnen Krankenhausstandort musste für jede gewünschte Leistungsgruppe ein separater Antrag gestellt werden - unabhängig davon, ob die Leistung dort bisher schon erbracht wurde. Jetzt werden die Kliniken ihre vorläufigen Zuweisungen im Rahmen der Krankenhausreform digital erhalten und das Gesundheitsministerium diese Liste sodann offenlegen. Sie ist dann online abrufbar auf der Homepage des Familienministeriums.

Bezüglich dieser Liste haben die Krankenhäuser nunmehr im Rahmen der Anhörung Gelegenheit, um Stellung zu nehmen, so dass diese für die endgültige Zuweisung im Dezember berücksichtigt werden kann.

Kontakt

Potrait Benjamin Crisolli

Benjamin Crisolli

Pressesprecher

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden