Die Krankenhausreform des Bundes ordnet neu, welches Krankenhaus künftig welche Behandlungen anbietet. Hessen geht jetzt in die entscheidende Phase. Das Gesundheitsministerium hat mit der vorläufigen Festlegung, welche Behandlungen die Krankenhäuser künftig anbieten dürfen, eine Grundlage für eine leistungsfähige und verlässliche Versorgungslandschaft geschaffen: Die Versorgung in Hessen bleibt dabei flächendeckend im Notfall nah, während die Qualität von planbaren Eingriffen bei Spezialisten gesteigert wird.
Gesundheitsministerin Diana Stolz erklärte: „Hessen setzt die gesetzlichen Vorgaben der Krankenhausreform des Bundes mit Augenmaß verantwortungsvoll, transparent und gemeinsam mit seinen Partnern im Gesundheitswesen um. Unser Ziel ist die bestmögliche Versorgung für die Menschen in Hessen. Die Grund- und Notfallversorgung bleibt in allen Regionen Hessens verlässlich gewährleistet. Die Menschen können sich weiter darauf verlassen, im Notfall schnell medizinische Hilfe zu erhalten. Bessere Versorgung bedeutet aber auch, dass sich Krankenhäuser auf bestimmte Leistungen spezialisieren und Doppelstrukturen minimiert werden. Nicht viele Häuser machen alles ein bisschen, sondern wir stärken unsere Krankenhäuser gezielt und sorgen für hochqualifizierte Einrichtungen. So gewährleisten wir besser, dass Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung erfahren. So werden medizinische Erfahrung, fachärztliche Expertise und modernste Ausstattung gezielt gestärkt. Dies führt zu mehr Qualität, höherer Patientensicherheit und besseren Behandlungsergebnissen. Letztendlich kann das Leben retten. Die Reform steht damit für Versorgung mit mehr Qualität und nicht für weniger Leistung - nah im Notfall und planbar zum Spezialisten. Dieser Maxime bleiben wir treu.“
Versorgung für die Menschen besser gestalten
Bei der Gestaltung der neuen Versorgungslandschaft in Hessen wird der Krankenhaustransformationsfonds helfen, den der Bund, die Länder und die Krankenhausträger gemeinsam stemmen. 950 Millionen Euro aus dem Sondervermögen gehen in Hessen in diesen Fonds, der insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro umfasst. Das Geld soll bis 2035 gezielt für strukturelle Veränderungen und nicht für laufende Kosten eingesetzt werden. Es wird der Krankenversorgung in ganz Hessen zugutekommen - sowohl in der Stadt als auch auf dem Land und damit auch den kommunalen Krankenhausträgern.
„Wir haben diesen Reformprozess von Anfang an konstruktiv als agiler Gesundheitsgestalter begleitet, weil wir vor dem medizinischen Fortschritt nicht die Augen verschließen können – und weil der demografische Wandel ebenso wie der zunehmende Fachpersonalmangel Faktoren sind, die wir dabei berücksichtigen müssen. Uns geht es dabei darum, die Versorgung für die Menschen in Hessen besser zu gestalten und langfristig zu sichern. Als Hessische Krankenhausgesellschaft waren wir bereits in die Erarbeitung des zugrundeliegenden neuen Hessischen Krankenhausplans frühzeitig und intensiv eingebunden. Wir begrüßen, dass Hessen hier eigene, durchdachte Wege geht, auch mit Blick auf mitunter wenig flexible bundesrechtliche Vorgaben. Entscheidend ist, diesen Weg jetzt gemeinsam mit dem Land fortzusetzen, damit die Krankenhausreform in Hessen für die Patientinnen und Patienten wie auch für alle Kliniken fair, verlässlich und zukunftsfest werden kann“, sagt Prof. Dr. Christian Höftberger, Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG).
Leistungsgruppen ordnen Hessens Krankenhauslandschaft neu
Eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung muss berücksichtigen, wie viele Behandlungen künftig voraussichtlich benötigt werden. Der Versorgungsbedarf wird deshalb nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt, das mit den wesentlichen Akteuren des Gesundheitsbereichs im 260 Seiten umfassenden Hessischen Krankenhausplan festgelegt wurde. Dabei werden auch Entwicklungen berücksichtigt, die den künftigen Behandlungsbedarf verändern - insbesondere der demografische Wandel und die zunehmende Verlagerung bislang stationärer Behandlungen in den ambulanten Bereich. Das Land stellt dem prognostizierten Bedarf anschließend das geprüfte Angebot der Krankenhäuser gegenüber. So wird für jede Leistungsgruppe sichtbar, ob Angebot und Bedarf zueinander passen.
Jedes Plankrankenhaus in Hessen konnte für jede der bundesweit vorgegebenen Leistungsgruppen einen Antrag stellen. Leistungsgruppen legen fest, welche medizinischen Behandlungen ein Krankenhaus künftig anbieten darf. Um eine Zuteilung zu erhalten, musste ein Krankenhaus bestimmte Anforderungen an Fachpersonal, Ausstattung und Qualität erfüllen. Der Medizinische Dienst Hessen hatte alle Anträge im Hinblick darauf geprüft, ob erforderliche bundesrechtlich definierte Qualitätsvorhaben erfüllt sind. Im Ergebnis kommt es für den Großteil der hessischen Krankenhäuser bis auf die Ausweitung oder Konzentrierung auf bestimmte Leistungsgruppen, also die Festlegung auf medizinische Schwerpunkte, nur zu kleinen Änderungen. So gibt es keine Veränderung in der Anzahl der Notfallstandorte und auch keine Veränderung in der Geburtshilfe und der Kinder- und Jugendmedizin.