Der Wunsch, eigene Kinder zu haben, ist nicht nur das Natürlichste der Welt, sondern eine Familie zu gründen ist seit jeher auch ein Grundbedürfnis des Menschen. Doch nicht jedes Paar kann auf natürlichem Wege Kinder bekommen. In solchen Fällen können reproduktionsmedizinische Behandlungen in Frage kommen.
Das Land Hessen fördert gemeinsam mit dem Bund anteilig den vierten Behandlungszyklus einer künstlichen Befruchtung („assistierte Reproduktion“). Konkret werden Zuwendungen zu den Kosten der vierten In-Vitro-Fertilisation und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion gewährt.
Gefördert werden verschiedengeschlechtliche Paare, lesbische Paare sowie diesen gleichgestellte gleich- oder verschiedengeschlechtliche Paare, die entweder verheiratet, in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder in einer festen Lebensgemeinschaft verbundenen sind und die sich einer der beiden genannten Behandlungen unterziehen.
Zu beachten ist, dass mit der Behandlung erst begonnen werden darf, wenn ein Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Gießen vorliegt. Vorher begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Als Beginn zählt das Einlösen des ersten Rezepts in der Apotheke.