Die Themenauswahl wird beständig ergänzt und weiterentwickelt. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine medizinische Fachberatung dar. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit oder Beschwerden haben, sprechen Sie bitte mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.
Gesundheit
Frauengesundheit
Hinweis
Geschlechtersensibilität
Alle Menschen in Hessen sollen Zugang zu einem qualitativ hochwertigen Angebot in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung haben. Allerdings werden geschlechterspezifische Merkmale im Gesundheitswesen nicht immer ausreichend berücksichtigt, was dazu führt, dass Frauen in vielen Bereichen nicht optimal versorgt werden. Der bestehende Gender-Gap im Gesundheitsbereich, der sich unter anderem in der Dosierung von Medikamenten, Forschung und Lehre zeigt, führt dazu, dass die Körper von Männern und Frauen oft als „unisex“ betrachtet werden. Dies kann ganz erhebliche gesundheitliche Nachteile für Frauen zur Folge haben.
Deshalb wird sich das Hessische Gesundheitsministerium dafür einsetzen, dass die Gendermedizin ein fester Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildungen in den Gesundheitsberufen wird.
Mehr Informationen zur geschlechtersensiblen ForschungÖffnet sich in einem neuen Fenster (Bundesministerium für Bildung und Forschung).
Endometriose ist eine chronische Erkrankung, bei der gebärmutterschleimhautartiges Gewebe außerhalb der Gebärmutter wächst. Dies kann zu verschiedenen Beschwerden führen.
Das Lipödem ist eine Fettgewebsstörung, bei der es zu einer symmetrischen Ansammlung von Fettgewebe an den Beinen und Hüften, seltener auch an den Armen kommt. Die Erkrankung verläuft chronisch und geht mit Schmerzen und Druckempfindlichkeit einher. Fast ausschließlich Frauen sind betroffen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat Hinweise zu Diagnostik und Therapie Öffnet sich in einem neuen Fensterdes Krankheitsbildes zusammengestellt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich ebenfalls mit der Thematik beschäftigt und den befristeten Leistungsanspruch der Liposuktion („Fettabsaugung“) - unter bestimmten Bedingungen - als Kassenleistung zuletzt bis Ende 2025 verlängert. Details sind zu finden unter:
Osteoporose ist eine weit verbreitete Erkrankung, die insbesondere Frauen nach der Menopause betrifft und zu einem erhöhten Risiko für Knochenbrüche führt.
Das Prämenstruelle Syndrom (PMS) umfasst eine Vielzahl von körperlichen und psychischen Beschwerden, die einige Tage vor der Menstruation auftreten und mit dem Beginn der Regelblutung wieder abklingen. Die Symptome einer Prämenstruellen Dysphorischen Störung (PMDS) sind noch viel einschneidender und so intensiv, dass sie die Betroffenen im Alltag, in sozialen Beziehungen oder am Arbeitsplatz erheblich beeinträchtigen.
Die Wechseljahre sind ein Lebensabschnitt von Frauen, der meist zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr stattfindet. In dieser Phase kommt es zu hormonellen Veränderungen. Symptome wie Hitzewallungen, Schlafstörungen oder Stimmungsschwankungen bis hin zu Depressionen können auftreten. Es ist wichtig, dass Frauen in dieser Zeit gut informiert und unterstützt werden. Eine individuelle Beratung, gesunde Lebensgewohnheiten und gegebenenfalls therapeutische und medizinische Maßnahmen helfen, diese Übergangsphase besser zu bewältigen und die Lebensqualität zu erhalten.
FrauengesundheitÖffnet sich in einem neuen Fenster beim Robert Koch Institut (RKI)
FrauengesundheitsportalÖffnet sich in einem neuen Fenster der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Gender and HealthÖffnet sich in einem neuen Fenster | World Health Organization (WHO)
Gender Equality IndexÖffnet sich in einem neuen Fenster | European Institute for Gender Equality (EIGE)
Geburt & Schwangerschaft
Schwangerschaft und Geburt sind bedeutende Lebensabschnitte, die von vielfältigen körperlichen, emotionalen und sozialen Veränderungen begleitet sind.
Informationen auf familienplanung.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen BundesausschussesÖffnet sich in einem neuen Fenster
Hessens Gesundheits- und Familienministerin, Diana Stolz, begrüßt die Ausweitung des Mutterschutzes auf Fehlgeburten. Das sei „nicht nur ein starkes Signal an die von einem schweren Schicksalsschlag betroffenen Frauen“, sondern auch „ein richtiger und wichtiger Schritt, um ihnen den Raum für die Verarbeitung des Erlebten“ zu geben.
Wenn eine Schwangerschaft in einer stillen Geburt oder Totgeburt endet, können Eltern, insbesondere Mütter, sowie Geschwisterkinder traumatisiert werden. Diese Personen benötigen eine Enttabuisierung des Themas und spezielle Angebote, um ihre Erlebnisse zu verarbeiten. Unterstützung bieten unter anderem spezifische Selbsthilfegruppen, Rückbildungsgymnastik für Frauen mit „leerer Wiege“ sowie psychologische Beratungen für alle betroffenen Familienmitglieder.
Krebsvorsorge
Noch immer stellt Brustdrüsenkrebs die häufigste Krebs-Neuerkrankung bei Frauen in Hessen dar. Ab dem Alter von 30 Jahren besteht ein Anspruch auf kostenfreie Vorsorgeuntersuchung.
Mehr Informationen zum Thema Brustkrebs
Brustkrebsvorsorge jetzt auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren kostenlos
Zum FrauengesundheitsportalÖffnet sich in einem neuen Fenster
Die Chance auf ein Überleben mit der Diagnose Dickdarmkrebs ist in den letzten zwei Jahrzehnten stetig gestiegen. Ab 50 Jahren besteht ein Anspruch auf kostenfreie Untersuchungen.
Informationen zu Früherkennungsuntersuchungen von Dickdarmkrebs
Gebärmutterhalskrebs ist eine bösartige Erkrankung des Gebärmutterhalses, ausgelöst durch bestimmte Typen des humanen Papillomavirus (HPV).
Weiterführende Informationen im FrauengesundheitsportalÖffnet sich in einem neuen Fenster
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung von Jungen und Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren, um vor HPV-bedingten Karzinomen wie dem Gebärmutterhalskrebs zu schützen.
Weiterführende Informationen des RKIÖffnet sich in einem neuen Fenster
Genitalverstümmlung
Mädchenbeschneidung / Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM)
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) umfasst weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) alle Praktiken, für die es keine medizinische Indikation gibt und bei denen die externen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt oder anderweitig verletzt werden.
Die weibliche Genitalverstümmelung ist nicht mit der Beschneidung von Jungen zu vergleichen. Die Entfernung der Klitoris und Klitorisvorhaut entspricht dem Verlust des Penis beim Mann. Anatomisch ist die Entfernung der Klitorisvorhaut mit der Entfernung der Penisvorhaut vergleichbar. Dieser FGM-Typ wird allerdings nur sehr selten praktiziert.
Weibliche Genitalverstümmelung hat mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen und Geschlechterrollen zu tun. Beginnen Frauen und Männer, sich mit dem Thema FGM zu beschäftigen, kann dies bewirken, dass sie tradierte Geschlechterrollen kritisch reflektieren und in Frage stellen. Wichtig ist die Einbeziehung von Männern und männlichen Jugendlichen in die Arbeit zum Thema FGM.
Weibliche Genitalverstümmelung gilt im deutschen Strafrecht als eigener Straftatbestand ( §12 Abs. 1 StGBÖffnet sich in einem neuen Fenster) und ist seit 2013 als schwerwiegende Körperverletzung strafbar ( §226a StGBÖffnet sich in einem neuen Fenster), die mit bis zu 15 Jahren Gefängnis geahndet werden kann. In besonders schweren Fällen, wenn FGM zum Tode führt, greift §227 StGBÖffnet sich in einem neuen Fenster “Körperverletzung mit Todesfolge”.
Auf Eltern, die die Genitalverstümmelung veranlassen, können §225 StGBÖffnet sich in einem neuen Fenster “Misshandlung von Schutzbefohlenen” sowie §171 StGBÖffnet sich in einem neuen Fenster „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“ angewendet werden. Ein sog. Ersttäter wird mit zwei bis vier Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Andere Beteiligte, die bei der Durchführung von FGM geholfen haben, können als Mittäter*innen betrachtet und durch §25 Abs. 2 StGBÖffnet sich in einem neuen Fenster „Täterschaft“ strafrechtlich verfolgt werden.
Du bist von Mädchenbeschneidung betroffen oder bedroht? Du hast Fragen und suchst Hilfe?
Du kannst Dich an das Hilfetelefon gegen Gewalt gegen Frauen wenden. Das Hilfetelefon bietet Beratung in 17 Sprachen an, ist unter 08000 116 016 zu erreichen und Tag und Nacht durchgehend besetzt (auch an Wochenenden und Feiertagen).
Es gibt einen Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung, der Eltern, Verwandten und Freunden – auch in Deinem Heimatland – erklärt, dass Mädchenbeschneidung in Deutschland verboten ist. Du kannst ihn unter dem folgenden Link in 13 Sprachen herunterladen: www.hamburg.de/opferschutz/12138124/schutzbrief-gegen-genitalverstuemmelung/Öffnet sich in einem neuen Fenster. Der Schutzbrief wurde von der Stadt Hamburg entwickelt, die Informationen sind jedoch für ganz Deutschland gültig.
Direkte Folgen der Mädchenbeschneidung können sein:
- Schmerzen
- Fieber
- Starke Blutungen, die bis zum Tod führen können
- Verletzung von anderen Organen
- Entzündungen an den Genitalien oder auch im ganzen Körper
- Tetanus
- Ansteckung mit HIV oder anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
- Angst, Trauma
Folgen für Mädchen in der Pubertät und im späteren Leben als Erwachsene können sein:
- Schmerzen während der Monatsblutung
- Schmerzen oder Probleme beim Wasserlassen
- Narbenbildung
- Schmerzhafte und komplizierte Geburt für Mutter und Kind
- Totgeburten und erhöhte Kindersterblichkeit
- Fisteln
- Unfruchtbarkeit
- Schmerzhafter Geschlechtsverkehr und weniger oder keine Lust beim Geschlechtsverkehr
- Depression und andere psychische Probleme
Die Folgen können lebenslang auftreten, sie sind schwerwiegend und niemals positiv. Nicht alle Mädchen und Frauen, die beschnitten wurden haben diese Probleme. Ob und welche gesundheitlichen Probleme es gibt, hängt u.a. von der Art der Beschneidung ab und davon, wie sie durchgeführt wurde.
Bereite Dich gut auf die Reise vor. Wende Dich an Beratungsstellen, die Dir hilfreiche Informationen und Dokumente geben können. Hol Dir Unterstützung von Personen, die Dir beim Gespräch mit Familienmitgliedern helfen können. Suche schon vorab nach Kontakten in Deinem Heimatland, die Dir helfen können, Deine Tochter zu schützen (zum Beispiel das Nationale Komitee gegen Mädchenbeschneidung und lokale Organisationen/ NGOs, die sich gegen Mädchenbeschneidung engagieren).
Lasse Deine Tochter vor der Reise von einer Ärztin/ einem Arzt untersuchen und bitte um ein ärztliches Attest dafür, dass Deine Tochter nicht beschnitten ist. Erkläre Deiner Familie deutlich Deine Entscheidung, Deine Tochter nicht beschneiden zu lassen. Informiere Deine Familie darüber, dass die Mädchenbeschneidung nach deutschem Recht strafbar ist, auch wenn sie außerhalb Deutschlands praktiziert wird, dass Du in Deutschland dafür verurteilt wirst und Deinen Aufenthaltsstatus verlierst. Gib Ihnen den Schutzbrief in Eurer Sprache zum Beweis. Du kannst ihn dir hierÖffnet sich in einem neuen Fenster in 13 Sprachen herunterladen. Bleibe immer in der Nähe Deiner Tochter. Sprich mit ihr und bereite sie vor, damit sie versteht, was Mädchenbeschneidung ist, dass es ihr niemand antun darf und dass sie zu Dir kommen muss, wenn sie glaubt, dass sie in Gefahr ist.