Allgemeine Informationen
Der Maßregelvollzug in Hessen ist Landesaufgabe, zugrunde liegt das Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (MVollzG HE). Nach § 3 des MVollzG HE ist das Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege die Fachaufsichtsbehörde und der Kostenträger des Maßregelvollzugs. Letzteres umfasst sowohl die laufenden als auch die investiven Kosten.
In Hessen gibt es sechs Maßregelvollzugskliniken an sieben Standorten. Diese forensischen Kliniken übernehmen die Aufgabe der Behandlung im Maßregelvollzug für psychisch erkrankte oder suchterkrankte Menschen, die im Kontext ihrer Erkrankung eine Straftat begangen haben und für die zu erwarten ist, dass sie auch in der Zukunft Straftaten begehen könnten. Die Kliniken haben in diesem Zusammenhang den Auftrag der Besserung und Sicherung. Das wird zum einen durch bauliche als auch therapeutische Maßnahmen sichergestellt.