In den Jahren 2019 bis 2023 wurden über das Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) erforderliche Investitionen in hessischen Frei- und Hallenbädern in rund 190 Fällen mit mehr als 50 Millionen Euro Landesmitteln gefördert. Das Landesprogramm zielte darauf ab, dass moderne und zukunftsfähige Schwimmbäder in Hessen zur Verfügung stehen und somit umfangreiche Möglichkeiten bestehen, die Schwimmfähigkeit generell zu erlernen und den Schwimmsport in Hessen weiterzuentwickeln.
Mit der Weiterentwicklung dieses Förderprogramms zu „SWIMplus“ unterstützt die Landesregierung nun zusätzlich auch Maßnahmen, welche die Attraktivität von Schwimmbädern für Familien, Kinder und Senioren erhöhen. So können beispielsweise auch Sole-Becken, Rutschen, Kinderspielbecken und weitere bewegungsfördernde Ausstattungen wie z.B. Volleyballfelder gefördert werden. Somit soll die Bedeutung von Schwimmbädern als zentrale Begegnungsstätten unserer Gesellschaft weiter aufgewertet werden.
Bis zum 1. November eines Jahres können neue Projekte zur Berücksichtigung im Förderprogramm für das jeweilige Folgejahr im Rahmen der Geltungsdauer der Förderrichtlinie bis 2028 angemeldet werden. Hierfür können die hessischen Landkreise, kreisfreien Städte und Städte mit Sonderstatus eine Vorschlagsliste mit den wichtigsten Investitionsvorhaben beim HMFG einreichen. Eine Regelförderung von 30 Prozent bzw. maximal von einer Million Euro ist möglich. Bei kleineren Vorhaben kann die Regelförderung auf 60 Prozent erhöht werden. In bestimmten Fällen kann von der Regelförderung abgewichen werden, z.B. angesichts der Stellung der Kommune im Finanz- und Lastenausgleich.
Die SWIMplus-Förderrichtlinie sowie das Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich.