Bereits in den Jahren 2008 bis 2012 unterstützte die Landesregierung im Rahmen des Hallenbad-Investitionsprogramms „HAI“ die Sanierung und Modernisierung von über 100 Hallenbädern mit insgesamt 50 Millionen € und wirkte somit der alarmierend ansteigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen entgegen, die nicht schwimmen können.
In den Jahren 2019 bis 2023 wurden über das Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) erforderliche Investitionen in hessischen Frei- und Hallenbädern in rund 190 Fällen mit mehr als 50 Millionen Euro Landesmitteln gefördert. Insbesondere sollte damit zur Senkung der Betriebskosten und des Energieverbrauchs beigetragen werden. Das Landesprogramm zielte darauf ab, dass moderne und zukunftsfähige Schwimmbäder in Hessen zur Verfügung stehen und somit umfangreiche Möglichkeiten bestehen, die Schwimmfähigkeit generell zu erlernen und den Schwimmsport in Hessen weiterzuentwickeln.
SWIMplus
Die Förderrichtlinie wurde am 23. September 2024 im Staatsanzeiger veröffentlicht und tritt somit zum 24. September 2024 in Kraft.
Bis zum 1. November 2024 können neue Projekte zur Berücksichtigung im Förderprogramm für das Haushaltsjahr 2025 angemeldet werden. Hierfür können die hessischen Landkreise, kreisfreien Städte und Städte mit Sonderstatus eine Vorschlagsliste mit den wichtigsten Investitionsvorhaben beim HMFG einreichen. Eine Regelförderung von 30 Prozent bzw. maximal von einer Million Euro wird voraussichtlich erneut möglich sein. Bei kleineren Vorhaben kann die Regelförderung auf 60 Prozent erhöht werden.
Die Landesregierung unterstützt mit SWIMplus zusätzlich auch Maßnahmen, welche die Attraktivität des jeweiligen Schwimmbades für Familien, Kinder und Senioren erhöhen. So können beispielsweise auch Sole-Becken, Rutschen, Kinderspielbecken und weitere bewegungsfördernde Ausstattungen wie Volleyballfelder oder auch mit dem Boden festverbundene Tischtennisplatten gefördert werden. Somit soll die Bedeutung von Schwimmbädern als zentrale Begegnungsstätten unserer Gesellschaft weiter aufgewertet werden.
Im Programmjahr 2024 werden zunächst noch nicht abgeschlossene Antragsverfahren aus dem SWIM-Programm zum Abschluss gebracht. Eine Neuanmeldung und Antragstellung ist hierfür nicht notwendig, Anträge für 2024 können nicht mehr entgegengenommen werden.
Die neue Förderrichtlinie wird auch im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht werden. Weitere Hinweise zum Anmelde- und Antragsverfahren finden Sie im Downloadbereich.
Hinweise zum Anmelde- und Antragsverfahren
Weitere Hinweise zum Anmelde- und Antragsverfahren finden Sie im Downloadbereich.