Schwangerschaft

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Schwangerschafts- sowie Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Geburt & Schwangerschaft

Schwangerschaft und Geburt sind bedeutende Lebensabschnitte, die von vielfältigen körperlichen, emotionalen und sozialen Veränderungen begleitet sind.

Hessens Gesundheits- und Familienministerin, Diana Stolz, begrüßt die Ausweitung des Mutterschutzes auf Fehlgeburten. Das sei „nicht nur ein starkes Signal an die von einem schweren Schicksalsschlag betroffenen Frauen“, sondern auch „ein richtiger und wichtiger Schritt, um ihnen den Raum für die Verarbeitung des Erlebten“ zu geben.

Wenn eine Schwangerschaft in einer stillen Geburt oder Totgeburt endet, können Eltern, insbesondere Mütter, sowie Geschwisterkinder traumatisiert werden. Diese Personen benötigen eine Enttabuisierung des Themas und spezielle Angebote, um ihre Erlebnisse zu verarbeiten. Unterstützung bieten unter anderem spezifische Selbsthilfegruppen, Rückbildungsgymnastik für Frauen mit „leerer Wiege“ sowie psychologische Beratungen für alle betroffenen Familienmitglieder.

In Hessen steht ein flächendeckendes, vielfältiges und wohnortnahes Angebot an Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen für Sie zur Verfügung. Diese Beratungsstellen informieren und beraten jede und jeden zu allen Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung. Sie werden nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (HAGSchKG) gefördert und sind damit Teil des staatlichen Beratungsangebots.

Die vertrauliche Geburt ist ein Hilfsangebot für schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten und ermöglicht eine medizinisch sichere Entbindung.

Erste Anlaufstelle sind auch hier die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Im Beratungsprozess muss die schwangere Frau nur einmal ihre Daten gegenüber der Beraterin und Berater angeben. Bei allen weiteren Schritten, zum Beispiel in der Klinik, verwendet die Schwangere ein Pseudonym. Die Beraterin und Berater unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, d. h. Ihre Daten sind geschützt. Mit 16 Jahren hat das Kind die Möglichkeit, seine Herkunft zu erfahren. Nur in besonderen Ausnahmefällen können Sie der Einsichtnahme in den Herkunftsnachweis widersprechen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Hilfetelefon für SchwangereÖffnet sich in einem neuen Fenster

Das kostenlose Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym & sicher" ist unter 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar und hilft in mehreren Sprachen sowie barrierefrei weiter. Erfahrene Beraterinnen und Berater stellen bei Bedarf schnell einen Kontakt zu einer Beratungsstelle in der Nähe her, die persönlich, anonym und kostenlos hilft.

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen in Hessen bedeutet, dass werdende Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren bei Bedarf Unterstützung bekommen können. Das kann ein Gespräch oder eine Beratung, ein Besuch zu Hause (z.B. von Ehrenamtlichen), Kontakte zu anderen Eltern und Familien, Unterstützung in der Versorgung oder die Vermittlung von Fachkräften sein.

Zu den Angeboten der Frühen Hilfen.