Jeder hat im Rahmen des Sozialgesetzbuches ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung. Sie ist ein gesetzliches Versicherungssystem, bietet einen wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen und basiert auf dem Solidarprinzip (Leistung und Gegenleistung). Zu den Zweigen der Sozialversicherung gehören u.a. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung.
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