Die Reform soll erreichen, dass Strukturen verbessert und Personal und finanzielle Mittel bedarfsgerechter eingesetzt werden. „Außerdem müssen wir an den richtigen Stellen wirtschaftlichen Druck aus dem System nehmen und stattdessen finanzielle Stabilität und Planungssicherheit schaffen. Das ist die gemeinsame Aufgabe und Verantwortung von Bund und Ländern. Bei den verhandelten Anpassungen geht es daher auch nicht um „Länderinteressen“, sondern um eine qualitativ hochwertige sichere Versorgung der Bevölkerung – vor, während und nach der Reform“, betonte die Ministerin.
Mit dem nun beschlossenen KHAG sei es gelungen, entscheidende Verbesserungen am Vorgängergesetz, dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), zu erreichen. „Das KHAG ist aber nicht nur eine Nachbesserung – es macht die Krankenhausreform überhaupt erst umsetzbar“, so Stolz.
Als Beispiele nannte die Ministerin die verlängerten Fristen für Ausnahmeregelungen. Krankenhäuser erhalten nun bis zu sechs statt zuvor lediglich drei Jahre Anpassungszeit an neue Regelungen. Stolz begründet: „Krankenhäuser lassen sich nicht innerhalb weniger Jahre grundlegend transformieren – weder organisatorisch noch personell oder baulich. Sie brauchen realistische Planungsperspektiven. Die haben sie jetzt“, begründet Stolz. Zudem wurde das Verfahren zur Erstzuteilung von Leistungsgruppen bis 1. Januar 2027 vereinfacht, damit die Reform ins Laufen kommt.
Längere Fristen und mehr Planungssicherheit für Kliniken
„Hessen ist vorbereitet“, betonte die Ministerin. Die Versorgungsziele wurden frühzeitig gemeinsam mit den relevanten Akteuren in der Versorgung entwickelt und im neuen Krankenhausplan festgeschrieben. „Alle Krankenhäuser in Hessen haben sich auf den Weg gemacht. Sie gehen konstruktiv und entlang des gemeinsam vereinbarten Verfahrens die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Bundesreform.“ Nach Inkrafttreten des KHAG werden die bundesgesetzlichen Änderungen in das laufende Verfahren in Hessen integriert. Die Zuteilung der Leistungsgruppen ist in Hessen weiterhin zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
Kritisch äußerte sich die Ministerin insbesondere zur neu hinzugekommenen Vorgabe, nach der Krankenhäuser nur noch dann bestimmte Leistungen anbieten dürfen, wenn sie die vorgegebene Mindestbesetzung beim Pflegepersonal in jedem einzelnen Monat in der Vergangenheit eingehalten haben. „Die zahlreichen Bedenken aus der Praxis hierzu nehmen wir sehr ernst – denn es geht um die Sicherheit der Versorgung. Den Bund nehmen wir beim Wort: Bewähren sich neue Regelungen in der Umsetzung nicht, muss nachgesteuert werden Kein Gesetz ist in Stein gemeißelt. Auch das KHAG nicht “, betonte Stolz und unterstrich die Ernsthaftigkeit ihrer Position mit einer Protokollerklärung im Bundesrat für Hessen.