Nachdem am 27.03.26 das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) den Bundesrat passiert hat, betonte die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz, dass Hessen seine Zusagen eingehalten habe. „Auf Hessen ist Verlass. Wir halten auch dieses Mal unsere Zusage an die Krankenhäuser und eröffnen erneut das elektronische Antragsverfahren zur Beantragung der Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform des Bundes“, so Stolz anlässlich der Eröffnung des Verfahrens am Dienstag.
Die erneute Öffnung ist nötig, da sich mit dem KHAG noch Veränderungen hinsichtlich Personal- und Strukturvorgaben ergeben haben, die für die Antragstellung von wesentlichem Interesse für die antragstellenden Krankenhäuser sind.
„Wir gehen damit den partnerschaftlich eingeschlagenen Weg in Hessen konsequent weiter. Nach der der Verabschiedung des KHAG haben wir in kürzester Zeit das weitere Verfahren geklärt und machen das nun für alle Antragsteller transparent und planbar“, stellte die Gesundheitsministerin klar.
Mit der Möglichkeit der Änderung und Anpassung der Anträge geht auch die Notwendigkeit einer weiteren Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen durch den Medizinischen Dienst (MD) einher.
Es ist ein komplexes Unterfangen, Verwaltung und betroffene Akteure müssen in Abstimmung gebracht werden und die elektronische Umsetzung durch die Hessen Agentur gewährleistet werden.
Abschließend betonte Stolz: „Ich bin sehr zufrieden, wie die einzelnen Hände ineinandergreifen. Dafür gilt mein Dank allen Beteiligten im hessischen Gesundheitswesen. In bundesweit herausfordernden Zeiten im Gesundheitssystem geben wir damit in Hessen Planungssicherheit, soweit dies in unserem Ermessen steht.“
Hintergrund
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hat der Bund Änderungen am ursprünglichen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), d.h. der Krankenhausreform des Bundes, vorgenommen. Mit der Umsetzung des KHAG herrscht nunmehr Planungssicherheit für die Länder, was die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes anbelangt.