Patientensicherheit

Patientensicherheit und Qualitätssicherung

Patientensicherheit und Qualitätssicherung finden bereits heute große Beachtung im deutschen Gesundheitswesen. Die Patientensicherheit verfolgt das Ziel, die Patientinnen und Patienten vor vermeidbaren Schäden und Risiken bei Heilbehandlungen schützen. Bei der Qualitätssicherung geht es um eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Patientinnen und Patienten. Umfangreiche gesetzliche Vorgaben und Verpflichtungen sorgen dafür, dass Patientensicherheit und Qualitätssicherung einen hohen Standard aufweisen. Dennoch gilt es, diese Themen stetig weiterzuentwickeln. Auch für das Land Hessen sind die Stärkung und ständige Verbesserung der Patientensicherheit und der Qualitätssicherung vorrangige Ziele der gesundheitlichen Versorgung. Sie sind entscheidende Voraussetzungen für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem.

Kontakt für Beschwerden

Haben Sie während eines Krankenhausaufenthaltes Mängel festgestellt, sind die dortigen Beschwerdestellen und die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher für Sie die ersten Anlaufstellen.

Sie können sich mit Ihrem Anliegen in schriftlicher Form auch an das Hessische Ministerium, dem die Krankenhausaufsicht obliegt, wenden.

Wichtig: Das Ministerium ist nicht der richtige Ansprechpartner, wenn es um vermutete oder nachgewiesene Behandlungsfehler geht. Dann ist die Landesärztekammer Hessen zuständig.

Initiative in Hessen

Die Hessische Landesregierung hat Ende 2013 im Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ein Referat für Qualitätssicherung und Patientensicherheit eingerichtet. Sie verdeutlicht damit den hohen Stellenwert dieser Themen. Das Referat bündelt vielfältige Aktivitäten zur ständigen Verbesserung und Weiterentwicklung der Patientensicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung in Hessen.

Am 13.10.2019 wurde die bundesweit einmalige Patientensicherheitsverordnung (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Nr. 23 vom 12.11.2019, Seite 324) veröffentlicht.

Mit der Patientensicherheitsverordnung wurde ein Landesbeirat Patientensicherheit gebildet. Dieser ist so zusammengesetzt, dass die entscheidenden Stellen der Gesundheitsversorgung frühzeitig eingebunden werden.

Die hessischen Krankenhäuser sind verpflichtet eine Patientensicherheitsbeauftragte oder einen Patientensicherheitsbeauftragten zu bestellen. Die Verordnung regelt die Qualifizierung der Patientensicherheitsbeauftragten und deren Aufgaben. Dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege stehen somit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Patientensicherheit zur Verfügung.

Die hessischen Krankenhäuser sind verpflichtet dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege jährlich einen Bericht vorzulegen. Der Bericht informiert über den Stand der Sicherheit in der Gesundheitsversorgung in den Krankenhäusern. Hierbei werden gute Beispiele für die weitere Verbesserung der Patientensicherheit und Qualitätssicherung erkennbar. Diese können sodann anderen Krankenhäusern als Orientierung zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden Themen und Schwerpunkte für die Patientensicherheit erkannt, die verbessert werden müssen. Der Landesbeirat erhält die anonymen Auswertungsergebnisse. Hierdurch können sie keinem Krankenhaus direkt zugeordnet werden. Der Landesbeirat berät über die Ergebnisse und überlegt sich Maßnahmen um die Patientensicherheit weiterhin zu verbessern.

Projekte

Folgende Projekte wurden in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung erarbeitet und/oder auch finanziell unterstützt.

Das Hessische Ministerium hat die erstmaligen Schulungsmaßnahmen zur Qualifizierung der Patientensicherheitsbeauftragten finanziert. Sie werden durch das Universitätsklinikum Frankfurt seit 2019 durchgeführt. Es hat auch die Studie zur Bewertung der Schulungsmaßnahmen finanziert. Das Ziel dieser Studie ist die Wirksamkeit des Schulungskonzeptes zu bewerten.

Teilnahme an der „Initiative Patientensicherheit und Qualität Hessen“. Es ist ein gemeinsames Projekt mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft und den Hessischen Krankenhäusern.

Langfristiges Ziel der Initiative ist die Patientensicherheit und Qualität durch Informationsaustausch, Wissenstransfer und fachliche Netzwerkbildung zwischen den Krankenhäusern zu fördern.

Teilnahme und Mitfinanzierung des Projektes „Analyse der Prävalenz multiresistenter Erreger (MRE) in hessischen Krankenhäusern sowie Maßnahmen zur Reduktion vermeidbarer Infektionen durch MRE“. Bei dem Projekt sollen Daten über MRE in den Krankenhäusern gesammelt und ausgewertet werden. Es sollen Erkenntnisse über die Herkunft, mögliche Übertragungswege und den unterschiedlichen Umgang mit MRE gewonnen werden.
Das Projekt startete im 1. Quartal 2016. Die Verbände der Krankenkassen in Hessen und die Hessischen Krankenhausgesellschaft sind dabei eingebunden. Es wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen durchgeführt. Sie koordiniert sämtliche Maßnahmen der externen Qualitätssicherung im Krankenhausbereich. In den regelmäßig stattfindenden Fachausschusssitzungen und Tagungen des Expertengremiums wird das Projekt kontinuierlich weiterentwickelt.

Die Broschüre „Sicher im Krankenhaus – Ein Ratgeber für Patientinnen und Patienten“ informiert Patientinnen und Patienten und deren Angehörige darüber, was Krankenhäuser für die Sicherheit ihrer Patientinnen und Patienten tun. Sie informiert aber auch darüber, wie Patientinnen und Patienten zu ihrer Sicherheit in der Klinik beitragen können. Der Ratgeber wurde gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse Hessen, dem Aktionsbündnis Patientensicherheit, dem Institut für Patientensicherheit am Universitätsklinikum Bonn und dem Klinikum Fulda, dem Ketteler Krankenhaus Offenbach und der Asklepios Paulinen-Klinik Wiesbaden erarbeitet. 
 

Die (finanzielle) Unterstützung der Informationskampagne „Keine Keime“.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration förderte so im Jahr 2016 die Beschaffung eines „Startpaketes“ für die Hessischen Krankenhäuser. Die Erstellung wurde von namhaften Expertinnen und Experten begleitet. So haben diese einheitlichen Materialien in vielen Hessischen Krankenhäuser Einzug gehalten.

Als weitere Aktivitäten im Zusammenhang mit Qualitätssicherung und Patientensicherheit sind u.a. zu nennen:

  • Hessen ist kontinuierlicher Vertreter der Länder in der Steuerungsgruppe des Nationalen Aktionsbündnisses für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) beim Bundesministerium für Gesundheit in Berlin.
  • In Arbeitsgruppen des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nimmt Hessen als Vertreter der Länder mitberatend teil.
  • Als erstes Flächenland ist Hessen im Jahr 2014 dem Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) beigetreten. Das APS setzt sich seit April 2005 für die Stärkung der Patientensicherheit in Deutschland ein.
  • Im Kooperationsverbund Gesundheitsziele.de ist Hessen in der AG „Patientensicherheit“ vertreten.

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