Patientensicherheit und Qualitätssicherung
Patientensicherheit und Qualitätssicherung finden bereits heute große Beachtung im deutschen Gesundheitswesen. Die Patientensicherheit verfolgt das Ziel, die Patientinnen und Patienten vor vermeidbaren Schäden und Risiken bei Heilbehandlungen schützen. Bei der Qualitätssicherung geht es um eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Patientinnen und Patienten. Umfangreiche gesetzliche Vorgaben und Verpflichtungen sorgen dafür, dass Patientensicherheit und Qualitätssicherung einen hohen Standard aufweisen. Dennoch gilt es, diese Themen stetig weiterzuentwickeln. Auch für das Land Hessen sind die Stärkung und ständige Verbesserung der Patientensicherheit und der Qualitätssicherung vorrangige Ziele der gesundheitlichen Versorgung. Sie sind entscheidende Voraussetzungen für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem.
Kontakt für Beschwerden
Haben Sie während eines Krankenhausaufenthaltes Mängel festgestellt, sind die dortigen Beschwerdestellen und die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher für Sie die ersten Anlaufstellen.
Sie können sich mit Ihrem Anliegen in schriftlicher Form auch an das Hessische Ministerium, dem die Krankenhausaufsicht obliegt, wenden.
Wichtig: Das Ministerium ist nicht der richtige Ansprechpartner, wenn es um vermutete oder nachgewiesene Behandlungsfehler geht. Dann ist die Landesärztekammer Hessen zuständig.