„Das KHAG bringt neue und veränderte Qualitätskriterien mit sich, die Krankenhäuser erfüllen müssen, um die gewünschten Leistungsgruppen zugewiesen zu bekommen. Deshalb war für uns von Anfang an klar: Wir müssen das Antragsverfahren zeitgleich mit dem Inkrafttreten des KHAG noch einmal öffnen. Das war so geplant, und genau das haben wir getan“, erklärte Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz.
Lesedauer:2 Minuten
Rund 100 Krankenhäuser lassen ihr geplantes Leistungsangebot auf die neuen Qualitätskriterien des Bundes nachprüfen.
Die Kliniken konnten ihre eingereichten Anträge auf die neuen Kriterien des KHAG hin überprüfen und anpassen lassen. „Dass rund 100 Häuser davon Gebrauch gemacht haben, zeigt: Wir reagieren im laufenden Prozess aktiv und zeitnah auf veränderte Rahmenbedingungen. Der enge partnerschaftliche Austausch zwischen den Kliniken, dem Ministerium und dem Medizinischen Dienst Hessen gibt dabei allen Beteiligten Sicherheit und Verlässlichkeit. Der Hessische Weg ist zuverlässig. Jetzt geht es darum, die angestoßenen Strukturveränderungen operativ umzusetzen und zu evaluieren“, betonte Stolz.
Im bewährten digitalen Verfahren konnten die Kliniken ihre auf einer Plattform hinterlegten Anträge aktualisieren und zur erneuten Prüfung durch den Medizinischen Dienst Hessen anmelden. Aktualisiert wurden vor allem Angaben zu Personal und Ausstattung sowie neu geschlossene Kooperationen mit anderen Häusern. Nachprüfungen waren auch dort möglich, wo die neuen KHAG-Regelungen zu einem anderen Prüfergebnis führen könnten, etwa weil die gesetzliche Vollbeschäftigungsgrenze im ärztlichen Bereich von 40 auf 38,5 Wochenstunden abgesenkt wurde.
Die nächsten Schritte im hessischen Fahrplan
Der Medizinische Dienst Hessen schließt die Prüfungen bis zur gesetzlichen Frist am 31. Juli ab und erstellt die entsprechenden Gutachten. Auf dieser Grundlage tritt das Ministerium in die Planungsphase für das flächendeckende stationäre Versorgungsnetz in Hessen ein. Im Anschluss erhalten die Krankenhäuser die Entwürfe ihrer Bescheide über die zugewiesenen Leistungsgruppen und haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Auswertung der Stellungnahmen werden die finalen Feststellungsbescheide versandt. Die finale Zuweisung der Leistungsgruppen ist weiterhin zum Jahresende vorgesehen.
Kontakt
Esther Walter
Pressesprecherin
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege