Rettungsdienst

Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr, die sich in Notfallrettung und Krankentransport gliedert. Dazu gehört auch die Bewältigung von Großschadensereignissen.

In Hessen werden pro Jahr weit über eine Million Krankentransporte und Notfalleinsätze vom Rettungsdienst durchgeführt. Dafür stehen rund um die Uhr Notärzte, Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter an fast 300 Rettungswachen zur Verfügung. Sie werden bei Bedarf von der Zentralen Leitstelle alarmiert.

Zur Notfallrettung gehört vor allem die medizinische Versorgung und der Transport von Notfallpatienten, die sich durch eine Erkrankung, Verletzung, Vergiftung oder aus sonstigen Gründen in akuter Lebensgefahr befinden. Die Notfallrettung erstreckt sich aber auch auf Patienten, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich Hilfe erhalten.

Bei einem Krankentransport werden verletzte, erkrankte und hilfebedürftige Personen befördert, die keine Notfallpatienten sind. Ein solcher Krankentransport wird immer aufgrund einer ärztlichen Beurteilung angefordert. Die beförderten Personen werden dabei in besonders ausgestatteten Rettungsmitteln gefahren und durch das Rettungsdienstpersonal fachlich betreut.

Die Einsatzzahlen des Hessischen Rettungsdienstes steigen seit Jahren kontinuierlich an. Gleichzeitig gibt es aber auch immer bessere medizinische und technische Möglichkeiten, die der Rettungsdienst nutzen kann. Das Land Hessen arbeitet daher gemeinsam mit den Beteiligten stetig an der Verbesserung und an der Weiterentwicklung des Rettungsdienstes, um die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicherzustellen und zukunftsfähig zu machen.

Kontakt

Dr. Ben Michael Risch

Referatsleitung V 6A

Dr. Henrik Vollbracht (Referent Rettungsdienst)

Roman Böhmer (Referent für medizinische Fragen des Rettungsdienstes / Ärztlicher Leiter Luftrettung)

Zuständigkeit und Orga

  • Der Rettungsdienst in Deutschland ist Aufgabe der einzelnen Bundesländer. In Hessen ist das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege dafür zuständig. Dieses stellt den gesetzlichen Rahmen für die Durchführung des Rettungsdienstes sicher.
  • Das Land Hessen ist zudem alleiniger Träger der Luftrettung. Wegen ihrer überregionalen Bedeutung kann die Luftrettung nur landesweit geplant werden

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) ist seit dem 01.01.2023 als Fachaufsichtsbehörde zuständig für die Überwachung der Aus- und Weiterbildungen sowie der staatlichen Prüfungen für die Berufe des Rettungswesens: GesundheitsberufeÖffnet sich in einem neuen Fenster

Weiterhin ist das HLfGP die hessenweit für die Luftrettung und den bodengebundenen Rettungsdienst zuständige Mittelbehörde: RettungswesenÖffnet sich in einem neuen Fenster

  • Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie sind damit auch für die notärztliche Versorgung sowie die Berg- und Wasserrettung zuständig und nehmen ihre Aufgabe in der Regel als Selbstverwaltungsangelegenheit wahr.
  • Die Landkreise und kreisfreien Städte können den Rettungsdienst ganz oder teilweise mit Eigenbetrieben oder Feuerwehren selbst durchführen. Um ihre Aufgabe zu erfüllen, können sie aber auch andere im Katastrophenschutz anerkannte gemeinnützige Hilfsorganisationen beauftragen.
  • Die Luftrettung ist als ergänzende und unterstützende Einrichtung zur Boden-, Wasser- oder Bergrettung zu verstehen. Träger der Luftrettung ist das Land Hessen. Die Luftrettung wird beim Regierungspräsidium Gießen im Dezernat 22 organisiert. Ein wesentliches Merkmal der Luftrettung ist die bereichs- und länderübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Rettungsdienstträgern.
  • Das Fachreferat für den Rettungsdienst am Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege steht mit den Trägern des Rettungsdienstes in einem regelmäßigen Austausch

  • Die Leistungserbringer werden von dem jeweiligen Träger des Rettungsdienstes mit der Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes beauftragt. Dies können auch Eigenbetriebe oder Feuerwehren der Landkreise und kreisfreien Städte oder eigenständige Rettungsdienste privater Anbieter sein.
  • Im Großteil der Fälle werden die anerkannten gemeinnützigen Hilfsorganisationen als Leistungserbringer des Rettungsdienstes beauftragt. Hierzu zählen der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreutz (DRK), die Johanniter Unfallhilfe (JUH) und der Malteser Hilfsdienst (MHD).
  • Das Fachreferat für den Rettungsdienst am Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege steht mit den Hilfsorganisationen in einem regelmäßigen Austausch

  • Leistungsträger sind die Krankenkassen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Landesausschuss Hessen des Verbandes der privaten Krankenversicherung.
  • Das Fachreferat für den Rettungsdienst am Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege steht mit den Leistungsträgern in einem regelmäßigen Austausch.

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