Niederlassungsförderung

Das Land unterstützt die Neu- und Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit sowie die Gründung oder (Leistungs-) Erweiterung eines hebammengeführten Geburtshauses. Anträge können ab dem 1.8.2024 gestellt werden.

Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege unterstützt die Niederlassung von freiberuflichen Hebammen, um eine gute Betreuung während der Schwangerschaft, während der Geburt und im Wochenbett in Hessen sicherzustellen.

Es werden Maßnahmen und Anschaffungen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5.000 € bei einer Neu- und Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit sowie 10.000 € bei einer Gründung oder (Leistungs-) Erweiterung eines hebammengeführten Geburtshauses gefördert. Dadurch soll die Aufnahme einer selbständigen Hebammentätigkeit in Hessen erleichtert und Hebammen ein Anreiz geboten werden, in Hessen zu arbeiten.

Anträge können beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ab dem 1. August 2024 gestellt werden.

Hier finden Sie die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung freiberuflicher Hebammen und Antworten auf häufig gestelle FragenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Förderanträge sind in schriftlicher Form zu senden an
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Referat V 6A Krankenhausplanung, Rettungswesen, Telemedizin und Digitalisierung
Sonnenberger Str. 2/ 2a
65193 Wiesbaden
und zwecks zügiger Bearbeitung vorab per E-Mail an Gesundheit-KH-Planung@hmfg.hessen.de

Ansprechpersonen für Rückfragen und Erläuterungen:
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Referat V 6A Krankenhausplanung, Rettungswesen, Telemedizin und Digitalisierung
Frau Körting (Tel.: 0611/ 3219 - 3399)

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