FAQ zur Richtlinie zur Förderung der Niederlassung freiberuflicher Hebammen

Was bedeutet Festbetragsfinanzierung?

Was ist beim Ausfüllen des Ausgaben- und Finanzierungsplans zu beachten?

Was ist in Bezug auf die Eigenmittel zu beachten?

Wofür wird das geplante Niederlassungsdatum im Förderantrag benötigt?

Was passiert, wenn sich das im Förderantrag angegebene Niederlassungsdatum verschiebt?

Was bedeutet vorzeitiger Maßnahmenbeginn?

Wie lange dauert der Bewilligungsprozess?

Wie wird mitgeteilt, ob eine Zuwendung gewährt wird?

Wann kann mit dem Projekt begonnen werden?

Besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung?

Kann es passieren, dass ich trotz einer positiven Bewilligung keine Förderung erhalte?

Wer beantwortet Fragen zur Projektförderung?

 

Was bedeutet Festbetragsfinanzierung?

Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Förderung durch Zuschuss eines festen Betrags, unabhängig von den förderfähigen Gesamtausgaben die jedoch immer höher sein müssen als die Zuwendung.

Wichtig: Die im Verwendungsnachweis nachgewiesenen förderfähigen Gesamtausgaben dürfen nicht niedriger sein als die Zuwendungssumme.

Beispiel: Bei einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5.000 Euro, erhält ein gefördertes Projekt eine Förderung in Höhe von 5.000 Euro, unabhängig davon, ob die förderfähigen Gesamtausgaben der Maßnahme beispielsweise 7.000 Euro oder 10.000 Euro betragen.

Was ist beim Ausfüllen des Ausgaben- und Finanzierungsplans zu beachten?

Der Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung) ist die Grundlage für die Bewilligung der Zuwendung und wird ggf. in geänderter Form Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Grundsätzlich müssen die Angaben sowohl realistisch als auch nachvollziehbar sein, so dass ein unabhängiger Dritter ohne großen Aufwand die Angemessenheit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Ausgaben beurteilen kann.

Was ist in Bezug auf die Eigenmittel zu beachten?

Eigenmittel sind Geldleistungen, die Sie zur Finanzierung der Gesamtausgaben erbringen. Im Fall der Festbetragsfinanzierung ist das der Anteil an den Gesamtausgaben der über den Festbetrag 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro (Geburtshäuser) hinausgeht. Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.

Beispiel: Sie möchten die freiberuflichen Hebammentätigkeit aufnehmen und haben laut Ihres Finanzierungsplans Gesamtausgaben in Höhe von 8.000 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt in diesem Fall 3.000 Euro.

Wofür wird das geplante Niederlassungsdatum im Förderantrag benötigt?

Ausgehend von dem Datum der geplanten Aufnahme der freiberuflichen Hebammentätigkeit, der Leistungserweiterung oder Gründungsdatum des Geburtshauses wird der Förderzeitraum festgelegt.

Beispiel: Wenn im Förderantrag der 1.1.2025 als Datum der Niederlassung angegeben wurde, wird von der Bewilligungsbehörde der Förderzeitraum vom 1.10.2024 bis 30.06.2025 (9 Monate) festgelegt. Dies bedeutet, dass Sie Ausgaben, die in diesem Zeitraum entstanden sind, als förderfähige Ausgaben geltend machen können.

Was passiert, wenn sich das im Förderantrag angegebene Niederlassungsdatum verschiebt?

Wenn sich das im Förderantrag angegebene Niederlassungsdatum verschiebt, reduziert sich der Zeitraum in dem die Maßnahmen und Anschaffungen förderfähig sind.

Beispiel 1: Sie haben im Förderantrag das Datum der Niederlassung auf den 1.1.2025 festgelegt und einen Zuwendungsbescheid erhalten indem der Förderzeitraum vom 1.10.2024 bis 30.06.2025 (9 Monate) festgelegt wurde.

Ihre tatsächliche Niederlassung erfolgt jedoch erst zum 1.3.2025. Nun reduziert sich der Zeitraum in dem Ihre Maßnahmen und Anschaffungen förderfähig sind von 9 Monate (1.10.2024 bis 30.6.2025) auf 7 Monate (1.12.2024 – 30.6.2025).

Beispiel 2: Sie haben im Förderantrag das Datum der Niederlassung auf den 1.1.2025 festgelegt und einen Zuwendungsbescheid erhalten indem der Förderzeitraum vom 1.10.2024 bis 30.06.2025 (9 Monate) festgelegt wurde.

Ihre tatsächliche Niederlassung erfolgt jedoch schon zum 1.12.2024. Nun reduziert sich der Zeitraum in dem Ihre Maßnahmen und Anschaffungen förderfähig sind von 9 Monate (1.10.2024 bis 30.6.2025) auf 8 Monate (1.10.2024 bis 31.5.2024).

Was bedeutet vorzeitiger Maßnahmenbeginn?

Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme begonnen wird bevor die Bewilligungsbehörde dem Beginn schriftlich zugestimmt hat bzw. bevor die Bewilligungsbehörde den Zuwendungsbescheid erlassen hat.

Ein Maßnahmenbeginn wird durch den Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Bestellung, Kaufvertrag, Werkvertrag) bzw. durch die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages ausgelöst. Dagegen sind noch nicht rechtlich bindende Planungen und Anfragen in der Regel zulässig.

Wie lange dauert der Bewilligungsprozess?

Die Gesamtbearbeitungszeit zur Bewilligung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der Bearbeitungszeit durch die Bewilligungsbehörde haben die Qualität des Antrages (Verständlichkeit, Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Nachvollziehbarkeit Angaben) und möglicherweise daraus entstehende Rückfragen einen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtdauer des Bewilligungsprozesses.

Es wird empfohlen den Antrag möglichst frühzeitig (mindestens 5 Monate) vor dem geplanten Niederlassungsdatum zu stellen.

Wie wird mitgeteilt, ob eine Zuwendung gewährt wird?

Nach erfolgreicher Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen wird ein schriftlicher Zuwendungsbescheid ausgestellt. Diesen lassen wir Ihnen per Post zukommen. Absagen werden ebenfalls schriftlich per Post versandt.

Wann kann mit dem Projekt begonnen werden?

Unmittelbar nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids kann mit dem Projekt begonnen werden.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung?

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kann es passieren, dass ich trotz einer positiven Bewilligung keine Förderung erhalte?

Ja. Wenn im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung festgestellt wird, dass Sie nicht förderfähige Ausgaben geltend gemacht haben und die Summe der Gesamtausgaben unter den mit dem Zuwendungsbescheid bewilligten Festbetrag fällt, kann dies zur Rücknahme des Zuwendungsbescheids führen.

Um unerwartete Schwierigkeiten zu vermeiden (z.B. Lieferprobleme, Verzögerung des Niederlassungsdatums) empfiehlt sich im Rahmen der Antragstellung, dass

  • die geplanten Gesamtausgaben deutlich über dem Festbetrag liegen,
  • Sie die Ausgaben durch Vorlage von Angeboten und Preisrecherchen prüfen und
  • Sie sich bei unerwarteten Änderungen unverzüglich mit der Bewilligungsstelle in Verbindung setzen.

Wer beantwortet Fragen zur Projektförderung?

Für Fragen zur Förderung und zur Förderfähigkeit können Sie die zuständigen Ansprechpersonen des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://familie.hessen.de/gesundheit-und-pflege/hebammen

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