Pflegemedaille des Landes Hessen

Dank und Anerkennung für die langjährige Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in Hessen.

Die Pflegemedaille des Landes Hessen ist eine vom Hessischen Ministerpräsidenten gestiftete Auszeichnung, mit der auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam gemacht wird. Sie wurde 2004 im Rahmen eines Festakts im Schloss Biebrich in Wiesbaden erstmals verliehen.

Das Land Hessen will damit Dank und Anerkennung für solch herausragendes Wirken ausdrücken und diese Art des Engagements stärken.

Wer kann gewürdigt werden

Mit der Auszeichnung können Personen in Hessen geehrt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder der Erhalt eines geringfügigen Entgelts stehen der Ehrung nicht im Weg. Weitere Kriterien sind:

  • Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Hessen haben
  • Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein
  • Die Pflege soll zum Zeitpunkt des Vorschlages, die Pflegeperson zu ehren, nicht länger als ein Jahr zurückliegen

Vorschläge können von Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerblichen Verbänden der Alten- und Behindertenhilfe, der Landesseniorenvertretung Hessen, der Landesbeauftragten für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, Gemeinden und Kreisen sowie Privatpersonen eingereicht werden

Der Vorschlag ist an Landrat oder Landrätin, Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin zu richten, der oder die ihn mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weiterleitet.

Es ist eine nachvollziehbare Begründung vorzulegen, warum die vorgeschlagene Person die Ehrung erhalten sollte. Diese soll mit einer Befürwortung wie in Artikel 3 Abs. 2 des Stiftungserlasses geregelt an die Landkreisleitung, Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin gerichtet werden. Der nachfolgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Informationen benötigt werden.

Angaben der zu ehrenden Person:

  • Familienname, Vorname (sämtliche Vornamen müssen angegeben werden, Rufname bitte unterstreichen), Titel
  • Geburtsname der oder des zu Ehrenden
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnanschrift, Telefonnummer
  • Familienstand
  • Beruf
  • Datum des Eintritts in den Ruhestand
  • Anzahl der Kinder / Adoptivkinder / evtl. Pflegekinder (Familienname, Vorname und Geburtsdatum), die erzogen wurden / werden bzw. Angaben darüber, ob die Kinder (und welche) in der gemeinsamen Wohnung oder außerhalb leben

Angaben der gepflegten Person:

  • Familienname, Vorname (sämtliche Vornamen müssen angegeben werden, Rufname bitte unterstreichen), Titel
  • Geburtsdatum der gepflegten Person
  • In welchem Verhältnis steht die gepflegte Person zu der/dem zu Ehrenden (Mutter, Sohn, Tante etc. oder Bekannter, Nachbar/in, Freund/in etc.?)
  • Wo wird die Pflege durchgeführt (in der gemeinsamen Wohnung, dem gemeinsamen Haus?)
  • Dauer der Pflege (wie viele Jahre wird/wurde die pflegebedürftige Person gepflegt?)
  • Warum, wegen welcher Erkrankung, liegt die Pflegebedürftigkeit vor? Seit welchem Jahr?
  • Pflegegrad (1 - 5) der pflegebedürftigen Person
  • Grad der Behinderung (GdB) der pflegebedürftigen Person
  • Beschreibung/Umfang des tatsächlichen körperlichen, seelischen und zeitlichen Einsatzes der pflegenden Person (bei Angaben bitte Umfang und Versorgung der Pflegetätigkeiten in der Vorschlagsbegründung beschreiben, um die Verdienste fassbarer zu machen)
  • Ist regelmäßig ein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet und wie häufig erfolgt diese Entlastung pro Tag oder Woche?
  • Evt. Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige und körperliche Entwicklung (z. B. Schule für Praktisch Bildbare), Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesförderstätte und gastweise Unterbringung)
  • Evt. getätigte eigenfinanzierte notwendige Umbaumaßnahmen der Wohnung/des Hauses der/des Gepflegten und wenn ja, welche?
  • Evt. notwendiger zeitlicher Aufwand zum Erreichen der Wohnung der/des Gepflegten (Wegezeiten)
  • Evt. Sterbedatum der gepflegten Person
  • Wer war/wird wann und wie viele Jahre von der/dem zu Ehrenden noch gepflegt?

Angaben der Anregerin oder des Anregers (Kontaktdaten)

  • Name, Vorname, Titel, Funktion, Institution, Anschrift, Telefonnummer

Ein aktuelles Formular zur Vorschlagsbegründung kann weiter unten heruntergeladen werden.

Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Beschreibung

Ausfüllbarer Antrag Pflegemedaille barrierefrei

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