Förderprogramme Sportstättenbau und Sportstättenförderung

„Sport ist ohne geeignete Bewegungsräume nicht denkbar. Die Landesregierung bemisst daher der Sportstättenförderung einen besonders hohen Stellenwert. Hier stehen unterschiedliche Programme zur Verfügung, die Fördermöglichkeiten für eine Vielzahl unterschiedlichster Vorhaben von Sportvereinen und Kommunen in Hessen bieten. Angefangen z.B. bei Kleinstförderungen zur Beschaffung von langlebigen Sportgeräten und einfachen Instandsetzungsmaßnahmen bis hin zur Förderung von kostenintensiven Bauprojekten.“

Übersicht

Für alle unsere Förderprogramme gilt:

Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Vorzeitig begonnene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen! Dabei ist unbedingt zu beachten, dass eine Auftragsvergabe dem Beginn gleichzusetzen ist.

Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung, Beauftragung von Fachgutachten, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks (zum Beispiel Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens. Die Einholung einer Kostenschätzung wird ebenfalls nicht als Beginn der Fördermaßnahme gewertet.

Die Prüfung Ihres Förderantrages nimmt einige Zeit in Anspruch. Bitte planen Sie dies ein und reichen Sie Ihren Antrag entsprechend möglichst frühzeitig und vollständig ein. 

Es muss sichergestellt sein, dass die geplante Maßnahme – unter Einbeziehung der beantragten Landesförderung – vollständig finanzierbar ist. Ergibt sich bei der Antragsprüfung eine Finanzierungslücke, kann eine Landeszuwendung nicht gewährt werden.

Je Förderprogramm gewähren wir für den Verein oder die Kommune grundsätzlich nur eine Zuwendung pro Jahr.

Das heißt, dass sofern schon ein Antrag in einem Förderprogramm (z.B. Sanierungsmaßnahme in „Sportland Hessen“) gestellt wurde, kann dieser bis zur Entscheidung über den Antrag zwar verändert oder ergänzt werden. Es kann aber kein zusätzlicher Antrag im gleichen Programm bewilligt werden.

Für eine weitere Maßnahme kann jedoch in einem anderen, dann einschlägigen Förderprogramm (z.B. Anschaffung langlebiger Sportgeräte in „Weiterführung der Vereinsarbeit“) ein weiterer Antrag gestellt werden und nach positiver Antragsprüfung eine Landeszuwendung gewährt werden.

Mehrere Einzelmaßnahmen können zu einer Gesamtmaßnahme zusammengefasst werden.

Eine gleichzeitige Förderung von Maßnahmen aus einem weiteren Förderprogramm des Landes Hessen ist grundsätzlich nicht zulässig. Dies gilt auch für Förderprogramme, die mit Landesmitteln kofinanziert werden. Im Zweifelsfall können Sie gerne eine Fördervoranfrage stellen. Wir beraten Sie gerne.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung im Grundsatz oder der vorgenannten Größenordnungen besteht nicht. Das HMFG entscheidet auf Grund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Weiterführung der Vereinsarbeit

  • Für kleinere Vereinsmaßnahmen wie beispielsweise Sanierung und Modernisierung, LED-Beleuchtung, Erneuerung der Heizung und vieles mehr mit einem Investitionsvolumen zwischen 2.000 € und 35.000 € (für Maßnahmen mit geplanten Ausgaben von unter 2.000 € siehe hier: Ehrenamt im Sport)
  • Für langlebige Sport- Arbeits- und Pflegegeräte, unabhängig vom Investitionsvolumen
  • Nur für Vereine
  • Online-Antragstellung
  • Antragstellung jederzeit möglich
  • Grundsätzliche Maximalhöhe der Förderung 10.000 €, regelmäßig rd. 25%
  • Mehr zur Förderung

Sportland Hessen

  • Für Bauvorhaben, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen wie beispielsweise Neubau eines Vereinsheims, Dachsanierung, Installation einer LED-Flutlichtanlage und vieles mehr mit einem Investitionsvolumen von mehr als 35.000 €
  • Für Vereine und Kommunen
  • Antragstellung jederzeit möglich
  • Grundsätzliche Maximalhöhe der Förderung 50.000 €, regelmäßig rd. 30%
  • Mehr zur Förderung

Vereinseigener Sportstättenbau

  • Für größere Neubauvorhaben sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von vereinseigenen Sportstätten mit einem Investitionsvolumen von mehr als 250.000 € wie beispielsweise Neubau eines Vereinsheims oder eines Kunststoffrasenplatzes, Dachsanierung und vieles mehr 
  • Nur für Vereine 
  • Grundsätzliche Maximalhöhe der Förderung 200.000 €, regelmäßig rd. 20%
  • Anmeldung über Landkreis, kreisfreie Stadt oder Sonderstatusstadt
  • Antragstellung erst nach schriftlicher Aufforderung möglich    
  • Mehr zur Förderung
     

„Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) sowie SWIMplus

  • Für Bauvorhaben, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und auch kleinere Vorhaben im Zusammenhang mit Schwimmbädern
  • Für Vereine, Kommunen, Zweckverbände und andere gemeinnützige Institutionen
  • Förderquote abhängig vom Investitionsvolumen, grundsätzliche Maximalhöhe der Förderung 1 Million Euro
  • Anmeldung über Landkreis, kreisfreie Stadt oder Sonderstatusstadt
  • Antragstellung erst nach schriftlicher Aufforderung möglich“
  • Mehr zur Förderung

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