Ein wichtiges Ziel in der hessischen Sportförderung ist, allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen die Chancen und den Anreiz zu aktiver sportlicher Betätigung zu schaffen. Dies setzt ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Sportstätten voraus.
Vor diesem Hintergrund gewährt die Hessische Landesregierung Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.
Zuwendungen werden gewährt für:
- den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- den Aus- oder Umbau von Sportstätten
- die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Informationen zum Antragsverfahren sowie die Fördergrundsätze entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.