Ein wichtiges Ziel in der hessischen Sportförderung ist, allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen die Chancen und den Anreiz zu aktiver sportlicher Betätigung zu schaffen. Dies setzt ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Sportstätten voraus.
Vor diesem Hintergrund gewährt die Hessische Landesregierung Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.
Zuwendungen werden gewährt für:
- den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- den Aus- oder Umbau von Sportstätten
- die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bereits bestehender Sportstätten gefördert.
Das Förderprogramm ist für solche Vorhaben vorgesehen, deren Investitionsvolumen über 250.000 € liegt. Teile der geplanten Maßnahme, die nicht mit der Sportausübung in Zusammenhang stehen, werden als nicht zuwendungsfähig erachtet und anteilig herausgerechnet.
Die Einrichtungen sind so zu gestalten, dass sie auch für Behinderte zugänglich und benutzbar sind. Dies gilt auch für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
Schulische Übungsstätten und Zuschaueranlagen werden in diesem Programm nicht gefördert.