Bei Nachweis einer besonderen finanziellen Belastung kann hessischen Sportvereinen als Mitgliedern im Landessportbund Hessen und Sportverbänden eine Zuwendung zur Weiterführung der Vereins- bzw. Verbandsarbeit bewilligt werden.
Besondere finanzielle Belastungen entstehen insbesondere durch Ausgaben für die
• Anschaffung von langlebigen Sport- oder Pflegegeräten,
• Instandhaltungs- und
• Instandsetzungsmaßnahmen.
Regelmäßig kommen hierbei Maßnahmen in Frage mit einer finanziellen Belastung von bis zu 35.000 Euro, bei der Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten kann dieser aber auch höher ausfallen. Für bauliche Maßnahmen von über 35.000 Euro kommen die Förderprogramme „Sportland Hessen“ und „Vereinseigener Sportstättenbau“ in Betracht.
Die Auszahlung der gewährten Landeszuwendung erfolgt in voller Höhe nach Vorliegen der Voraussetzung, Prüfung des Antrags und einem bestandkräftigen Zuwendungsbescheid. Zum Nachweis der Mittelverwendung ist ein einfacher Verwendungsnachweis einzureichen. Sofern sich daraus Beanstandungen ergeben, kann es zu Rückforderungen von gewährten Landeszuwendungen kommen, auch wenn diese bereits verausgabt sind. Dies kann u. a. in Betracht kommen, wenn die Maßnahme überfinanziert ist oder die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden.