Mit dem Haushaltsgesetz 2007 wurden durch den Hessischen Landtag Haushaltsmittel für das Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“– Sanierung/Modernisierung/Erweiterung“ beschlossen.
Das dadurch neu konzipierte Sonder-Investitionsprogramm hat den Anspruch, die vorhandene Sportstättenversorgung für den Breiten- und Spitzensport durch dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen in ihrer Substanz zu erhalten und den zeitgemäßen Erfordernissen anzupassen. Damit soll die Sportinfrastruktur in Hessen weiter aufgewertet werden.
Antragsverfahren:
Der Antragsteller reicht beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einen Antrag ein, in dem er die Gewährung einer Landeszuwendung beantragt.
Grundlage zur Antragstellung bildet das „Antragsformular Sportland Hessen“, zu finden weiter unten im Downloadbereich.
Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert.
Im Rahmen der Zusammenstellung aller erforderlichen Antragsunterlagen stehen Ihnen die genannten Ansprechpartner hilfestellend zur Verfügung.