Telemedizinische intersektorale Gesundheitsnetzwerke

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Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege unterstützt den netzwerkübergreifenden Aus- und Aufbau von Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten, um eine nachhaltige, patientenorientierte digitale telemedizinische Gesundheitsversorgung in Hessen sicherzustellen.

Die Förderung unterstützt hessische Gesundheitsnetzwerke mit bis zu 200.000 Euro die Leistungen nach dem SGB V, XI oder XII erbringen, aus mindestens acht Mitgliedern/Unternehmen und aus mindestens zwei Versorgungssektoren (z.B. Kliniken, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Rettungsdienste, Hebammen, Pflegedienste Physiotherapeuten, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegedienste usw.) bestehen.

Anträge können beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ab sofort gestellt werden.

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