Die Leistungssporttreibenden Vereine sind im Konzept „Neuausrichtung des Leistungssports im Sportland Hessen“ vom 6. Juni 2019 als „wichtige Partner im hessischen Leistungssport“ herausgehoben. Gerade deren Arbeit im Nachwuchsbereich bildet eine wesentliche Grundlage für spätere Erfolge. Das Sportland Hessen hat das Ziel, dauerhaft erfolgreichen Leistungssport unter der Wahrung der Integrität des Sports zu beheimaten. Hierzu gehören: Erfolgreiche Athleten, gut ausgebildete und engagierte Trainer, effektive sowie attraktive und verlässliche Strukturen und Standorte. Neben dem herausgehobenen Olympiastützpunkt sowie den angegliederten Bundestützunkten, besteht diese Struktur aus rund 70 hochmotivierten und engagierten hessischen Vereinen die zugleich an der Basis und im Spitzensport wirken. Um den Leistungssport in Hessen stärker zu fördern, ist die Stärkung und finanzielle Unterstützung dieser Vereine notwendig. Das Hessisches Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege stellt daher 160.000 Euro pro Jahr für die Förderung der in den leistungssporttreibenden Vereinen geleistete Arbeit zur Verfügung.
Förderung
Leistungssporttreibende Vereine
Leistungssporttreibende Vereine können nach Definition nur gemeinnützige Vereine sein, die folgende Kriterien erfüllen:
Kumulative Kriterien zur Einstufung als „Leistungssportreibender Verein“:
- Olympische und paralympische Sportarten und Disziplinen
- Einbindung in die Strukturen des Leistungssports, insbesondere der Landesverbände
- Sportfachliche Stellungnahme durch den lsb h
- Subsidiäre Förderung - Eigenmittel müssen nachgewiesen werden
Einzelkriterien von denen mindestens eines ergänzend zu den oben genannten Kriterien erfüllt sein muss:
- Nachhaltige Konzentration von Bundes- und Landeskadern
- Trägervereine von Bundes- oder Landesstützpunkten
- Nachwuchsleistungszentren oder vergleichbare Einrichtungen im Nachwuchsbereich von Mannschaftssportarten mit der Spielberechtigung in der höchsten bundesweiten oder landesverbandsübergreifenden Spielklasse der höheren Altersklassen im Nachwuchs.
Ausgenommen sind Erstligamannschaften der Herren in den Sportarten Fußball, Basketball und Handball.
Die Antragstellung und sportfachliche Bewertung wird über den Landessportbund abgewickelt. Die Förderkriterien wurden in enger Abstimmung zwischen dem HMFG und dem Landesausschuss Leistungssport des Landessportbundes erarbeitet.
Leistungssporttreibende Vereine können danach in fünf Bereichen eine Förderung durch das Land Hessen beantragen:
- Besondere Trainings- und Wettkampfmaßnahmen von Nachwuchs- und Top-Athleten, insbesondere auf internationaler Ebene;
- Beschaffung spezieller Materialien;
- sportmedizinische, physiotherapeutische und sportpsychologische Maßnahmen und Ernährungsberatungen;
- kurzfristige Beschäftigung von Spezialtrainern;
- Projektmaßnahmen, zum Beispiel wissenschaftliche Begleitung.
Es handelt sich um eine subsidiäre Förderung. Eigenmittel müssen daher nachgewiesen werden. Die Antragstellung erfolgt jeweils zum 31. März bzw. 30. September eines Jahres. Nach Eingang der Anträge prüft der Landesausschuss Leistungssport die Bewilligungsvoraussetzungen und erstellt eine Prioritätenliste, auf deren Basis das HMdIS über die Zuwendungsgewährung entscheidet.