Der Ehrenbrief des Landes Hessen ist eine Auszeichnung des Hessischen Ministerpräsidenten für besonderes ehrenamtliches Engagement im Bereich der demokratischen, sozialen oder kulturellen Gestaltung der Gesellschaft.
Über die Verleihung eines Ehrenbriefs entscheiden die Landrätinnen oder Landräte beziehungsweise die Oberbürgermeisterinnen oder Oberbürgermeister, in deren Zuständigkeitsbereich die zu Ehrenden wohnen. Darüber hinaus kann der Hessische Ministerpräsident in eigener Zuständigkeit besondere Persönlichkeiten mit dem Landesehrenbrief auszeichnen.
Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen setzt eine mindestens 12-jährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise voraus.
Für die Auszeichnung mit dem Landesehrenbrief kommen folgende ehrenamtliche Funktionen in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen in Betracht: Vereinsvorsitzende, stellvertretende Vereinsvorsitzende, Kassen- und Schatzwarte, Geschäftsführer im geschäftsführenden Vorstand sowie Schriftführer.
Um eine Person zur Auszeichnung mit dem Landesehrenbrief vorzuschlagen, gibt es in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedliche Regelungen, sodass man sich vor Ort über die jeweiligen Formvoraussetzungen informieren muss. Im Vorschlag an die Landrätin oder den Landrat, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister sollte neben der Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum des Vorgeschlagenen eine Darstellung von Art und Umfang seiner ehrenamtlichen Tätigkeit enthalten sein. Auch angegeben werden können Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.