Besuchskommission im Maßregelvollzug

Im Jahr 2016 wurde die hessische Besuchskommission für Maßregelvollzug gegründet. Sie können sich hier über Aufgabe, Zusammensetzung und Berichterstattung informieren.

Aufgabe und Zusammensetzung

Bei der Novellierung des Gesetzes über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt wurde die Implementierung, Durchführung und Zusammensetzung der hessischen Besuchskommission nach § 5c MVollzG HE (Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt) neu geregelt.

Die Besuchskommission wird durch das zuständige Ministerium gebildet und wurde initial im Jahr 2016 gegründet. Die Kommission besucht die forensischen Kliniken und überprüft, ob die mit der Unterbringung in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs verbundenen besonderen Aufgaben erfüllt werden. Bei den Besichtigungen haben die untergebrachten Personen Gelegenheit, ihre Wünsche und Beschwerden vorzutragen.

Der Besuchskommission sollen angehören:

  1. eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, beim Besuch einer Einrichtung des Jugendmaßregelvollzugs eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
  2. eine Gesundheits- und Krankenpflegerin oder ein Gesundheits- und Krankenpfleger,
  3. eine Psychologische Psychotherapeutin oder ein Psychologischer Psychotherapeut,
  4. eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter mit Erfahrung auf dem Gebiet des Maßregelvollzugs,
  5. eine Richterin oder ein Richter einer Strafvollstreckungskammer,
  6. eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Kreis der Psychiatrie-Erfahrenen und
  7. eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Kreis der Angehörigen.

Zusammenfassender Bericht der Besuchskommission

Die Besuchskommission erstellt einen auswertenden Bericht, in dem die Gegebenheiten vor Ort, die subjektiven Eindrücke sowie die Eingaben der Patientinnen und Patienten festgehalten und an das Ministerium übermittelt werden. Dieses prüft den Bericht im Rahmen der Fachaufsicht und nimmt bei Bedarf Kontakt mit den Kliniken auf, um relevante Inhalte zu thematisieren und die Umsetzung möglicher Anregungen anzustoßen.

Im Jahr 2021 hat das Gesundheitsministerium einen zusammenfassenden Bericht über die bisherigen Begehungen der Besuchskommission erstellt.