„Sport-Coaches“ helfen bei der Koordination der Angebote für und mit Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligten Personen.
Sport eignet sich in besonderer Weise als Teilhabe- und Integrationsplattform. Sporttreiben ist ein kultur- und schichtübergreifendes Phänomen. Die Regeln des Sports sind universell und Sprachprobleme können durch nonverbale Kommunikation überwunden werden. Sportvereine leisten schnell und unbürokratisch Hilfe vor Ort.
Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ erweitert
Um die integrative und soziale Kraft des Sports vor Ort zu stärken und gleichzeitig die hohe Bereitschaft der Menschen, sich ehrenamtlich im Bereich der integrativen und sozialen Arbeit zu engagieren, hat die Hessische Landesregierung zusammen mit der Sportjugend Hessen 2016 das Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ aufgesetzt. Im Jahr 2022 wurde das mit dem #BeInclusiv Award der Europäischen Kommission ausgezeichnete Förderprogramm um die Zielgruppen „Menschen mit Migrationshintergrund“ und „sozial benachteiligte Menschen“ erweitert und in „Sport integriert Hessen“ umbenannt.
Im Rahmen des Landesprogramms werden Sport- und Bewegungsangebote im Regelfall von Sportvereinen für und mit den genannten Zielgruppen sowie der Einsatz von Sport-Coaches gefördert. Begegnungsort und Orte der Kommunikation werden geschaffen, passende Sport- und Bewegungsangebote entwickelt sowie lokale, regionale und hessenweite Netzwerke auf- und ausgebaut. Im Sinne einer präventiven Gesundheitsförderung werden Personen aus den Zielgruppen zum Sporttreiben sowie für Mitgliedschaften in Sportvereinen motiviert.
Qualifizierungs- und Beteiligungsmaßnahmen
Durch Unterstützung von gezielten Qualifizierungs- und Beteiligungsmaßnahmen sowie durch die Förderung von Sport-Coach-Tandems werden Menschen für ein ehrenamtliches Engagement oder eine sonstige freiwillige Tätigkeit im Sportverein gewonnen. Sport-Coaches stellen den Kontakt zwischen den Zielgruppen und Sportangeboten her und begleiten die Teilnehmenden in der ersten Zeit.
Städte und Gemeinden erhalten in Abhängigkeit von der Anzahl der in der Gemeinde zum 31.08. des Vorjahres gemeldeten Regelleistungsberechtigten (SGBII) auf Antrag eine pauschale Förderung. Gemeinden mit einer Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung können zusätzliche Fördermittel beantragen.
Die Fördermittel können für folgende Bereiche verwendet werden:
- Aufwandsentschädigung für den/die Sport-Coach(es)
Aufwandsentschädigung für Sport-Coach(es) mit persönlicher Zuwanderungsgeschichte (Sport-Coach-Tandem) - Aufwandsentschädigung für Personen, die Sportangebote mit und für Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligte Menschen anleiten
- Sachmittel für Sportangebote mit oben genannte Zielgruppen (insbesondere Sportkleidung, -material, Transportkosten)
- Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen aus dem Bereich des organisierten Sports, die im Rahmen von Tandems mit mindestens einer Person mit Migrationshintergrund absolviert werden
- Schulungsmaßnahmen mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Sport mit Geflüchteten“ oder „Interkulturelle und soziale Kompetenz für Sportvereine“
Fördermittel beantragen
Sportvereine oder andere Institutionen, die entsprechende Sportangebote initiieren oder ihren Mitgliedern die oben genannten Ausbildungen ermöglichen möchten, können unter der Voraussetzung, dass die jeweilige Gemeinde Fördermittel aus dem Programm abruft, Förderungen bei ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Die jeweilige Gemeinde entscheidet eigenständig über die Nutzung oder Verteilung der Fördermittel.
Die antragstellende Gemeinde ist verpflichtet, mindestens einen Sport-Coach zu benennen. Diese nehmen zur Sicherstellung einer fachlich qualitativen Betreuung der Zielgruppen an einer speziell hierauf ausgerichteten Schulung der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V. teil. Die Sportjugend Hessen ist als fachlicher Partner in das Programm eingebunden. Sie arbeitet bereits seit vielen Jahren erfolgreich in den Bereichen Integration und soziale Teilhabe in und durch den Sport.
Detaillierte Programminformationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie im Downloadbereich.
Zur Antragstellung können hessische Gemeinden den komfortablen Onlinezugang zum Förderprogramm nutzen. Die Links zum Förderantrag, sowie zum Verwendungsnachweis sind untenstehend aufgeführt.
Papiergebundene Varianten sind weiterhin möglich, können aber zu einer längeren Bearbeitungszeit führen. Die jeweiligen papiergebundenen Varianten können Sie bei unten im Bereich Kontakt aufgeführten Ansprechperson anfragen.