Der Hessische Verdienstorden wird zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung vom Hessischen Ministerpräsidenten in zwei Stufen, als Verdienstorden und als Verdienstorden am Bande, verliehen.
Grundsätzlich können alle Bürgerinnen und Bürger einen anderen Bürger oder eine andere Bürgerin für die Verleihung des Hessischen Verdienstordens vorschlagen, unabhängig davon, ob die betreffende Person ihren Wohnsitz in Hessen hat. Selbstanregungen sind nicht möglich.
Die Vorschläge sind formlos an die Hessische Staatskanzlei zu richten und sollten neben Name, Anschrift und Geburtsdatum des Vorgeschlagenen eine Darstellung von Art und Umfang seiner besonderen Verdienste um das Land Hessen und das Allgemeinwohl enthalten. Auch angegeben werden können Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.
Die Hessische Staatskanzlei leitet die Vorschläge an den zuständigen Landrat oder die zuständige Landrätin oder den zuständigen Oberbürgermeister oder die zuständige Oberbürgermeisterin zur Stellungnahme weiter. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung des Ordens.
Der Verdienstorden wird feierlich am Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen (01. Dezember) vom Hessischen Ministerpräsidenten verliehen.