Die Sportplakette des Bundespräsidenten wird einmalig an Sportvereine oder -verbände verliehen, die seit 100 Jahren oder länger bestehen und sich in ihrem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben.
Der Antrag auf Verleihung ist mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum vom Verein schriftlich über den Landessportbund Hessen (lsb h) an den Empfehlungsausschuss des Deutschen Olympischen Sportbundes zu richten. Die Antragsformulare sind beim lsb h erhältlich. Dem Antrag sind ein Nachweis über die Gründungszeit (Satzung oder sonstige Belege), eine Bescheinigung der Gemeinde oder des Landkreises über die Betätigung des Sportvereins und seine Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports und gegebenenfalls die Festschrift einer Jubiläumsfeier sowie Unterlagen über besondere Leistungen in früherer Zeit, die zur Begründung des Antrags wesentlich erscheinen, beizufügen.
Der Landessportbund Hessen prüft und bescheinigt die Richtigkeit der im Antrag genannten Angaben und leitet den Antrag an den Empfehlungsausschuss „Sportplakette des Bundespräsidenten“ beim Deutschen Olympischen Sportbund weiter. Die hessischen Sportvereine erhalten die Sportplakette des Bundespräsidenten in der Regel im Rahmen einer zentralen Verleihungsveranstaltung zusammen mit den Preisträgern der Sportplakette des Landes Hessen.