Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Stolz setzt sich für stabile GKV-Finanzierung ein

Anlässlich der am Freitag anstehenden Stellungnahme im Bundesrat über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der Bundesregierung hat die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz die Positionen des Landes Hessen dargelegt, zu denen sie am Freitag in Berlin sprechen wird. Hessen unterstützt das Ziel einer stabilen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig machte Stolz deutlich: Finanzreform und Strukturreform müssen zusammenpassen. Die laufenden Reformvorhaben dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

„Bei allen anstehenden Veränderungen in unserem Gesundheitssystem müssen die Patienten im Mittelpunkt stehen. Sie müssen sich darauf verlassen können, möglichst schnell die richtige und medizinisch hochwertige Hilfe zu bekommen“, erklärte Stolz.

Als Beleg für den hessischen Weg verwies Stolz auf die gemeinsame Erarbeitung des künftigen Krankenhausnetzes mit allen relevanten Akteuren: Krankenhäuser, Niedergelassene, Kassen, Kommunen und Patientenvertreter. Auch beim Rettungsdienst gehe Hessen voran. Mit dem SaN-Projekt (sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung) werde der Bereitschafts- und Rettungsdienst so verzahnt, dass der medizinische Bedarf im Vordergrund stehe und Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene gelotst werden könnten. „Der Bund ist im Wollen. Wir sind im Machen“, so Stolz.

Stolz betonte, dass das Gelingen der GKV-Finanzreform davon abhänge, ob Sparbeiträge fair verteilt würden. Es sei nicht hinzunehmen, dass die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern zum Großteil von den Beitragszahlern der gesetzlichen Kassen „gestemmt“ werde, während der Bund sich bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe einen „schlanken Fuß“ mache. „Wer von Leistungserbringern, Krankenkassen und Versicherten Beiträge zur Konsolidierung erwartet, muss auch selbst seinen Beitrag leisten. Und zwar angemessen“, so die Hessin.

Wichtigstes Ziel der Reform: die Versorgungssicherheit

Die hessische Gesundheitsministerin setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass die ambulante Versorgung vor Ort auch künftig verlässlich funktioniert. Sie fordert, dass neue Sparmaßnahmen die Praxen nicht zusätzlich belasten und die Versorgung nicht verschlechtern. Ein zentraler Streitpunkt ist die sogenannte Fixkostendegression: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Praxen ab einer bestimmten Patientenzahl für die gleiche Leistung schlechter vergütet werden. Stolz erklärte dazu: „Der Bund darf nicht diejenigen ausbremsen, die diese Reformen tragen sollen. Wenn Hausärztinnen und Hausärzte künftig noch stärker die Lotsen im Gesundheitssystem sein sollen, wenn sie mehr Patienten koordinieren und versorgen sollen, dann dürfen wir nicht diejenigen benachteiligen, die genau diese zusätzliche Verantwortung übernehmen.“ Hessen beantragt deshalb gemeinsam mit Bayern die Abschaffung der Fixkostendegression. „Wer mehr Menschen versorgt und damit die Versorgung überhaupt erst sichert, darf dafür nicht bestraft werden. Wenn mehr Leistungen ambulant statt stationär erbracht werden sollen, dann muss der Bund die dafür notwendigen Strukturen stärken.“

Stolz mahnte zudem, Prävention, Früherkennung und psychotherapeutische Versorgung nicht den Sparzielen zu opfern. Wer Krankheiten früh erkenne, Chronifizierungen verhindere und Menschen rechtzeitig behandle, entlaste langfristig nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Solidargemeinschaft. „Wenn wir langfristig Kosten begrenzen wollen, dürfen Prävention, Früherkennung und psychotherapeutische Versorgung nicht den Einsparzielen geopfert werden“, so Stolz.

Hessen befürwortet kurzfristige Sparmaßnahmen zur Stabilisierung der GKV, lehnt jedoch strukturelle Eingriffe in die Arzneimittelpreisbildung ab, die Innovationen, Investitionen, Versorgungssicherheit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Pharmastandorts Deutschland beeinträchtigen könnten. „Das ist der falsche Weg, solange die Bundesregierung selbst noch an einer Pharma- und Medizintechnikstrategie arbeitet. Unser Ziel muss sein, den Pharmastandort Deutschland und Europa zu stärken, nicht zu schwächen. Denn das zahlt entscheidend auf das wichtigste Ziel der Reform ein: die Versorgungssicherheit“, erklärte Stolz.

Zu einzelnen Versorgungsbereichen:

Die hessische Gesundheitsministerin kritisiert die geplanten Sparmaßnahmen im Krankenhausbereich, die die Häuser finanziell überfordern – vor allem da sie aktuell mitten im Prozess zur Krankenhausreform stecken. Sie fordert mehr Planungssicherheit, einen schnellen Abbau bürokratischer Vorgaben, vor allem eine deutlich unbürokratischere Gestaltung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst. Außerdem sollen die Regeln für Pflegebudgets angepasst werden, damit Krankenhäuser durch die anstehende Krankenhausreform keine finanziellen Nachteile erleiden. Pflegebudgets sollen dabei stärker an den tatsächlichen Pflegekosten und an Veränderungen der Krankenhausstrukturen ausgerichtet werden.

Der Bund hat den Stellenwert der Pflege nochmals verstärkt, indem er die Pflegepersonaluntergrenzen im KHAG als Mindestvoraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen festgelegt hat. Gleichzeitig will der Bund die Kosten für das Pflegepersonal nicht länger vollständig refinanzieren. Angesichts dieses Widerspruchs hat sich Hessen bereits klar positioniert und den Bund zu einer schlüssigen Zielsetzung im puncto Pflegepersonal aufgefordert.  

Die hessische Gesundheitsministerin setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass die ambulante Versorgung vor Ort auch künftig verlässlich funktioniert. Sie fordert, dass neue Sparmaßnahmen die Praxen nicht zusätzlich belasten und die Versorgung nicht verschlechtern. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Finanzierung ärztlicher Leistungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Praxen ab einer bestimmten Anzahl behandelter Patientinnen und Patienten für die gleiche Leistung schlechter vergütet würden (sogenannte Fixkostendegression). Stolz lehnt dies als unfair ab, denn es bestraft gerade die Ärzte, die besonders viele Patienten versorgen. Das Ziel ist, dass Hausärzte künftig mehr Patienten steuern und versorgen. Wer mehr Versorgung übernehmen soll, darf dafür nicht finanziell benachteiligt werden.

Stolz fordert bessere Rahmenbedingungen für Kinder- und Jugendärzte sowie für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten: Die Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin („Hausärzte der Kinder“) soll deutlich stärker gefördert werden. Mehr Weiterbildungsstellen sollen helfen, ausreichend Nachwuchs für Praxen – insbesondere im ländlichen Raum – zu gewinnen.

Darüber hinaus fordert Stolz eine eigene Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendpsychotherapie. (Bisher wird der Bedarf gemeinsam mit den Psychotherapeuten für Erwachsene erfasst und entsprechend gesteuert). Damit soll gezielter auf den tatsächlichen Bedarf reagiert und die Zahl der Therapieangebote verbessert werden. Gerade junge Menschen sollen schneller Hilfe erhalten können, bevor sich psychische Erkrankungen verfestigen.

Stolz setzt sich dafür ein, dass psychotherapeutische Leistungen weiterhin ausreichend finanziert werden und nicht durch neue Budgetgrenzen eingeschränkt werden. Hintergrund ist die Sorge, dass sich ansonsten die bereits langen Wartezeiten auf Therapieplätze weiter verschärfen könnten. Besonders wichtig ist dabei: die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen, eine schnelle Hilfe in akuten psychischen Krisen sowie niedrigschwellige Angebote wie psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen. 

Auch wenn die Notwendigkeit gesehen wird, dass Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder in ein Gleichgewicht gebracht werden müssen, dürfen wir die Auswirkungen der grundsätzlichen Orientierung der Ausgabenentwicklung an der Grundlohnrate als feste Obergrenze und der zusätzlichen Minderung um einen Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029 auf das Angebot von Physio-, Ergotherapie und Logopädie nicht außer Acht lassen. Auch häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege, die zudem vom Wegfall der Tarifrefinanzierung betroffen sind, dürfen in ihren kleinen Angebotsstrukturen nicht gefährdet werden. Vor dem Hintergrund der geforderten Ambulantisierung und der demographischen Entwicklung benötigen wir hier zukünftig ein größeres Leistungsangebot. Die wichtige Rolle der Hebammen vor, während und nach der Geburt ist uns allen bewusst und wird hoch geschätzt. Hier darf es ebenso nicht zu Einschränkungen und Berufsaufgabe kommen.    

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Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

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