Anlässlich der am Freitag anstehenden Stellungnahme im Bundesrat über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der Bundesregierung hat die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz die Positionen des Landes Hessen dargelegt, zu denen sie am Freitag in Berlin sprechen wird. Hessen unterstützt das Ziel einer stabilen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig machte Stolz deutlich: Finanzreform und Strukturreform müssen zusammenpassen. Die laufenden Reformvorhaben dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
„Bei allen anstehenden Veränderungen in unserem Gesundheitssystem müssen die Patienten im Mittelpunkt stehen. Sie müssen sich darauf verlassen können, möglichst schnell die richtige und medizinisch hochwertige Hilfe zu bekommen“, erklärte Stolz.
Als Beleg für den hessischen Weg verwies Stolz auf die gemeinsame Erarbeitung des künftigen Krankenhausnetzes mit allen relevanten Akteuren: Krankenhäuser, Niedergelassene, Kassen, Kommunen und Patientenvertreter. Auch beim Rettungsdienst gehe Hessen voran. Mit dem SaN-Projekt (sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung) werde der Bereitschafts- und Rettungsdienst so verzahnt, dass der medizinische Bedarf im Vordergrund stehe und Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene gelotst werden könnten. „Der Bund ist im Wollen. Wir sind im Machen“, so Stolz.
Stolz betonte, dass das Gelingen der GKV-Finanzreform davon abhänge, ob Sparbeiträge fair verteilt würden. Es sei nicht hinzunehmen, dass die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern zum Großteil von den Beitragszahlern der gesetzlichen Kassen „gestemmt“ werde, während der Bund sich bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe einen „schlanken Fuß“ mache. „Wer von Leistungserbringern, Krankenkassen und Versicherten Beiträge zur Konsolidierung erwartet, muss auch selbst seinen Beitrag leisten. Und zwar angemessen“, so die Hessin.
Wichtigstes Ziel der Reform: die Versorgungssicherheit
Die hessische Gesundheitsministerin setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass die ambulante Versorgung vor Ort auch künftig verlässlich funktioniert. Sie fordert, dass neue Sparmaßnahmen die Praxen nicht zusätzlich belasten und die Versorgung nicht verschlechtern. Ein zentraler Streitpunkt ist die sogenannte Fixkostendegression: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Praxen ab einer bestimmten Patientenzahl für die gleiche Leistung schlechter vergütet werden. Stolz erklärte dazu: „Der Bund darf nicht diejenigen ausbremsen, die diese Reformen tragen sollen. Wenn Hausärztinnen und Hausärzte künftig noch stärker die Lotsen im Gesundheitssystem sein sollen, wenn sie mehr Patienten koordinieren und versorgen sollen, dann dürfen wir nicht diejenigen benachteiligen, die genau diese zusätzliche Verantwortung übernehmen.“ Hessen beantragt deshalb gemeinsam mit Bayern die Abschaffung der Fixkostendegression. „Wer mehr Menschen versorgt und damit die Versorgung überhaupt erst sichert, darf dafür nicht bestraft werden. Wenn mehr Leistungen ambulant statt stationär erbracht werden sollen, dann muss der Bund die dafür notwendigen Strukturen stärken.“
Stolz mahnte zudem, Prävention, Früherkennung und psychotherapeutische Versorgung nicht den Sparzielen zu opfern. Wer Krankheiten früh erkenne, Chronifizierungen verhindere und Menschen rechtzeitig behandle, entlaste langfristig nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Solidargemeinschaft. „Wenn wir langfristig Kosten begrenzen wollen, dürfen Prävention, Früherkennung und psychotherapeutische Versorgung nicht den Einsparzielen geopfert werden“, so Stolz.
Hessen befürwortet kurzfristige Sparmaßnahmen zur Stabilisierung der GKV, lehnt jedoch strukturelle Eingriffe in die Arzneimittelpreisbildung ab, die Innovationen, Investitionen, Versorgungssicherheit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Pharmastandorts Deutschland beeinträchtigen könnten. „Das ist der falsche Weg, solange die Bundesregierung selbst noch an einer Pharma- und Medizintechnikstrategie arbeitet. Unser Ziel muss sein, den Pharmastandort Deutschland und Europa zu stärken, nicht zu schwächen. Denn das zahlt entscheidend auf das wichtigste Ziel der Reform ein: die Versorgungssicherheit“, erklärte Stolz.