Die Regierungsfraktionen im Bund wollen Medienberichten zufolge die sogenannte Fixkostendegression für Hausärztinnen und Hausärzte abschaffen. Die Regelung im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht vor, dass Hausarztpraxen für mehr aufgenommene Patientinnen und Patienten ab 2027 eine geringere Vergütung erhalten sollen. Hessen hatte sich im Bundesrat Mitte Juni gemeinsam mit Bayern gegen diese Regelung eingesetzt und einen entsprechenden Antrag eingebracht, mit dem die vorgesehene Fixkostendegression in der Hausarztzentrierten Versorgung wieder gestrichen werden soll.
Lesedauer:1 Minute
Wer mehr Menschen aufnimmt, sollte dafür nicht benachteiligt werden.
Gesundheitsministerin Diana Stolz sagte: „Das ist eine gute Nachricht für unsere Hausärztinnen und Hausärzte, die für die meisten Menschen erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Beschwerden sind und in unserem Gesundheitssystem eine elementare Koordinierungsfunktion übernehmen. Wer zusätzlich mehr Menschen aufnimmt und damit auch mehr Verantwortung für die Versorgung und Steuerung von Patienten übernimmt, sollte dafür künftig nicht auch noch benachteiligt werden. Die Regierungsfraktionen im Bund greifen damit eine zentrale und gemeinsame Forderung Hessens und Bayerns auf. Jetzt muss aus der Ankündigung zügig eine gesetzliche Korrektur werden. Eine starke Versorgung braucht starke und verlässlich finanzierte Hausarztpraxen. Gut, wenn diese widersinnige Regelung rasch korrigiert wird. Dies stärkt die Versorgung der Menschen, vermeidet unnötige Wege und sorgt dafür, dass mehr Menschen schneller die richtige Hilfe erhalten.“
Kontakt
Esther Walter
Pressesprecherin
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege