„Pflege ist ein Thema, das uns alle angeht. Oft sind es die nächsten Verwandten, die alters- oder krankheitsbedingt – manchmal auch ganz kurzfristig – pflegebedürftig werden. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen in dieser schweren Lage eine zuverlässige Anlaufstelle für ihre Fragen. Ein wichtiges Angebot dafür sind die sogenannten Pflegestützpunkte, die es inzwischen in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt“, erklärte die Ministerin und betonte: „Sie lotsen die Menschen im besten Sinne des Wortes durch diese schwierige Situation. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten wohnortnah eine passgenaue Beratung, die die örtlichen Angebote und Strukturen kennt.“ Die Landesregierung fördert daher die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte zu Pflegekompetenzzentren. Ein Teil dieser Weiterentwicklung ist das so genannte „Case- and Care-Management“. Das bedeutet, dass Einzelfälle sehr individuell und bedarfsorientiert betreut werden können und die Vernetzung mit den relevanten Akteuren vor Ort vorangetrieben wird.
Anlaufstellen für Fragen rund um das Thema Pflege
Stolz überreichte heute am Rande einer Sitzung des Landkreistages in Wiesbaden an Landrat Thorsten Stolz einen entsprechenden Förderbescheid.
Landrat Thorsten Stolz betonte: „Der Pflegestützpunkt des Main-Kinzig-Kreises mit seinen Standorten in Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern ist mittlerweile eine unverzichtbare Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege. Kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner leisten ganz oft konkrete Hilfe in schwierigen Lebenssituationen. Ich danke dem Land Hessen für die Förderung zur Weiterentwicklung unseres Pflegestützpunktes.“
Fördersummen
Förderfähig sind Personalausgaben in Höhe von 80 Prozent bis zu einer maximalen Förderhöhe von 50.000 Euro pro Jahr bezogen auf eine Vollzeitstelle (gemäß Tarifvertrag, Eingruppierung nach S 11b TV -H SuE). Bei einem geringeren Stellenanteil (Teilzeitstelle) würde sich der Förderanteil entsprechend dem prozentualen Anteil zu einer tariflichen Vollzeitstelle verringern. Bewilligungen können für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen.