Mit dieser Förderung beteiligt sich das Land Hessen an den Investitionskosten der Praxis für moderne IT-Infrastruktur, medizinische Geräte, Diagnostik und Mobiliar. „Die Gründung neuer Arztpraxen ist ein entscheidender Beitrag zur Sicherung einer wohnortnahen und zukunftsfähigen medizinischen Versorgung“, betonte Stolz.
Die Hessische Landesregierung fördere daher insbesondere auch im ländlichen Raum die Neugründungen von Haus- und Kinderarztpraxen. „Gesundheitsversorgung muss auf dem Land und in der Stadt gewährleistet sein, darauf ist unser Engagement gerichtet. Ich beglückwünsche Frau Unger und Herrn Wendling zu ihrer Entscheidung sich als Hausärzte niederzulassen und merke wie viel Vorfreude über die Praxiseröffnung herrscht“, sagte die Ministerin.
Landarztquote als wichtiger Baustein gegen Ärztemangel
Die Ministerin verwies auf vielfältige Maßnahmen des Landes zur Stärkung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere auf die sogenannte Landarztquote, die dem zunehmenden Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenwirken soll.
Durch die Landarztquote werden jährlich rund acht Prozent der Medizinstudienplätze für Bewerberinnen und Bewerber reserviert, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten Gebieten oder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu sein. Die Quote leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die medizinische Versorgung in strukturschwachen Gebieten langfristig zu verbessern. Weiterhin bietet diese außerdem Studieninteressierten ohne Spitzenabitur, aber mit hoher Motivation, fachspezifischer Eignung und einschlägigen Erfahrungen aus Ausbildung, beruflicher Tätigkeit, Freiwilligendienst oder Ehrenamt eine realistische Chance auf einen Medizin-Studienplatz.