Die Förderung umfasst die Anschaffung von sog. AABR/TEOAE-Kombigeräten, die sowohl eine Erst- als auch Kontroll- bzw. Nachfolgeuntersuchung erlauben. Ziel ist es, Neugeborenen auch außerhalb der Großstadt einen möglichst wohnortnahen Zugang zu dieser wichtigen Vorsorgeuntersuchung zu ermöglichen.
„Jedes Kind verdient die bestmöglichen Startbedingungen ins Leben. Dazu gehört auch, mögliche Hörstörungen so früh wie möglich zu erkennen. Denn ein gutes Hör-vermögen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sprachentwicklung, das Lernen und die gesellschaftliche Teilhabe. Mit unserem Förderprogramm stärken wir gezielt die flächendeckende medizinische Versorgung vor Ort und unterstützen Kinder- und Jugendarztpraxen dabei, Familien frühzeitig von Anfang an und wohnortnah zu begleiten“, erklärte die Ministerin.
Früherkennung in den ersten Lebenstagen
Das Neugeborenen-Hörscreening ermöglicht es, mögliche Hörstörungen bereits in den ersten Lebenstagen zu erkennen. Eine frühzeitige Diagnose schafft wichtige Voraussetzungen dafür, notwendige weitere Untersuchungen und gegebenenfalls eine Behandlung rechtzeitig einzuleiten. So können Hörstörungen frühzeitig erkannt und betroffene Kinder bestmöglich versorgt werden.
„Gerade in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt ist es für Eltern wichtig, medizinische Angebote unkompliziert erreichen zu können. Eine gute Versorgung darf nicht davon abhängen, wo eine Familie lebt. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, die Strukturen für das Neugeborenen-Hörscreening flächendeckend auszubauen bzw. zu erhalten und gerade die Versorgung auch außerhalb der Ballungsräume zu stärken“, betonte Diana Stolz.
Gesetzlicher Rahmen und Ausbau im Land
Bereits im November 2025 hatte der Hessische Landtag das Gesetz zur Änderung des Kindergesundheitsschutzgesetzes auf den Weg gebracht und damit das Neugeborenen-Hörscreening in den gesetzlichen Aufgabenkatalog des Hessischen Kindervorsorgezentrums aufgenommen. Durch die gezielte Förderung der medizinischen Ausstattung wird die wohnortnahe Früherkennung von Hörstörungen gestärkt und ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, allen Kindern in Hessen bestmögliche Startbedingungen ins Leben zu ermöglichen.
Insgesamt stellt das Land Hessen 480.000 Euro bereit. Die Anschaffung entsprechender Geräte wurde bereits in 28 Kinder- und Jugendarztpraxen gefördert. Mit dem Förderprogramm stärkt das Land die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit dem Neugeborenen-Hörscreening. Ziel ist es, in allen hessischen Landkreisen einen möglichst wohnortnahen Zugang zu dieser wichtigen Früherkennungsuntersuchung zu ermöglichen. „Mit der Förderung verbinden wir einen klaren Anspruch: Wir wollen gesundheitliche Chancen von Anfang an verbessern. Dafür brauchen wir engagierte medizinische Fachkräfte und eine leistungsfähige Versorgung direkt vor Ort. Ich danke allen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten, die Familien in dieser besonderen Lebensphase begleiten und mit ihrer Arbeit dazu beitragen, dass Kinder bestmöglich ins Leben starten können“, betonte die Ministerin.
Förderung in den Kommunen
Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) förderte Praxen und Einrichtungen in nachfolgenden Kommunen:
- Aßlar (Lahn-Dill-Kreis) – 10.000,00 Euro
- Bad Hersfeld (Hersfeld-Rotenburg) – 10.000,00 Euro
- Bad Wildungen (Waldeck-Frankenberg) – 9.968,04 Euro
- Baunatal (Landkreis Kassel) – 10.000,00 Euro
- Bensheim (Landkreis Bergstraße) – 10.000,00 Euro
- Cölbe (Marburg-Biedenkopf) – 10.000,00 Euro
- Frankenberg (Waldeck-Frankenberg) – 9.968,04 Euro
- Friedberg (Wetteraukreis) – 10.000,00 Euro
- Grünberg (Landkreis Gießen) – 10.000,00 Euro
- Gründau (Main-Kinzig-Kreis) – 9.412,90 Euro
- Haiger (Lahn-Dill-Kreis) – 10.000,00 Euro
- Hünfeld (Landkreis Fulda) – 10.000,00 Euro
- Künzell (Landkreis Fulda) – 10.000,00 Euro
- Lampertheim (Landkreis Bergstraße) – 10.000,00 Euro
- Leun-Biskirchen (Lahn-Dill-Kreis) – 9.968,04 Euro
- Lich (Landkreis Gießen) – 10.000,00 Euro
- Lorsch (Landkreis Bergstraße) – 9.412,90 Euro
- Maintal-Hochstadt (Main-Kinzig-Kreis) – 9.948,40 Euro
- Marburg (Marburg-Biedenkopf) – 10.000,00 Euro
- Marburg (Marburg-Biedenkopf) – 10.000,00 Euro
- Mörlenbach (Landkreis Bergstraße) – 10.000,00 Euro
- Rosbach vor der Höhe (Wetteraukreis) – 10.000,00 Euro
- Rüsselsheim am Main (Landkreis Groß-Gerau) – 9.968,04 Euro
- Vellmar (Landkreis Kassel) – 10.000,00 Euro
- Weilburg (Landkreis Limburg-Weilburg) – 10.000,00 Euro
- Wetter (Landkreis Marburg-Biedenkopf) – 9.968,04 Euro
Zwei weitere Bescheide befinden sich derzeit im Verfahrensgang.