Die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz teilt in diesem Zusammenhang mit: „Jeder von uns kann in die Lage kommen, ein lebenswichtiges Spenderorgan zu benötigen. Deshalb ist wichtig, dass der Wille der Menschen eindeutig und einfach zu dokumentieren ist.“ Sie fordert ein „Widerspruchsregister“ anstelle des Organspenderegisters.
In Hessen haben 2025 63 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet. In den Jahren 2023 und 2024 war es zu einer deutlichen Steigerung der Zahl der Organspender in Hessen gekommen. In 2025 bewegten sich die Zahlen wieder auf dem Niveau der Jahre davor. Zum Stichtag 31.12.2025 warteten 601 Patientinnen und Patienten dennoch auf ein Spenderorgan.
Einheitliches Widerspruchsregister vereinfacht Prozess
„Wir müssen es den Menschen einfach machen, ihre positive Einstellung zur Organspende auch wirksam zu machen. Mit der Widerspruchslösung wird diese Entscheidung für das Leben anderer einfach umsetzbar. Gleichzeitig muss auch ein Nein akzeptiert und einfach dokumentiert werden. Ich schlage daher vor, das Organspenderegister in ein Widerspruchregister umzuwandeln“, so Stolz.
Dabei betont die Ministerin: „Die Frage ist doch, von was wir als Gesellschaft im Grundsatz ausgehen. Hier bin ich klar für den Grundsatz des „Ja zur Organspende“. Wer Nein sagen will, soll das natürlich klar und einfach tun können. Wir setzen auf Aufklärung, nicht auf Druck. Ein dokumentiertes Nein ist genauso zu respektieren wie ein Ja. Die Widerspruchslösung und ein einheitliches Widerspruchsregister macht es für die Menschen selber, die Angehörigen, aber auch die Ärzte einfacher."
Hintergrund
Bei der Widerspruchslösung gelten Menschen als mögliche Organspender, wenn sie der Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen haben und den Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist. Nach der derzeit gültigen Zustimmungsregelung dürfen Organe nur entnommen werden, wenn eine ausdrückliche Zustimmung dokumentiert ist oder die Angehörigen dies entscheiden.