Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Gesundheitsministerin Diana Stolz zum Tag der Organspende

Anlässlich des Tags der Organspende am 1. Juni betonte Hessens Gesundheitsministerin, Diana Stolz, wie wichtig es sei, dass „die Menschen ihren Willen in dieser wichtigen Frage“ hinterlegen. „In diesem Jahr steht der Tag der Organspende unter der Überschrift „Zeit, Zeichen zu setzen“. Passender könnte es nicht sein, denn parallel stehen im Bundesrat die Lesungen zur Widerspruchslösung an. Die Organspende ist damit intensiver denn je auf der politischen Agenda der Länder und des Bundes. Das ist wichtig, denn noch immer werden zu wenig Organe gespendet und erkrankte Menschen warten zu lange auf ein Spenderorgan, das die Lebensqualität von Betroffenen verbessern und Leben retten kann. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn viele Bürgerinnen und Bürger ihre Bereitschaft hierzu erklären. Aber auch eine negative Entscheidung ist zu akzeptieren. Mein Appell lautet daher: Treffen Sie eine Entscheidung. Im Todesfall haben Angehörige und Hinterbliebene dann Klarheit“, betonte Stolz. 

Zeit, Zeichen zu setzen

Alleine in Hessen warten derzeit fast 600 (596) Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, deutschlandweit sind es 8.325. „Nach wie vor gibt es zu wenig Spenderorgane, während gleichzeitig die positive Einstellung zur Organspende in der Bevölkerung unverändert hoch ist. In einer Repräsentativbefragung gaben im Jahr 2022 mehr als 80 Prozent der Personen an, dass sie der Organspende positiv gegenüberstehen. Dennoch hatten nur 44 Prozent der Befragten ihre Entscheidung auch tatsächlich dokumentiert. Die Widerspruchslösung kann hier ein Weg sein, die Bürgerinnen und Bürger aktiver in die Rolle zu bringen, sich zu informieren und dann für oder gegen eine Entnahme von Organen zu entscheiden“, so Stolz. Ungeachtet dessen, ob es zur Widerspruchslösung komme oder es bei der aktuellen Zustimmungsregelung zur Organentnahme bleibe, sei das „A und O“ die Information der Menschen, so die hessische Gesundheitsministerin abschließend.

Bei der Widerspruchslösung gelten Menschen als mögliche Organspender, wenn sie der Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen haben und den Angehörigen kein der Organspende entgegenstehender Wille bekannt ist. Mehrere Bundesländer - darunter auch Hessen - haben sich zusammengeschlossen und leiten derzeit eine Gesetzesinitiative in die Wege, damit sich die Bundesregierung erneut mit der Regelung zur Organspende auseinandersetzt. Bei der aktuell gültigen Zustimmungsregelung dürfen Organe nur entnommen werden, wenn dies auf dem Organspendeausweis, bei den Angehörigen oder seit neuestem online im Organspenderegister des Bundes hinterlegt ist.  

Kontakt

Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden