Das Förderprogramm der Hessischen Landesregierung, das die Existenzgründung von Hebammen in der Freiberuflichkeit erleichtern und die Attraktivität des Wiedereinstiegs in den Beruf der Hebamme steigern soll, zeigt bereits positive Wirkung (Hebammen-Niederlassungsförderrichtlinie).
„Ich freue mich sehr, dass das Angebot so gut angenommen wird. Innerhalb von zwei Monaten konnte bereits zehn Hebammen eine Bewilligung erteilt werden. Hebammen sind hochqualifizierte Fachkräfte die händeringend gesucht werden. Sie sind ein unverzichtbarer Teil für eine gute medizinische und psychosoziale Betreuung und Begleitung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Die Arbeit von Hebammen ist unverzichtbar und von unschätzbarem Wert für die Mütter und Familien“, so Gesundheitsministerin Diana Stolz. Die Bewilligungen wurden in folgenden kreisfreien Städten und Landkreisen erteilt: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Frankfurt am Main, Gießen, Lahn-Dill-Kreis (2), Marburg-Biedenkopf, Odenwaldkreis, Kreis Offenbach und Vogelsbergkreis. Die Richtlinie war am 1. August 2024 veröffentlicht worden.
Mit dem Programm unterstützt das Land Hessen Hebammen mit 5.000 Euro bei einer Neu- und Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit und Geburtshäuser mit 10.000 Euro bei der Gründung oder (Leistungs-) Erweiterung durch Neueinstellung einer Hebamme zum Start finanziell. Die Förderung kann beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege beantragt werden.
„Durch diese Maßnahmen wird der Einstieg in die Selbstständigkeit vereinfacht, was vor allem im ländlichen Raum einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung werdender Mütter darstellt. Zahlreiche Hebammen, die aufgrund von Familienplanung oder anderen Gründen eine Unterbrechung eingelegt haben, können jetzt gezielt unterstützt werden“, so die Gesundheits- und Familienministerin.
Ziel: Verbesserung der Versorgungssituation
Das Programm ist Teil einer breiten Initiative zur Verbesserung der Versorgungssituation von Schwangeren und Gebärenden in Hessen, insbesondere in Regionen, in denen ein Hebammenmangel herrscht. „Die Förderung von freiberuflichen Hebammen ist ein entscheidender Schritt, um die flächendeckende Betreuung durch Hebammen sicherzustellen. Besonders in strukturschwachen Regionen ist es wichtig, Anreize für die Niederlassung und den Wiedereinstieg zu schaffen“, erklärte Diana Stolz.
„Die ersten Evaluationen des Programms zeigen, dass die Maßnahmen nicht nur zur Entlastung von Hebammen beitragen, sondern auch die Attraktivität des Berufs steigern. Viele junge Hebammen sehen die Freiberuflichkeit als interessante Option, da die Unterstützung in der Gründungsphase existenzielle Unsicherheiten minimiert.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Wir brauchen auch in Zukunft in Hessen eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen. Die Arbeit von Hebammen ist für die Gesundheit von Mutter und Kind unverzichtbar. Sie leisten vor, während und nach der Geburt Beachtliches für die ganze Familie und tragen eine enorme Verantwortung. Mir ist es daher ein wichtiges Anliegen, dass alle Schwangeren und Mütter in Hessen die für sie erforderliche Betreuung durch Hebammen bekommen. Dazu leisten wir mit unserem Förderprogramm einen entscheidenden Beitrag“, unterstrich die Ministerin abschließend.