Im Rahmen der Beratungen zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat das hessische Gesundheitsministerium in zwei eingebrachten Anträgen im Bundesratsverfahren klar Position bezogen: „Wir stehen weiterhin zur inhabergeführten Apotheke und lehnen daher die Erprobungsregelung zur Vertretung der Apothekenleitungen durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) ab. Zudem sollte das so genannte Fixum pro Packungsabgabe bei verschreibungspflichtigen Medikamenten erhöht werden“, stellte die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz klar.
Die Ministerin betonte die Bedeutung wirtschaftlich stabiler Apotheken für die Versorgung: „Apotheken sind Garanten für eine niederschwellige, qualitativ hochwertige Versorgung und unverzichtbarer Bestandteil eines wohnortnahen Gesundheitssystems.“ Mit Blick auf die Vergütung erklärte sie: „Die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken steht und fällt mit einer verlässlichen und auskömmlichen Vergütung. Vergütungsfragen dürfen nicht ausschließlich von Verhandlungen abhängen, sondern brauchen zeitnah eine verlässliche Grundlage in Form eines gestärkten Fixhonorars – gerade auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten. Dafür setzen wir uns ein.“
Vor diesem Hintergrund fordert sie eine Erhöhung des Apothekenfixums von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro. Die Anpassung war im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart, findet sich jedoch bislang nicht im vorgelegten Reformentwurf des Bundes wieder. Ziel der Forderung ist es, die wirtschaftliche Grundlage der Vor-Ort-Apotheken zu stärken und den Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes zu unterstützen.
Hessen fordert Beibehaltung hoher Beratungsqualität
Neben der Vergütungsfrage positioniert sich die hessische Gesundheitsministerin auch kritisch zur geplanten Erprobungsregelung, nach der PTA zeitweise die Leitung einer Apotheke übernehmen können. Ministerin Stolz unterstrich hierzu die Bedeutung des heilberuflichen Anspruchs der Apotheken: „Die hohe Qualität der Arzneimittelversorgung lebt von der Verantwortung approbierter Apothekerinnen und Apotheker – ohne approbiertes Personal kann der heilberufliche Anspruch in den Apotheken nicht gewährleistet werden.“
Die vorgesehene Regelung werde den Versorgungsauftrag der Apotheken nicht stärken und könne insbesondere in ländlichen Regionen zu Einschränkungen führen. Zudem entstünden zusätzliche bürokratische Belastungen für die Länder, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Apothekenversorgung zu schaffen.
Abschließend erklärte Ministerin Stolz: „Es gibt Handlungsbedarf, um die Apotheken zu erhalten. Hessen wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Apothekenreform die wirtschaftliche Basis der Apotheken stärkt und eine verlässliche Arzneimittel- und Patientenversorgung sicherstellt. Eine gute gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger – und dazu gehört selbstverständlich auch die Versorgung mit Medikamenten – ist für mich auch eine Frage einer funktionierenden Demokratie.“