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Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Das Hessische Gesundheitsnetz greift – neue Förderaufrufe starten

Staatsministerin Diana Stolz: „Krankenhausstrukturen für die Zukunft stärken, Versorgung vor Ort sichern: im Zuge der Krankenhausreform des Bundes unterstützen wir die Bildung von Verbünden und fördern die Tilgung von Darlehen“

Anlässlich der aktuell veröffentlichten Förderaufrufe betonte die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz, dass der Plan des Hessischen Gesundheitsnetzes greife. „Wir haben im November 2024 unser Hessisches Gesundheitsnetz vorgestellt. So unterstützen wir die Regionen und Kliniken, damit sie sich im Zuge der Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes neu aufstellen und ausrichten können. Daher haben wir sehr frühzeitig begonnen, unsere Förderprogramme und Unterstützungsangebote bedarfsgerecht anzupassen. Jetzt können Kliniken ihre Förderanträge stellen, wenn sie im Zuge von Verbundbildungen Unterstützung benötigen oder bei der Tilgung von Darlehen.“ 

Förderfähig ist die Tilgung eines Darlehens, das der Krankenhausträger zur Finanzierung einer Investitionsmaßnahme, die für die bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung dringend erforderlich ist oder der zielgerichteten Konzentration von akutstationären Versorgungsangeboten dient, aufgenommen hat. 

Stärkung der Strukturen der stationären Versorgung

Die Förderung von Verbünden zielt auf die Stärkung der Strukturen der stationären Versorgung zum einen in den ländlichen Regionen, zum anderen in den Großstädten ab. „Ziel ist es, - insbesondere durch weitere Verbünde - die Krankenhausstrukturen für die Zukunft wesentlich zu stärken und eine gute Versorgung vor Ort zu sichern“, erklärte Stolz. „Das ist ein elementarer, aber nicht der einzige Baustein unseres Gesundheitsnetzes. Die Krankenhausreform des Bundes wird sich sektorenübergreifend auswirken. In Hessen wollen wir, dass Kliniken, Arztpraxen und Versorgungseinrichtungen viel enger und aufeinander abgestimmt miteinander arbeiten. Wir möchten zudem, dass auch neue Versorgungseinrichtungen im ländlichen Raum, Gemeindepflegekräfte, Digitalisierung oder sektorenübergreifende Netzwerke unterstützt werden können. Daher haben wir sehr früh die gesamte Versorgung in den Blick genommen und passen auch unsere Förderprogramme an, um den Kliniken vor Ort so eine möglichst passgenaue Unterstützung zukommen lassen zu können. So gestalten wir gemeinsam eine zukunftsweisende, qualitativ hochwertige und gute Gesundheitsversorgung“, betonte die Gesundheitsministerin.

Stolz betonte abschließend: „Wir sind partnerschaftlich mit Konferenzen in allen sechs Versorgungsregionen in diesen anstehenden Veränderungsprozess im Zuge der Krankenhausreform des Bundes gestartet. Diesen Weg möchten wir in Hessen so weitergehen. Die hohe Teilnehmerzahl an allen Konferenzen und die durchgängig positive Resonanz der Teilnehmenden bestärken uns hierin. Unser gemeinsames Handeln ist darauf gerichtet, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Not- oder Krankheitsfall Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung haben. Das ist unsere Richtschnur und die aktuellen Förderaufrufe sind tragende Säulen der Unterstützung des Landes in diesem Bauplan einer zukunftsfesten Gesundheitsstruktur für Hessen.“ 

Die Förderprogramme

Förderung Verbundbildung

Sonderinvestitionsprogramm für Plankrankenhäuser in Hessen

Die Anträge auf eine Förderung können gestellt werden vom 08. April 2025 bis 08. Juli 2025.

Förderung

Darlehenstilgung § 22a Hessisches Krankenhausgesetz 2011

Die Anträge auf eine Förderung können gestellt werden vom 08. April 2025 bis 08. Juli 2025.

Kontakt

Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden

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