Die Struktur der Krankenhausversorgung in Hessen steht derzeit vor einer doppelten Herausforderung. Auf der einen Seite gibt es ländliche Räume, in denen die Krankenhäuser oftmals beständig mit zu geringen Fallzahlen zu kämpfen haben, um die für eine moderne Krankenhausversorgung notwendige Struktur wirtschaftlich zu tragen. Dies betrifft vor allem die Krankenhäuser, die einen Sicherstellungzuschlag erhalten.
Auf der anderen Seite haben Großstädte wie Kassel und Frankfurt am Main eine zu hohe Konzentration von Krankenhäusern zu verzeichnen, auch im Bereich der Notfallversorgung. Bei diesen besteht das Problem, dass die Leistungen oftmals von zu vielen Krankenhäusern in zu geringer Stückzahl angeboten werden. Dies führt im System der Fallpauschalen zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zudem kann keine Routine erreicht werden, die für eine optimale Versorgungsqualität von entscheidender Bedeutung ist. In den Ballungsräumen ist daher eine stärkere Konzentration medizinischer Leistungen notwendig.
Um wirtschaftliche Impulse zur Lösung beider eingangs genannter Probleme auch auf Landesebene zu setzen, wird für das Haushaltsjahr 2025 das Landessonderinvestitionsprogramm auferlegt.
Zum 12. Dezember 2024 ist die Krankenhausreform in Kraft getreten. Sie bietet nunmehr ausreichende Orientierung, um das Landessonderinvestitionsprogramm zu starten.
Die Fördermittel aus dem Landessonderinvestitionsprogramm stehen im Umfang von insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung.
Förderaufruf Sonderinvestitionsprogramm für Plankrankenhäuser in Hessen
Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ruft zur Antragstellung auf: