Stolz erklärte, dass es Reformen des Bundes brauche, um das Gesundheitssystem für die Menschen weiterhin zukunftsfest aufzustellen. Sie unterstrich aber auch, dass sie sich in den vergangenen Wochen auf Bundesebene „mit Nachdruck“ dafür eingesetzt habe, das Gesetz an „entscheidenden Stellen“ zu verbessern. Insbesondere in den vergangenen Tagen konnten so noch einige wichtige Anpassungen auf Initiative der hessischen Landesregierung erreicht werden. „Auch wenn das Gesetz nicht alle Erwartungen erfüllt und die Einsparungen allen Bereichen des Gesundheitswesens viel abverlangen werden, schafft es die Grundlage für mehr Beitragsstabilität für Millionen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.“
Zusagen für Krankenhäuser und Pharmaindustrie
Mit Nachdruck haben die Länder hier vor allem in den letzten Tagen auf wichtige Zugeständnisse durch die Bundesregierung hingewirkt, insbesondere für die Krankenhäuser und den Pharmastandort Deutschland. So sagte die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zum Bundesratsbeschluss unter anderem einen weiteren Bürokratieabbau für Krankenhäuser zu, etwa durch vereinfachte Dokumentations- und Meldepflichten sowie weitere finanzielle Entlastungen bei der Umsetzung der Krankenhausreform. Zudem verpflichtet sie sich, bis Anfang 2027 eine rechtssichere Standortklausel für die Pharmaindustrie vorzulegen, um Investitionen und die Arzneimittelproduktion in Deutschland zu stärken.
„Diese Zusagen sind für Hessen von großer Bedeutung. Wir werden die Umsetzung eng begleiten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die zugesagten Reformen und Entlastungen auch tatsächlich umgesetzt werden“, betonte Stolz.
Verlässliche Rahmenbedingungen für das Gesundheitswesen
Entscheidend sei weiterhin, dass die Bundesregierung die angekündigten weitergehenden Strukturreformen zügig auf den Weg bringe. „Die Länder und die Leistungserbringer brauchen verlässliche und möglichst konstante rechtliche Rahmenbedingungen. Auch müssen wir den Leistungserbringern durch den Abbau bürokratischer Vorgaben die nötige Beinfreiheit verschaffen, die notwendigen Sparmaßnahmen sinnvoll umzusetzen. Gerade bei der Umsetzung der Krankenhausreform sind kurzfristige Änderungen an den bundesrechtlichen Vorgaben zu vermeiden, damit Planungssicherheit gewährleistet bleibt“, machte Stolz klar.
Versorgung von Ärzten und Apotheken im Blick
Darüber hinaus müssen die Auswirkungen der neuen Vergütungsregelungen in der vertragsärztlichen Versorgung, der Notfallversorgung sowie der Maßnahmen im Arzneimittelbereich eng begleitet und frühzeitig evaluiert werden. „Im Hinblick auf die angekündigte Einführung eines Primärversorgungssystems ist aus meiner Sicht eine zeitnahe Evaluierung aller im GKV-BStabG vorgesehenen Änderungen der vertragsärztlichen Vergütung sowohl im hausärztlichen als auch fachärztlichen Bereich erforderlich, um umgehend nachzusteuern, sollten sich die vorgesehenen Änderungen negativ auf die Versorgung auswirken“, so Stolz. „Wir brauchen unsere Hausärzte für diese ebenso wichtige Reform. Dann müssen wir ihnen auch die nötige Anerkennung gewähren, auch finanziell.“
Stolz wies zudem darauf hin, dass die Apotheken angemessen berücksichtigt werden müssen, um eine verlässliche und flächendeckende Versorgung auch künftig sicherzustellen. Zur nachhaltigen Stärkung der Vor-Ort-Apotheke sollte im Rahmen von weiteren Strukturreformen geprüft werden, ob der nun erhöhte Apothekenabschlag in Höhe von 2,07 Euro bis Ende 2027 auf das vorherige Niveau von 1,77 Euro zurückgeführt werden kann.
Rettungsdienst und psychische Gesundheit stärken
Auch der Rettungsdienst müsse bei den weiteren Reformen mit seinen besonderen strukturellen und finanziellen Anforderungen angemessen berücksichtigt werden. Als Teil der Daseinsvorsorge ist er auf eine jederzeit verfügbare Vorhaltung personeller und sächlicher Ressourcen angewiesen und unterscheidet sich insoweit von anderen Versorgungsbereichen. Vor diesem Hintergrund müssen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure der Notfallversorgung weiter gestärkt und dafür, wie auch für eine Vergleichbarkeit, bundesweit weitgehend einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Darauf werden wir im parlamentarischen Verfahren der Notfallreform ein besonderes Augenmerk legen.
Ein besonderes Anliegen, so Stolz, sei zudem die psychotherapeutische Versorgung. „Deshalb habe ich mich im Gesundheitsausschuss dafür eingesetzt, dass die Versorgung psychisch erkrankter Menschen auch künftig verlässlich sichergestellt bleibt. Der vom Bundestag verabschiedete Entschließungsantrag greift wesentliche hessische Anliegen auf“, sagte die hessische Gesundheitsministerin abschließend.