Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Aufruf zur Betroffenenbeteiligung

„Wir müssen gemeinsam dafür einstehen, um sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Dafür bedarf es einer engen Zusammenarbeit und einer Haltung des Hinsehens, Hinhörens und Handelns. Nicht nur in der Landesregierung, sondern in der gesamten Gesellschaft“, stellte die Hessische Familien- und Gesundheitsministerin anlässlich des Aufrufs zur Betroffenenbeteiligung klar. Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) richtet einen Landesbetroffenenrat ein und stärkt damit den Kinderschutz weiter. Die Möglichkeit zur Interessenbekundung startet am 02.06.25 und dauert bis zum 14.07.25 an.

Mit dem Landesbetroffenenrat Hessen schafft das Familienministerium erstmals ein Gremium zur strukturierten Beteiligung von Menschen, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben. Ziel ist es, ihre Perspektiven einzubinden und Impulse aufzunehmen – insbesondere bei der Umsetzung des Hessischen Landesaktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. „Bereits in meiner ersten Regierungserklärung im Herbst 2024 habe ich sehr bewusst das Thema Kinderschutz auf die Agenda gesetzt. Dort habe ich den Landesbetroffenenrat als wichtigen Meilenstein im Kinderschutz hervorgehoben“, betonte Stolz. „Wir hoffen auf vielfältige Bereitschaft. Denn durch unterschiedliche Perspektiven auf Gewalterfahrungen erhoffen wir uns, aus der Vergangenheit zu lernen und daraus Verbesserungen für die Gegenwart und Zukunft abzuleiten.“

Gewalt gegen Kinder geeinter begegnen

„Die Perspektiven der Betroffenen sind unverzichtbar“, bekräftigte auch der Kinderschutzbeauftragt Alexander Bauer, „Betroffene können als Erfahrungsexpertinnen und -experten viele wertvolle Rückmeldungen geben. Zum Beispiel bei der Frage: Was hilft Menschen in Notlagen, damit sie sich mit ihren Belangen auch an Fachberatungsstellen wenden? Wie können wir unsere Angebote in Hessen noch betroffenensensibler machen? Wie sollten Schutzkonzepte gestaltet werden? Als Kinderschutzbeauftragter sehe ich dabei natürlich vor allem das große Potenzial im Bereich Prävention. Wir haben im Rahmen des Landesaktionsplans viele Anknüpfungspunkte für eine Zusammenarbeit. Wichtig ist uns: Wir machen uns mit der Gründung dieses Gremiums auf einen Weg, den noch nicht viele Länder gegangen sind. Auch, wenn es bereits zwei weitere Landesbetroffenenräte gibt, ist dieses Konzept deutschlandweit immer noch Neuland. Das zeigt, dass wir noch viel mehr dafür tun können, um Gewalt gegen Kinder und ihre Folge entschlossener und geeinter zu begegnen.“ 

Auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) aus Berlin begrüßt das hessische Vorgehen: „Es ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, dass mit Hessen nun das dritte Bundesland einen Landesbetroffenenrat einsetzen wird. Betroffene tragen mit ihren Erfahrungen und ihrer Expertise dazu bei, dass Prävention, Intervention und Aufarbeitung zielgerichtet, umfassend und dauerhaft Teil der politischen Agenda bleibt. Sie kennen Täterstrategien, wissen, welche Hilfen notwendig sind oder wie gerichtliche Verfahren kindgerechter gestaltet werden können. Damit dieses Gremium in Hessen analog zum Betroffenenrat bei meinem Amt erfolgreich arbeiten kann, sind Transparenz, eine verlässliche Beteiligung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit elementar. Der Hessischen Landesregierung sowie dem künftigen Landesbetroffenenrat wünsche ich einen guten gemeinsamen Start.“

Zusammensetzung und Arbeitsweise

Der Landesbetroffenenrat wird voraussichtlich aus 8 bis 10 Mitgliedern bestehen, die für jeweils zwei Jahre berufen werden. Die Auswahl erfolgt anhand transparenter Kriterien, die insbesondere die Vielfalt Betroffener in Alter, Geschlecht und Lebensgeschichte berücksichtigen sollen. Die späteren Mitglieder arbeiten ehrenamtlich mit pauschaler Aufwandsentschädigung sowie Unterstützung durch eine Geschäftsstelle im HMFG. Er wird eng mit dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung für den Kinderschutz sowie dem Landesaktionsplan verknüpft sein. 

Interessenbekundung schriftlich und digital möglich

Interessenbekundungen werden bis zum 14.07. angenommen – diese erreichen die Geschäftsstelle entweder schriftlich oder online über ein Formular. 

Kontakt

Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden