Der Landesbetroffenenrat ist ein Gremium zur Beteiligung an der Arbeit der Landesregierung in Hessen.
Das Vorhaben ist ein direkter Schritt aus dem von der Landesregierung beschlossenen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt (LAP).
Ziel dieses Aktionsplans ist es, den Schutz junger Menschen zu verbessern und die Perspektiven von Betroffenen stärker in den Fokus zu rücken.
Im Landesbetroffenenrat können Menschen mit Erfahrungen sexualisierter Gewalt in Kindheit und/oder Jugend ihre Perspektiven in die Arbeit der Landesregierung einbringen.
Dazu wurden neun Personen für zwei Jahre in das Gremium berufen, welches über eine eigene Geschäftsstelle und den Kinderschutzbeauftragten an die Landesregierung angebunden ist und unterstützt wird.
Wer ist vertreten?
Es sind aktuell neun Mitglieder im Landesbetroffenenrat Hessen vertreten, die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit und/oder Jugend erlebt haben.
Sie sind entweder in Hessen wohnhaft oder haben durch ihren Tatkontext einen Bezug zu Hessen.
Es wurde nach unterschiedlichen Geschlechtern und Altersgruppen sowie unterschiedlichen biografischen Hintergründen und Tatkontexten eine Auswahl getroffen.
Die Arbeit ist ehrenamtlich mit Auszahlung von Sitzungsgeld und Fahrtkostenerstattung.
Was sind die Aufgaben des Gremiums?
- Der Landesbetroffenenrat wurde für die Beratung der Landesregierung und seiner unterschiedlichen Akteure einberufen.
- Mitglieder bringen ihre persönlichen Erfahrungen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend ein, um die Landesregierung in der Politikgestaltung zu unterstützen.
- Das Gremium wird aktiv in Fachgruppen, Projekten und Veranstaltungen zum Thema sexualisierte Gewalt und Kinderschutz eingebunden.
- Das Gremium unterstützt die Landesregierung dabei, das Thema sexualisierte Gewalt in der Gesellschaft weniger stigmatisiert darzustellen und das Bewusstsein dafür zu schärfen.
- Das Gremium berät die Landesregierung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt.
- Das Gremium fördert den Austausch und das Verständnis zwischen Betroffenen und staatlichen Stellen.
Was der Landesbetroffenenrat nicht bearbeitet:
- Das Gremium ist nicht für die Bearbeitung individueller Fälle oder für die direkte Unterstützung von Einzelfällen konzipiert.
- Das Gremium kann nicht für alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt sprechen, sondern bringt die Perspektiven seiner Mitglieder ein, die als individuelle Erfahrungsexpertinnen und -experten agieren.
- Das Gremium ist beratend und kann keine Gesetze erlassen oder politische Entscheidungen autonom treffen.
Wie kann Kontakt aufgenommen werden?
Anfragen an den Landesbetroffenenrat werden aktuell durch die Geschäftsstelle entgegengenommen.