Der Landesbetroffenenrat ist ein neues Gremium zur Beteiligung an der Arbeit der Landesregierung in Hessen. Familienministerin Diana Stolz hat bereits in ihrer ersten Regierungserklärung den Betroffenenrat als wichtigen Baustein des Kinderschutzes betont.
Das Vorhaben ist ein direkter Schritt aus dem von der Landesregierung beschlossenen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt (LAP). Ziel dieses Aktionsplans ist es, den Schutz junger Menschen zu verbessern und die Perspektiven von Betroffenen stärker in den Fokus zu rücken.
Im Landesbetroffenenrat können Menschen mit Erfahrungen sexualisierter Gewalt in Kindheit und/oder Jugend ihre Perspektiven in die Arbeit der Landesregierung einbringen.
Dazu werden 8-10 Menschen für 2 Jahre Teil einer neuen Gremiumsstruktur, die über eine eigene Geschäftsstelle und den Kinderschutzbeauftragten an die Landesregierung angebunden ist und auch unterstützt wird.