Mit Inkrafttreten des Hessisches Gesetzes über Hilfen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, kurz PsychKHG) zum 01.08.2017 wurde das Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz (HFEG) abgelöst. Damit wurde der Schwerpunkt bei der Versorgung psychisch erkrankter Personen von der reinen Gefahrenabwehr hin zu individueller Hilfe verschoben. Darüber hinaus steht die Verringerung von Zwangsmaßnahmen im Mittelpunkt der Gesetzgebung.
Allgemeines zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) regelt unter anderem die Zuständigkeiten im Bereich der psychiatrischen Versorgung und stellt die rechtliche Grundlage für öffentlich-rechtliche Unterbringungen dar. Das Gesetz beschreibt auch Aufgaben und Stellung von Sozialpsychiatrischen Diensten. Es eröffnet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Bestellung regional verankerter Psychiatriekoordinatorinnen und -koordinatoren. Das PsychKHG beschreibt darüber hinaus auch die Zielsetzungen und die Ausgestaltung von Hilfen unter besonderer Berücksichtigung der psychisch erkrankten Menschen und deren Angehörigen.
Hessisches Gesetz über Hilfen bei psychischen KrankheitenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Aufgaben der Fachaufsicht
Mit Inkrafttreten des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) am 01.08.2017 ist das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) die Fachaufsicht über alle öffentlich-rechtlichen Unterbringungen nach PsychKHG in den hessischen psychiatrischen Fachkliniken und Fachabteilungen geworden. Das bedeutet, das HMFG wird fachaufsichtlich aktiv, wenn besondere Vorkommnisse oder Beschwerden über eine psychiatrische Klinik oder Fachabteilung vorgelegt werden. In diesen Fällen holt das HMFG Stellungnahmen ein, sichtet Unterlagen und führt Gespräche mit den betreffenden Kliniken.
Bitte beachten Sie, dass das HMFG nur zu Fragen der Durchführung von Maßnahmen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz tätig werden kann. Darunter fallen u.a. schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie Unterbringungen, Zwangsbehandlungen, Fixierungen und weitere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte.
Sofern Sie eine fehlerhafte Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen bei sich oder ihren Angehörigen vermuten, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Fachaufsicht wenden. Schildern Sie bitte so genau wie möglich die Umstände und auch den betreffenden Zeitraum.
Ihre Eingabe richten Sie bitte schriftlich per Post oder per E-Mail an: