Eine unabhängige Besuchskommission überprüft die Aufgabenerfüllung der pflichtversorgenden psychiatrischen Kliniken, in denen psychisch erkrankte Menschen auf Grund von selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten nach PsychKHG untergebracht sind.
Nach § 13 PsychKHG gehört die Beurteilung der Wahrung der Rechte der nach öffentlichem Recht untergebrachten Patientinnen und Patienten sowie die der Aufgabenerfüllung seitens der pflichtversorgenden psychiatrischen Klinik zu den Aufgaben der Besuchskommission. Darüber hinaus bewertet das Gremium die Begebenheiten vor Ort und gibt Anregungen zu möglichen Verbesserungen. Die untergebrachten sich Patienten und Patientinnen erhalten während des Besuchs Gelegenheit, Anliegen vorzubringen.
Die Erkenntnisse aus den Begehungen fließen in einen Bericht ein, welcher der Fachaufsicht sowie der besuchten Klinik zugeleitet wird. Sofern Anlass zum Handeln besteht, nimmt die Fachaufsicht zur Bearbeitung einzelner Aspekte Kontakt mit der Klinik auf.
Gut zu wissen:
Patienten und Patientinnen können sich bei Kritik zudem an weitere Instanzen wenden. Dies sind die an der Klinik angesiedelten Patientenfürsprecherinnen und -sprecher, das jeweils zuständige Amtsgericht in Bezug auf den Unterbringungsbeschluss, die unabhängigen Beschwerdestellen sowie das HMFG als Fachaufsicht. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages zu wenden.
Ausgestaltung der Besuchskommission
Für Hessen wurden fünf Besuchskommissionen benannt. Sie sind je für einen Regierungsbezirk zuständig.
RP Kassel
RP Gießen
RP Darmstadt 1
RP Darmstadt 2
Kinder- Jugend
Im § 13 Absatz 2 PsychKHG ist die Zusammensetzung wie folgt festgelegt:
eine Fachärztin / ein Facharzt,
eine Gesundheits- oder Krankenpflegerin / ein Gesundheits- oder Krankenpfleger,
eine Psychologischer Psychotherapeutin / ein Psychologischer Psychotherapeuten,
eine Betreuungsrichterin / ein Betreuungsrichter,
eine Vertretung des Sozialpsychiatrischen Dienstes,
eine Vertretung der unabhängigen Beschwerdestelle,
eine Vertretung aus dem Kreis der Psychiatrie-Erfahrenen und
einer Vertretung aus dem Kreis der Angehörigen.
Für die Besuchskommission der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrien ist eine Fachärztin / ein Facharzt aus dem Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie eine Familienrichterin oder ein Familienrichter vorgesehen.
Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, die Gremien arbeiten unabhängig.
Die Mitgliederstärke der Besuchskommissionen schwankt, zügige Nachbesetzungen sind seitens des HMFG erwünscht. Potentielle Interessentinnen oder Interessenten können sich für weitergehende Informationen unter dem Funktionspostfach psychkhg@hmfg.hessen.de an das Fachreferat wenden.
Besuchsfrequenz
Laut Gesetz sind anfangs jährliche Besuche vorgesehen, welche in einen zweijährlichen Turnus münden. Die Besuche in den psychiatrischen Kliniken können mit einem kurzen Vorlauf angekündigt werden oder auch unangekündigt stattfinden.
Tätigkeitsbericht
Seit dem Berichtsjahr 2022 sollen die wesentlichen Ergebnisse der Besuchsberichte gemäß § 13 Abs. 4 Satz 3 PsychKHG dem Hessischen Landtag vorgelegt werden.
Der zusammengefasste Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022 und 2023 kann hier eingesehen werden:
Martina Späte-Otto Dipl. Psychologin, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
„Meine Motivation in der Besuchskommission mitzuarbeiten: ich möchte psychisch Kranken die Zusicherung geben, dass auf die Wahrnehmung ihrer Rechte geachtet wird. Darüber hinaus bietet die Besuchskommission die Möglichkeit Ängsten und Vorurteilen gegenüber der Institution Psychiatrie abzubauen und so einer weiteren Stigmatisierung der Psychiatrie entgegenzuwirken. Ebenso sehe ich in der Arbeit der Besuchskommission auch eine Chance für die Kliniken, von außen können aus einem anderen Blickwinkel Anregungen gegeben werden.“
Karl-Wilhelm Höffler Psychologischer Psychotherapeut, Mitglied des Vorstands der Psychotherapeutenkammer Hessen
„Als Psychologischer Psychotherapeut bin ich in eine Besuchskommission berufen worden. Mein besonderes Augenmerk möchte ich darauf richten, ob Menschen in psychiatrischen Kliniken und Krankenhausabteilungen eine konkrete und qualitativ hochwertige leitlinienorientierte Behandlung erhalten. Die jeweils indizierte psychotherapeutische Behandlung muss Teil des Therapieplans der Klinik sein.
Dies gilt besonders für jene Menschen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen untergebracht werden. Es muss sichergestellt sein, dass diese Menschen in den Kliniken eine Therapie erhalten, die möglichst schnell die gesetzliche Unterbringung überflüssig macht.
Meine persönliche Motivation der Tätigkeit in der Besuchskommission liegt darin begründet, dass ich denke: Menschen mit psychischen Erkrankungen haben das ganz selbstverständliche Recht der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben. Dieses Behandlungsziel der Teilhabe an der Gesellschaft muss während des Aufenthalts in einer psychiatrischen Klinik oder Krankenhausabteilung immer im Auge gehalten werden.“