Besuchskommissionen

Die Besuchskommission überprüft die Aufgabenerfüllung der psychiatrischen Kliniken, in denen psychisch erkrankte Menschen auf Grund von selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten nach PsychKHG untergebracht sind.

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Aufgaben der Besuchskommission

Nach PsychKHG ist es Aufgabe der Besuchskommissionen, die Wahrung der Rechte der nach öffentlichem Recht untergebrachten Patientinnen und Patienten sowie die der Aufgabenerfüllung seitens der psychiatrischen Klinik, die mit der Unterbringung einhergehen, zu beurteilen. Darüber hinaus bewertet sie die Begebenheiten vor Ort und gibt Anregungen zu möglichen Verbesserungen. Die Erkenntnisse aus den Begehungen fließen in einen Bericht ein, der in einem Zeitraum von drei Monaten nach dem Besuch der Fachaufsicht zugeleitet wird. Sofern Anlass zum Handeln besteht, nimmt die Fachaufsicht zur Bearbeitung einzelner Aspekte Kontakt mit der Klinik auf.

Weitere Instanzen, an die sich Patienten und Patientinnen wenden können, sind die an der Klinik angesiedelten Patientenfürsprecherinnen und -sprecher, die unabhängigen Beschwerdestellen, das jeweils zuständige Amtsgericht in Bezug auf den Unterbringungsbeschluss sowie das HMSI als Fachaufsicht. Des Weiteren besteht noch die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages zu wenden.

Ausgestaltung der Besuchskommission

Für Hessen wurden fünf Besuchskommissionen benannt. Sie sind je für einen Regierungsbezirk zuständig und in unterschiedlicher Stärke zusammengesetzt.

  • RP Kassel: 4 Mitglieder
  • RP Gießen: 5 Personen
  • RP Darmstadt 1: 7 Personen
  • RP Darmstadt 2: 6 Personen
  • Kinder- Jugend: 5 Personen

Die Besuchskommissionen sind gemäß § 13 Absatz 2 PsychKHG jeweils mit

  • einer Fachärztin / einem Facharzt,
  • einer Gesundheits- oder Krankenpflegerin / einem Gesundheits- oder Krankenpfleger,
  • einer Psychologischen Psychotherapeutin / einem Psychologischen Psychotherapeuten,
  • einer Betreuungsrichterin / einem Betreuungsrichter,
  • einer Vertreterin / einem Vertreter des Sozialpsychiatrischen Dienstes,
  • einer Vertreterin / einem Vertreter der unabhängigen Beschwerdestelle,
  • einer Vertreterin / einem Vertreter aus dem Kreis der Psychiatrie-Erfahrenen und
  • einer Vertreterin / einem Vertreter aus dem Kreis der Angehörigen.

Für die Besuchskommission der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrien ist eine Fachärztin / ein Facharzt aus dem Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie eine Familienrichterin oder ein Familienrichter vorgesehen.

Besuchsfrequenz

Laut Gesetz sind jährliche Besuche vorgesehen. Diese werden mit einem kurzen Vorlauf von ein bis drei Tagen angekündigt, um zu gewährleisten, dass bei der Begehung seitens der Klinik verantwortliche Personen zur Verfügung stehen.

Zitate der Mitglieder der Besuchskommission:

Martina Späte-Otto
Dipl. Psychologin Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

„Meine Motivation in der Besuchskommission mitzuarbeiten: ich möchte psychisch Kranken die Zusicherung geben, dass auf die Wahrnehmung ihrer Rechte geachtet wird. Darüber hinaus bietet die Besuchskommission die Möglichkeit Ängsten und Vorurteilen gegenüber der Institution Psychiatrie abzubauen und so einer weiteren Stigmatisierung der Psychiatrie entgegenzuwirken. Ebenso sehe ich in der Arbeit der Besuchskommission auch eine Chance für die Kliniken, von außen können aus einem anderen Blickwinkel Anregungen gegeben werden.“

Karl-Wilhelm Höffler
Psychologischer Psychotherapeut, Mitglied des Vorstands der Psychotherapeutenkammer Hessen

„Als Psychologischer Psychotherapeut bin ich in eine Besuchskommission berufen worden. Mein besonderes Augenmerk möchte ich darauf richten, ob Menschen in psychiatrischen Kliniken und Krankenhausabteilungen eine konkrete und qualitativ hochwertige leitlinienorientierte Behandlung erhalten. Die jeweils indizierte psychotherapeutische Behandlung muss Teil des Therapieplans der Klinik sein.

Dies gilt besonders für jene Menschen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen untergebracht werden. Es muss sichergestellt sein, dass diese Menschen in den Kliniken eine Therapie erhalten, die möglichst schnell die gesetzliche Unterbringung überflüssig macht.

Meine persönliche Motivation der Tätigkeit in der Besuchskommission liegt darin begründet, dass ich denke: Menschen mit psychischen Erkrankungen haben das ganz selbstverständliche Recht der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben. Dieses Behandlungsziel der Teilhabe an der Gesellschaft muss während des Aufenthalts in einer psychiatrischen Klinik oder Krankenhausabteilung immer im Auge gehalten werden.“