Unabhängige Beschwerdestellen

Sind Sie mit einer psychosozialen oder psychiatrischen Behandlung nicht zufrieden oder haben in diesem Zusammenhang ein Anliegen, das Sie gerne mit einer neutralen Stelle besprechen möchten? Dann können Sie sich damit an eine unabhängige Beschwerdestelle wenden.

Häufig gestellte Fragen

In 22 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es unabhängige Beschwerdestellen. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie in der Übersichtsliste unter Downloads.

Die Beschwerdestellen sollen trialogisch besetzt sein. Unter Trialog versteht man in der Psychiatrie den gleichberechtigten Austausch oder das Gespräch der drei beteiligten Gruppen. Die Unabhängigen Beschwerdestellen sind im Idealfall demnach mit Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und professionell Tätigen ehrenamtlich besetzt. 

Sie soll gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern sicherstellen, dass nicht die Interessen der Institution, sondern die Interessen und Bedürfnisse des bzw. der Beschwerdeführenden im Vordergrund stehen und gewahrt werden.

Nehmen Sie Kontakt mit einer Beschwerdestelle in Ihrer Region auf. Dort bringen Sie Ihre Anregung oder Beschwerde vor.

Für die weitere Bearbeitung ist es notwendig, dass Sie der Beschwerdestelle unter der Nennung Ihres Namens und in Verbindung mit der Klinik, dem Dienst oder der Einrichtung, den Zeitpunkt / Zeitraum des Vorkommnisses und die genaue Schilderung zukommen lassen. Sie können sich hierbei auf Wunsch von einer Vertrauensperson unterstützen lassen.

Bei Beschwerden über konkrete Behandlungen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringungen nach PsychKHG wenden Sie sich bitte an die Fachaufsicht im Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Bitte beachten Sie hierbei, dass auf dem Kontaktformular des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration Ihr Einverständnis zur Datenweitergabe erfolgt. Anonyme Schreiben können im Regelfall nicht bearbeitet werden.

Einrichtung und Betrieb von regionalen Beschwerdestelle hängt maßgeblich von der Bereitschaft zur ehrenamtlichen Arbeit ab.

Die Unabhängigen Beschwerdestellen erhalten durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege jeweils eine jährliche Pauschale in Höhe von 2.400 Euro.

Liste der Unabhängigen Beschwerdestellen (UBST) in Hessen (Stand: Dezember 2023)