Unabhängige Beschwerdestellen

Sind Sie mit einer psychosozialen oder psychiatrischen Behandlung nicht zufrieden oder haben in diesem Zusammenhang ein Anliegen, das Sie gerne mit einer neutralen Stelle besprechen möchten? Dann können Sie sich damit an eine unabhängige Beschwerdestelle wenden.

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Häufig gestellte Fragen

In 22 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es unabhängige Beschwerdestellen. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie in der Übersichtsliste unter Downloads.

Die Beschwerdestellen sollen trialogisch besetzt sein. Unter Trialog versteht man in der Psychiatrie den gleichberechtigten Austausch oder das Gespräch der drei beteiligten Gruppen. In den Stellen sind demnach mit Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und professionell Tätigen ehrenamtlich besetzt.

Sie sind mit ihrer psychiatrischen oder psychosozialen Behandlung unzufrieden? Sie möchten oder können sich nicht bei der behandelnden Stelle selbst beschweren oder haben dies bereits erfolglos gemacht? Die unabhängige Beschwerdestelle prüft Ihre Anregungen und Beschwerden. Sie unterstützt Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen gegenüber der Einrichtung. Dabei soll gemeinsam auf eine Problemlösung hingewirkt werden. Vertrauenspersonen oder Angehörige können sich auch an die Beschwerdestelle wenden. Die Beschwerdestelle ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Sinn der Stelle ist es, Psychiatrie-Erfahrenen oder deren Angehörigen eine Stimme zu geben. Sie soll gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern sicherstellen, dass nicht die Interessen der Institution, sondern die des bzw. der Beschwerdeführenden im Vordergrund stehen und gewahrt werden. Fragen werden ebenfalls gerne entgegengenommen.

Beschwerdestellen dürfen keine Rechtsberatung durchführen oder jemanden vor Gericht vertreten.

Nehmen Sie Kontakt mit einer Beschwerdestelle in Ihrer Region auf. Dort bringen Sie Ihre Anregung oder Beschwerde vor.

Für die weitere Bearbeitung ist es notwendig, dass Sie der Beschwerdestelle unter der Nennung Ihres Namens und in Verbindung mit der Klinik, dem Dienst oder der Einrichtung, den Zeitpunkt / Zeitraum des Vorkommnisses und die genaue Schilderung zukommen lassen. Sie können sich hierbei auf Wunsch von einer Vertrauensperson unterstützen lassen.

Bei Beschwerden über konkrete Behandlungen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringungen nach PsychKHG wenden Sie sich bitte an die Fachaufsicht im Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Bitte beachten Sie hierbei, dass auf dem Kontaktformular des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration Ihr Einverständnis zur Datenweitergabe erfolgt. Anonyme Schreiben können im Regelfall nicht bearbeitet werden.

Die Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle in den Regionen hängt maßgebend von der Bereitschaft zur ehrenamtlichen Arbeit ab.

Die Unabhängigen Beschwerdestellen erhalten durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration jeweils eine jährliche Pauschale in Höhe von 2.400 Euro.

Liste der Unabhängigen Beschwerdestellen (UBST) in Hessen (Stand: Dezember 2023)