Ein länger andauernder Stromausfall kann für vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine besondere Herausforderung darstellen. Um die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner auch in Krisensituationen sicherzustellen und die Handlungsfähigkeit der Einrichtungen zu stärken, unterstützt das Land Hessen entsprechende Vorsorgemaßnahmen.
Gefördert wird die Herrichtung von Einspeisemöglichkeiten für mobile externe Stromerzeugungsanlagen. Ziel ist es, die technischen Voraussetzungen für eine Notstromversorgung im Bedarfsfall zu verbessern und damit die Krisenresilienz der Langzeitpflege in Hessen zu stärken.
Auf einen Blick
- Förderziel
Stärkung der Krisenresilienz der Langzeitpflege in Hessen und bessere Vorbereitung vollstationärer Pflegeeinrichtungen auf Stromausfälle. - Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Herrichtung einer Einspeisefähigkeit durch externe Stromerzeugungsanlagen. - Wer kann eine Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von vollstationären, nach §§ 71 und 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen, die in Hessen betrieben werden. - Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 12.500 Euro. - Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Anträge können bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden. - Wie wird der Antrag gestellt?
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist mit den erforderlichen Anlagen vorab per E-Mail an foerderwesen@hlfgp.hessen.de zu senden und zusätzlich per Post einzureichen. Dem Antrag sind insbesondere eine aussagefähige Beschreibung des Vorhabens, ein Finanzierungsplan und ein Kostenvoranschlag beizufügen. - Wer ist zuständig?
Bewilligungsbehörde ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Wichtig
Die Förderung schafft die technischen Voraussetzungen für die Einspeisung von Strom aus externen Stromerzeugungsanlagen. Sie begründet keinen Anspruch auf die Bereitstellung oder den Einsatz eines Notstromaggregats im Krisenfall. Der Einsatz verfügbarer Aggregate erfolgt lageabhängig im Rahmen der Prioritäten der zuständigen Gefahrenabwehr- und Krisenmanagementstrukturen.
Die vollständigen Voraussetzungen, Ausschlusskriterien, Regelungen zur Förderung sowie zum Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren entnehmen Sie dem nachfolgenden Förderaufruf.