Hygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Die Hessische Hygieneverordnung stellt konsequente Anforderungen an die Hygienekenntnisse und die Personalausstattung aller in den Gesundheitseinrichtungen beteiligten Berufsgruppen. Sie legt für die jeweiligen Einrichtungen den Mindestbedarf an Hygienefachpersonal fest. Zudem ist in den Einrichtungen die erforderliche Fortbildung des Hygienefachpersonals sowie des übrigen medizinischen Personals sicherzustellen. Die Beschäftigten sind für die Hygiene-Fortbildungen freizustellen.

Hygienefachpersonal und -beauftragte

Zum Hygienefachpersonal zählen Krankenhaushygienikerinnen und Krankenhaushygieniker, Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte, Hygienefachkräfte, Hygienebeauftragte Pflegekräfte und ggf. Hygieneingenieurinnen und Hygieneingenieure. Sie beraten die Leitung der jeweiligen Einrichtung sowie das medizinische Personal in allen Angelegenheiten der Hygiene. Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte sorgen dafür, dass die Hygienevorschriften im Alltag der Patientenversorgung umgesetzt werden.

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