„Vorsorgeuntersuchungen helfen, schwere Erkrankungen im Frühstadium zu erkennen und zu behandeln. Das gilt auch für Brustkrebs. Daher ist es nur folgerichtig, das Alter für das kostenlose Mammographie-Screening mit Wirkung zum 1. Juli 2024 von 69 auf 75 anzuheben“, so Gesundheitsministerin Diana Stolz. Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Im Laufe des Lebens erkrankt durchschnittlich jede achte Frau daran.
Bisher konnten nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen, zudem sie automatisch eingeladen werden. Seit Montag ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Für diese Altersgruppe gibt es aber zurzeit noch keine Einladung. Frauen zwischen 70 und 75 können sich daher selbst bei der regional zuständigen Stelle melden („Selbsteinladung“). Diese prüft, ob der Anspruch berechtigt ist, und vermittelt den ärztlichen Termin.
Die Hessische Staatsministerin setzt außerdem darauf, dass die Altersgrenze auf 45 Jahre abgesenkt werden soll. Hierzu steht die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) noch aus.
„Frauengesundheit muss noch stärker in den Blick genommen werden. Dabei hilft, dass die Krankenkassen jetzt das Mammographie-Screening bis 75 Jahre übernehmen. Dazu zählen aber auch viele weitere Bausteine, wie die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen, denn die Humanen Papillomviren können verantwortlich sein für Gebärmutterhalskrebs. Wir werden uns für die Frauengesundheit in Hessen einsetzen“, erklärte Stolz abschließend.
Weiterführende Informationen
Regionale Stellen: Das Früherkennungsprogramm wurde entsprechend den Gebietsgrenzen der Bundesländer in regionale Versorgungsprogramme gegliedert. Die regionalen Versorgungsprogramme sind wiederum in einzelne Screening-Einheiten unterteilt. Dies gewährleistet, dass jede Frau die angebotene Einladung zum Früherkennungsprogramm in ihrem näheren Umkreis wahrnehmen kann. Eine Screening-Einheit deckt je nach Region in etwa einen Einzugsbereich von 800.000 bis eine Million Einwohnern ab und besteht aus einer oder mehreren Mammographie-Einheiten für die Erstellung der
Mammographie-Aufnahme, sowie einer oder mehreren Einheiten für die Durchführung der Abklärungsdiagnostik. Die Leitung einer jeden Einheit wird von einem oder maximal zwei Programmverantwortlichen Ärzten übernommen.
Jede Screening-Einheit ist einem der bundesweit insgesamt fünf Referenzzentren unterstellt. Die Standorte der Referenzzentren sind:
Berlin, München, Münster, Nord (Oldenburg) und Südwest (Marburg).
Die Aufgabe der Referenzzentren ist es, die Qualitätssicherung zu überwachen sowie die am Programm teilnehmenden Ärzte und radiologischen Fachkräften fortzubilden, zu beraten und zu betreuen.
Kontaktdaten zur Terminvereinbarung
Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen sind auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG) zu finden: https://www.mammo-programm.de/de/terminÖffnet sich in einem neuen Fenster