Fragen und Antworten zum Interessenbekundungsverfahren

Hier finden Sie unter anderem Informationen zu den Grundlagen der Mitarbeit und den Anforderungen, zum Arbeitsalltag und zur Organisation sowie zum Auswahlprozess.

Der Landesbetroffenenrat Hessen ist ein Gremium zur strukturierten Betroffenenbeteiligung im Kontext der Landesregierung. Obwohl es mittlerweile einige Formate dieser Art gibt (z.B. Bundesbetroffenenrat, Landesbetroffenenrat Thüringen und Rheinland-Pfalz), sind die Bedingungen teilweise unterschiedlich. Deshalb wollen wir Ihnen mit diesem FAQ eine erste Orientierung und Entscheidungshilfe geben, ob eine ehrenamtliche Mitarbeit im Landesbetroffenenrat Hessen für Sie in Frage kommt.

Ihre Interessensbekundung können Sie in der Zeit von 2. Juni bis 14. Juli 2025 an das HMFG übersenden.

Grundlagen der Mitarbeit

Die Arbeit im Landesbetroffenenrat setzt nicht voraus, dass Sie Ihre persönliche Geschichte als betroffene Person erzählen. Ihre Rolle im Landesbetroffenenrat ist es, Fachkräfte und Politik zu beraten und an konkreten Projekten zu arbeiten, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und für die Rechte von Betroffenen einzustehen.

Es sind keine politischen Vorkenntnisse erforderlich. Die Arbeit im Landesbetroffenenrat erfordert vor allem das Interesse, sich aktiv einzubringen und die Bereitschaft, sich mit Themen und Projekten auseinanderzusetzen, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen relevant sind. Der Betroffenenrat ist ein lernendes Gremium. Erfahrungen in ehrenamtlicher Arbeit, Gremienarbeit, Teamarbeit und/oder Medienarbeit können allerdings sehr hilfreich sein, um den Einstieg zu erleichtern. 

Die Mitarbeit beim Landesbetroffenenrat kann unterschiedlich gestaltet werden: Manche Mitglieder treten mit Klarnamen auf und sprechen offen über ihre Geschichte. Andere Mitglieder möchten nur mit Pseudonym in Erscheinung treten und möchten keine Bildaufnahmen oder öffentlichen Auftritte.  

Die Mindestanforderung ist, dass Sie bereit sind, Ihre personenbezogenen Daten mit dem Ministerium zu teilen, da wir Ihnen eine Aufwandsentschädigung überweisen. Im Kontext von administrativen Tätigkeiten kann es sein, dass Klarnamen genutzt werden müssen (z. B. bei einer Bitte um Arbeitsbefreiung).

Weiterhin ist es eine Mindestanforderung, dass Sie im Rahmen der Gremiensitzungen mit geladenen Gästen interagieren – zum Beispiel könnte das bedeuten, dass der Betroffenenrat mit Fachkräften aus Beratungsstellen an einem Projekt arbeitet. Sie werden also zumindest mit Ihrem Gesicht mit anderen Betroffenen und Fachkräften interagieren. 

Wir gehen davon aus, dass Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen sich im Landesbetroffenenrat engagieren möchten. Sie haben die Möglichkeit, im Kontaktformular Ihre individuellen Bedarfe anzugeben. Durch die Angabe möglicher Einschränkungen entstehen Ihnen keine Nachteile im Verfahren.

Die Mitarbeit im Landesbetroffenenrat ist für eine bestimmte Amtszeit vorgesehen (zwei Jahre). Danach kann man sich noch für eine weitere Amtszeit melden.

Natürlich kann es immer zu persönlichen Situationen kommen, die Ihnen die Mitarbeit erschweren oder zu Ausfällen führen – zum Beispiel durch einen längeren Reha-Aufenthalt oder Klausurenphasen im Studium. Dies ist bei einem Ehrenamt ganz normal. Wir bitten dann um möglichst offene Kommunikation, damit das Gremium in solchen Fällen arbeitsfähig bleiben kann. 

Nicht nur am Landesaktionsplan haben bis zu sechs Betroffene mitgearbeitet, sondern ihre Erfahrungen, Perspektiven und Meinungen sind auch weiter in die Konzeption des Landesbetroffenenrats und des Interessenbekundungsverfahrens eingeflossen. 

Arbeitsalltag und Orga

Der Landesbetroffenenrat wird sich bis zu viermal im Jahr in Präsenz-Sitzungen mit digitaler Zuschaltung im Familienministerium in Wiesbaden treffen. Die Sitzungen dauern wahrscheinlich etwa drei Stunden. Neben den Sitzungen kann an Veranstaltungen und Netzwerktreffen teilgenommen werden und nach Bedarf digitaler Austausch stattfinden.

Die Sitzungen werden nach einer gemeinsamen Geschäftsordnung organisiert und von der Geschäftsstelle vorbereitet und moderiert. In den Sitzungen werden Beschlüsse gefasst, Anfragen von außen beantwortet und Projekte vorangetrieben.

Die Arbeit im Betroffenenrat findet meist tagsüber statt, weswegen das Familienministerium bei Bedarf Ihre Bitte um Arbeitsbefreiung unterstützt, um ein Arrangement mit Bildungsträgern oder Arbeitgebern zu ermöglichen. 

Der Landesbetroffenenrat wird von einer Geschäftsstelle unterstützt. Die Ansprechpersonen sind im Kontext sexualisierter Gewalt erfahren und haben bereits mit Betroffenen gearbeitet, kennen aber gleichzeitig auch die ministeriellen Abläufe und können helfen, das Gremium zu vernetzen.

Sie beantworten Ihnen Fragen im Vorfeld, nehmen die Kontaktformulare entgegen und werten diese aus. Sie unterstützen den Betroffenenrat, indem sie Sitzungen vorbereiten, Anfragen an den Betroffenenrat von außen bündeln und Hilfestellung geben, wenn es um fachlichen oder organisatorischen Input für das Gremium geht.

Die Mindestanforderung an die Mitarbeit ist, dass Sie regelmäßig an Sitzungen teilnehmen können, das Protokoll der vergangenen Sitzung lesen und eventuell Vor- oder Nacharbeiten leisten, um z. B. über einen gemeinsamen Text abzustimmen. Auch Ihre Fahrtzeiten sollten sie entsprechend mitbedenken. Sicherlich wird es auch einen digitalen Austausch zwischen Sitzungen geben. Das Gremium kann sich hierbei über seine Geschäftsordnung selbst Mindestanforderungen und Grenzen setzen.

Wichtig ist: Es muss nicht jede Woche für den Landesbetroffenenrat gearbeitet werden, sondern zu vorab vereinbarten Tagen. Je nach Interesse, Zeit und Energie kann zusätzlich an themenbezogenen Fachveranstaltungen teilgenommen werden. 

Ja, Ihre Fahrtkosten werden erstattet und auch die Sitzungszeit im Gremium wird pauschal entschädigt. Die genaue Abwicklung wird über die Geschäftsstelle des Ministeriums organisiert. 

Es ist davon auszugehen, dass die Aufwandsentschädigung innerhalb der verschiedenen Freibetragsgrenzen von Sozial- und Transferleistungen verbleibt. Wenn Sie bereits für andere ehrenamtliche Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung erhalten, sollten Sie die Höhe im Blick behalten und gegebenenfalls bei den zuständigen Leistungsträgern (Jobcenter, Sozialamt, BAföG-Amt, Rentenversicherung) angeben, um sicherzustellen, dass es keine ungewollten Auswirkungen auf Ihre Leistungen gibt.

Zusammenarbeit

Der Landesbetroffenenrat besteht aus bis zu zehn Personen, die in Kindheit und/oder Jugend sexualisierte Gewalt/Missbrauch erlebt haben. Die Mitglieder repräsentieren unterschiedliche Altersgruppen, Geschlechter und Biographien aus verschiedenen Regionen in Hessen oder mit Tatkontext Hessen.

Der Betroffenenrat arbeitet eng mit der Geschäftsstelle des Familienministeriums zusammen und auch mit Fachkräften aus verschiedenen Bereichen (z. B. Jugendarbeit, Medizin, Recht, Gesundheit). Zusätzlich steht eine externe Begleitung mit psychologisch ausgebildeten Fachkräften zur Verfügung, die Einzel- und Gruppensupervision oder Mediation bei Konflikten anbieten können. 

Die Mitarbeit im Betroffenenrat ist ein herausforderungsvolles Ehrenamt – nicht nur, wegen des Themas sexualisierte Gewalt an sich. Hier arbeiten sehr unterschiedliche Menschen und Fachrichtungen zusammen, die teilweise auch unterschiedliche Herangehensweisen an Themen mitbringen. Für Gesprächsbedarf steht eine externe Stelle zur Verfügung, die Einzelgespräche oder Mediation zwischen Personen anleiten kann. Es handelt sich um psychologisch ausgebildete Fachkräfte, die bewusst nicht Teil des Ministeriums sind. 

Themen und Projekte

Der Landesbetroffenenrat arbeitet an Themen wie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, der Verbesserung des Hilfesystems und der Sensibilisierung von Fachkräften und Öffentlichkeit für sexualisierte Gewalt. Eine wichtige Aufgabe des Betroffenenrats ist die Begleitung der Umsetzung des Landesaktionsplans, der im Jahr 2023 gemeinsam mit Betroffenen und Fachkräften für die Landesregierung erarbeitet wurde. Dieser Plan gibt einen guten Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten der Arbeit.

Im Landesbetroffenenrat steht die Vielfalt der Perspektiven im Vordergrund. Es ist nicht notwendig, dass Sie zu jedem Thema Fachwissen oder Interesse mitbringen.

Die Arbeit im Betroffenenrat basiert auf Teamarbeit: Es gibt unterschiedliche Aufgaben, die je nach Interesse und Stärken unter den Mitgliedern aufgeteilt werden können. Niemand wird verpflichtet, sich mit Themen intensiv zu beschäftigen, die sie oder ihn persönlich belasten oder nicht interessieren.

Da der Betroffenenrat ein demokratisches Gremium ist, werden Themen gemeinsam besprochen und Entscheidungen im Konsens oder durch Abstimmungen getroffen. Das bedeutet, dass auch Themen bearbeitet werden können, die von der Mehrheit des Gremiums als wichtig erachtet werden – auch wenn sie nicht allen persönlich liegen. Hier ist ein gewisses Maß an Toleranz und Bereitschaft gefragt, andere Meinungen zu respektieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Auswahlprozess

Der Landesbetroffenenrat wird von einem Auswahlgremium bestimmt, das aus der Geschäftsstelle (Ministerium), dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung für den Kinderschutz, Fachkräften aus dem Themenfeld und Betroffenen besteht, die sich nicht selbst für das Gremium melden wollen oder können. Wichtig dabei ist: Nur die Geschäftsstelle sieht die Kontaktformulare genau so ein, wie Sie diese versenden. Die Geschäftsstelle pseudonymisiert für das restliche Auswahlgremium die persönlichen Daten (z. B. Name, Wohnort).

Das Auswahlgremium sichtet alle schriftlichen Einsendungen und wählt anhand festgelegter Kriterien aus. Ziel ist es, verschiedene Altersgruppen, Geschlechter, Regionen und Tatkontexte sowie Motivation und Interessengebiete einzubinden.

Dann wird ein kleinerer Kreis an Interessierten zu einem Auswahlgespräch voraussichtlich Mitte bis Ende September in das Familienministerium in Wiesbaden eingeladen für ein persönliches Gespräch. Die genauen Informationen zum Ablauf erhalten Sie bei einer Zusage, die voraussichtlich Ende August oder Anfang September wird. 

Sie werden über die Adresse kontaktiert, die Sie im Kontaktformular hinterlegt haben. Ihnen wird schriftlich mitgeteilt, ob Sie für den Landesbetroffenenrat ausgewählt wurden. Andernfalls erhalten Sie eine schriftliche Absage.

Die künftigen Mitglieder erhalten einen Termin im Oktober für Ihre Berufung ins Gremium durch die Ministerin sowie einen Termin für einen gemeinsamen Kick-off, um dem neuen Betroffenenrat den Einstieg in das Amt zu erleichtern.

Sie erreichen die Geschäftsstelle per E-Mail unter: geschaeftsstelle.betroffenenrat@hmfg.hessen.de

Für Fragen zum Interessenbekundungsverfahren können Sie sich montags und mittwochs von 9:00 bis 14:00 Uhr auch telefonisch unter Tel.: 0171-94 12 030 an uns wenden.

Für allgemeine Beratung und Beistand zum Thema können Sie das Hilfetelefon https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefonÖffnet sich in einem neuen Fenster kontaktieren.