Aus Mitteln der sozialen und der privaten Pflegeversicherung werden regionale Netzwerke gefördert, die der strukturierten Zusammenarbeit von Akteuren dienen, welche sich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung vernetzen, um
- die Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf zu verbessern
- und pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen zu entlasten.
§45e SGB XI regelt in Verbindung mit den gültigen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. die Förderung von selbstorganisierten, regionalen Netzwerken.
Je Kreis oder kreisfreier Stadt können zwei regionale Netzwerke gefördert werden, bei Kreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern bis zu vier. Die Förderhöhe beträgt pro Kreis oder kreisfreier Stadt bis zu 30.000 € jährlich.
Die Fördermittel müssen für den Auf- und Ausbau sowie die Implementierung des regionalen Netzwerks verwendet werden. Die Bewilligung kann für einen Förderzeitraum von mindestens einem und längstens drei Kalenderjahren erfolgen.
Die Landesverbände der Pflegekassen entscheiden im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und unter Beteiligung der Kreise bzw. der kreisfreien Städte über die Förderung.
Für Fragen und Informationen zur Netzwerkförderung wenden Sie sich gerne direkt an die IKK classic unter den unten aufgeführten Kontaktdaten.